Grüne Gerichtspräsidentin nennt die Verletzungen der Gewaltopfer "geringfügig"
Das Basler Strafgericht
Das Basler Strafgericht
Verteidigung wünscht Freispruch für die Basler Schlägerbande
Der scheidende Basler Staatsanwalt Hug hat zum Abschied die milden Urteile für schwere Gewalttaten ausdrücklich gerügt. Baz Interview vom 13.12.2010:
„Wer harte Gewalt verübt, muss mit harten Strafen rechnen“.
Hug: „… Ich denke da an die Gewaltkriminalität… heute wird nicht mehr nur geschlagen, sondern nachgetreten, wenn ein Opfer schon am Boden liegt…
BaZ: woran liegt das?
Hug: Das hängt auch mit dem Phänomen der Ausländerkriminalität zusammen. Es gibt immer noch verhältnismässig viele junge Ausländer, die eine tiefere Hemmschwelle haben. Obwohl ich betonen möchte, dass es auch viele Schweizer gibt, die gewalttätig sind (…)
Baz:: Im Zusammenhang mit jugendlichen Schlägern wird immer wieder von Kuscheljustiz gesprochen. Urteilen die Strafrichter zu mild?
Hug: Bei der Gewaltkriminalität sind gewisse Urteile zu tief. Für mich ist klar: Wer harte Gewalt verübt, muss mit harten Strafen rechnen.Ofenbar hat sich bei den Strafrichtern die Erkenntnis durchgesetzt, dass dem Gewaltproblem mit härteren Strafen begegnet werden muss.
BaZ: In Basel hat das Strafgericht vor einem Jahr etwa eine Verschärfung der urteile bei Gewaltdelikten bechlossen – auch aufgrund Ihrer Intervention?
Hug: (…) Vielleicht hat auch ein gewisser öffentlicher druck die Richter zum Umdenken bewegt.
So wurden auch kürzlich die drei Schlägertypen (zwischen 21 und 23), die letztes Jahr in Basel „grundlos“ (sprich aus Lust an der Gewalt) zwei ältere Passanten und einen jungen Mann, der dem attackierten Paar zur Hilfe kommen wollte, am Abend auf dem Heimweg im Kleinbasel zusammenschlugen, zu Boden warfen und mit Fusstritten gegen den Kopf traktierten, vom besagten Basler Strafgericht zwar verurteilt zu fünf bis sechs Jahren wegen schwerer Körperverletzung, sind aber immer noch frei.
Die Staatsanwaltschaft hatte neun Jahre verlangt wegen der Schwere der Bandengewalt, die sie als versuchten Mord einstufte, aber das wurde abgeschmettert von der Grünen Gerichtspräsidentin Kathrin Giovannone, die die Verletzungen der Opfer als „relativ geringfügig“ zu bezeichnen beliebte.
15.12.10 Basler Urteil gegen die Rebgasse-Schläger
Drei Männer, die 2009 in Basel Passanten brutal attackiert hatten, sind am Mittwoch vom Basler Strafgericht wegen versuchter schwerer Körperverletzung und weiterer Delikte zu Freiheitsstrafen von sechseinhalb respektive fünfeinhalb Jahren verurteilt worden.
Das Trio hatte vor gut einem Jahr in der Rebgasse drei Passanten mit Schlägen und Tritten erheblich verletzt. Die Staatsanwaltschaft erhob Anklage wegen versuchten Mordes. Das Gericht hat nun die Gewalttätigkeiten als versuchte schwere Körperverletzung, versuchte einfache Körperverletzung und Angriff eingestuft.
Auch das Gericht ging davon aus, dass die Täter zwei der Opfer auch mit Fusstritten gegen den Kopf traktiert hatten. Es verneinte aber den Tötungsvorsatz. Bei Tritten gegen den Kopf könne man nicht darauf vertrauen, dass es bei einer einfachen Körperverletzung bleibe, man müsse aber nicht immer von einem Tötungsvorsatz ausgehen, sagte die Gerichtspräsidentin.
Verletzungen nicht schwer
In diesem Fall seien die Verletzungen der Opfer relativ geringfügig gewesen, und unmittelbare Lebensgefahr habe nicht bestanden, sagte sie weiter. Dies lasse auch auf eine relativ geringfügige Wucht der Tritte schliessen. Ausserdem hätten die Angreifer keine Stiefel, sondern leichte Freizeitschuhe getragen.
Das am schlimmsten verletzte Opfer, ein heute 24-Jähriger, erlitt mehrfache Brüche im Gesicht. Ein 54-Jähriger trug einen Bruch der Elle und eine leichte Gehirnerschütterung davon, seine 56-jährige Partnerin zwei gebrochene Rippen. Alle sind wieder gesund, berichteten aber vor Gericht von psychischen Nachwirkungen der erlebten Gewalt.
Die drei Angeklagten sind Schweizer aus der Region Basel, nicht vorbestraft und heute 21, 22 und 23 Jahre alt. Alle blicken auf eine schwierige Kindheit und Jugend zurück. Sie sind auf freiem Fuss. Sollte das Urteil rechtskräftig werden, würde im Fall des 22- Jährigen der Vollzug der Freiheitsstrafe zu Gunsten einer Massnahme für junge Erwachsene aufgeschoben.
Ihre holde Weiblichkeit Täterschützerin Giovannone
Staatsanwältin Franziska Frei sowie die Opfervertreter wollen in die Appellation gehen mit dem Fall, auch die Verteidigung will appellieren, sie plädierte auf Freispruch für die geballte Gewaltlust der Schlägerbande. (Versteht sich, dass Gewalttäter immer genügend Anwälte zur Verfügung haben, was bei Meinungsdelikten nicht der Fall im Schweizer Klassenjustiz-system.) In einem Fall soll die Strafe zugunsten einer stationären Therapie aufgeschoben werden, mit der der Täter sorgfältig aufgepäppelt werden kann.
Dass die Opfer die Tat überhaupt überlebten und auch nicht wie der seinerzeit in Bern am helllichten Tag von einer gewaltpestenden Bestienbande ins Koma geschlagene Velofahrer fürs restliche Leben vollinvalid wurden, ist reiner Zufall. Die Tritte gegen den Kopf hätten auch tödlich sein können. Dass sie das nicht waren, ändert nichts an der kriminellen Absicht.
Mit ihrer Behauptung, die Verletzungen seien nur „geringfügig“ (es handelt sich immerhin um schwere Traumata fürs restliche Leben, wie die Opfer bezeugen können, die unter Angst-zuständen leiden - psychische Verletzungen sind ist kein Faktor für die Grüne Liebedienerin der Machogewalt, die sich eiskalt über deren Folgen hinwegsetzt und die Opfer verhöhnt mit der ignoranten Verharmlosung der Untat zur „Geringfügigkeit“) hat die gewalttäterfixierte Grüne Täterbetüttelerin einmal mehr den Ruf der bekannten Basler Justiz bestätigt.
War dieses Grüne Statement, dass von Null Sensibilität für die Opfer und grosser Sorge ums Täterwohl zeugt, vielleicht eine Antwort auf die Kritik von Seiten des bisherigen Staatsanwalts? Die Schweizer Justiz ist eh berüchtigt für ihre milde gegenüber Verbrechern dieser Sorte. Selbst die bis anhin linksdrehende BaZ kritisiert die lauen Verlautbarungen der Gerichtspräsidentin und schreibt, es sei bedauerlich, „dass die Richter diesen Prozess nicht genutzt haben, um ein klares Zeichen gegen solche Gewalttaten zu setzen. Derart brutale Übergriffe dürfen nicht als versuchte Körperverletzung verharmlost werden.
Dass es sich nicht um versuchte, sondern um vollzogene Körperverletzung handelte, wird mit dem gespreizten Juristendeutsch, dass auch nur „mutmassliche“ Täter kennt vor dem Urteil, selbst wenn sie längst überführt sind und sogar die Tat zugeben, wohlwollend bemäntelt. Nun, die Richter und vor allem ihre Sprecherin, die Grüne Richterin, haben ihre Chance in diesem Prozess als Täterschützer doch wieder gut genutzt. Mit der Bagatellisierung der Brutalität, der sie die Tötungsaabsicht abspricht und deren Folgen sie skandalös zynisch verniedlicht, hat die Grüne Richterin eine Schleimspur der Gewaltverharmlosung wie eine Schutzhülle um ihre Schützlinge gelegt, indem sie dem verbrecherischen Tätertrio bescheinigt, nichts als geringfügige Verletzungen bewirkt zu haben, womit sie auch die Tatabsicht auf Geringfügigkeit reduziert. Basel as usual.
Was muss eigentlich noch passieren, bis die grünrote Täterschutzcamerilla zur Räson gebracht wird von den Wählern? Alan Cassy, der BaZ-Kommentator, fragt sich: Was geht in diesen Köpfen vor? Gemeint sind die Schlägerschädel. Wir fragen: was geht bloss in den Köpfen der Wähler vor, die solche Täterbetüttelungs-tanten auch noch ins Richteramt wählen? Müssen sie vielleicht auch erst zusammengeschlagen werden, ehe sie kapieren, wen und was sie sich da erwählt haben? Brauchen sie vielleicht Tritte vor den Schädel, bis das Wohlwollen für die Gewalt nachlässt? Aber eine Justiz, die auch die Frauenprügelpropaganda nach Scharia ausdrücklich toleriert und für straffrei erklärt, wird auch keinem Schweizer Schläger zu nahe treten. Was die linke Wählerschaft angeht, so mobbt sie lieber den neuen Chefredaktor mit Leserbriefen, die wie Serien-schreiben aus einem Parteibüro wirken, als die Kriminellenfreunde abzustrafen.
Wenn diese Täterschützerin von einer Schlägerbande zu Boden geschlagen würde und mann ihr „geringfügige Verletzungen“ am Kopf sowie Rippenbrüche und entsprechende Traumata fürs Leben beigebracht hätte, mit Faustschlägen und Tritten gegen die Schädeldecke, die sie nur mit viel Glück ohne lebensgefährliche Verletzungen überlebt hätte, würde es in diesem Kopf dann endlich zu dämmern beginnen, was es heisst, von einer Bande von Brutalos „geringfügig“ zusammengeschlagen zu werden? Oder ist die Grüne Hirnerweichung schon so weit progrediert, dass sie auch das nicht mal mehr wahrnähme? Ragna