Die Figur über der Basler Rathausuhr trägt ein Schwert. Früher war sie die Maria mit Kind, das beseitigt wurde von den Bildersäuberern der Reformationszeit. Jetzt soll sie die Justitia darstellen. Die Entfernung des Kindes von der Mutterfigur scheint mir sehr symbolisch für das penetrant patriarchal böckelnde Klima der Stadt, die sich in Bebbispeuz beweihräuchert und dem Machokult der Islamlobby huldigt – ein rotgrüner Filz, der sich mit den bornierten Figuren aus Justiz und Religionspolizei zu einer klebrigen Masse verfestigt hat, mit der BaZ als Sprachrohr der Islamlobby, die über Jahre das Meinungsmonopol in der Stadt innehatte, und die auch nach dem kürzlichen Kurswechsel in Richtung Liberalität den Prototypen der linken Islamlobby weiterhin ein Forum bietet. Im Europa-Institut, einem Bollwerk der EU-Propaganda und Islamlobby, wirkte der oberste Nachtwächter der Schweiz, Ex-Präsident der EKR, der staatlichen Meinungszensurkommission, der die "freie Presse" überwachte, die sich ihm willfährig unterwarf. Basel wurde damit zum clandestinen Zentrum der Schweizer Pressezensur, die sich zur freiwilligen Selbstzensur ausgebaut hat. Dazu als Stadtpräsident der Grüne Muezzinfan Morin, der mit der Bergpredigt in der hand den Islam umschwärmt und als dessen willige Hilfskräfte die Meinungslageraufseherinnen im Dienst des Migrationslobby wirken, die ein geistig beschränktes borniertes Zensurklima verbreiten, in dem Gegenmeinung zur Islamisierung als „rassistisch“ verboten ist (wie die Plakate gegen die Scharia) und freie Berichterstattung zu Migrationsfolgen massiv behindert wird von Gesinnungsgouvernanten, denen Meinungsfreiheit kein Begriff und die Religion eine Rasse ist. Religiös legitimierte Frauenprügelpropaganda wird hingegen vom der Basler Justiz offiziell erlaubt. Justitia gerät vor die Hunde, wo man Schariarecht favorisiert und Islamkritik kriminalisiert. Wo „Respekt“ vor Kriminelle im linken Lager obligatorisch ist und die Opfer verhöhnt werden. Auf den Strassen herrscht Gewalt. In Basler den Gerichtssälen herrscht die Täterschutzjustiz. Die linken Bonzen schützen Gewaltkriminelle und setzen ihnen die Einheimischen schamlos aus. Übergriffe auf unbewaffnete wehrlose Bewohner, alte und Junge, Frauen und Männer, sind an der Tagesordnung im „sicheren“ Basel. Die Herkunft der Täter wird von der linken Meinungsmafia wo es geht verschleiert. Es geht nicht immer. Wir kommentieren die Kollaboration der Islamlobby mit der neuen Herrenmenschenmacht, die von linken Machos begrüsst wird, und das Kriminellenschutzprogramm des rotgrünen Migrationsgewerbes mit seinen willigen weiblichen Hilfskräften im Dienst des Gewaltrechts.

Tuesday 22 February 2011

Deutsche Philosophie klärt auf über die Schweizer Demokratie

Der neue Kurs der BaZ oder kein neuer Wein in alten Flaschen 

Die alten linke Meinungsmonopolisten der BaZ geben offensichtlich Gegensteuer gegen den neu angesagten  liberalen Kurs. Jetzt erst recht, scheint sich die Camerilla der rotgrünen Gesinnungsaufseher und bisherigen Zensoren zu sagen, die anlässlich einer Demo nach der angenommenen Minarettinitiative eine hochgradig beschränkte Zensurgouvernante an die Front schickte, wo sie ein Interview von Radio DRS mit brachialer Intervention selbstgefällig dümmelnd und stammelnd („Ich bin von der Integration“ u.ä.) zu verhindern versuchte und vom Stadtpräsidenten gedeckt wurde.

Wer auf den neuen Kurs gehofft hat, sieht sich mit Verstärkung der alten Leierkästen konfrontiert. Nicht nur der ewige Leiermann Hollstein, der seit 40 Jahren immer denselben Klagegesang gegen den Feminismus anstimmt, den es schon lange nicht mehr gibt („meine Frau hat mich verlassen“), wird noch im Ruhestand wieder aufgewärmt, nachdem er über Jahrzehnte schon von Berlin aus in der früheren BaZ ein Dauerforum für sein spätpubertäres Selbstmitleid zur Verfügung hatte, das die Männerhäuser ihm weiterhin gern gewähren (ach wann erscheint denn der Hollstein endlich in der Weltwoche, um Köppels Knabenchor zu begleiten mit dem Refrain seiner ewigen Jeremiaden vom bitter frauenrechtsgeschädigten Manne, die so schön zur Tonart des neuen Ermannungsmarsch der Weltwoche passt.

Auch der zum Grünen Scharianwalt mutierte Altstalinist von der Basler POCH selig, der in Zürich in staatssubventionierter Wohnung sein nahrhaft belegtes Brot verzehrt, schaut neustens aus einer Kolumne die LeserInnen an, die schon gehofft hatte, der Vischer sei für immer wenigstens nach Zürich disloziert, damit ich  diesem linken Mullah au visage antisemite nicht noch in Basel begegnen muss, aber nichts da - mit dem neuen Kurs der BaZ kommt ausgerechnet diese Figur in die Fasnachtstadt zurück, nicht genug, dass er sich mit seinen Hamasfreunden an den grölenden Demos anti Israel  in Bern tummelt. War das nicht zu vermeiden? 

Und sieh da, in den Leserbriefseiten taucht auch Prof. Rauchfleisch auf, deutscher Emeritus in Basel (vom Fach Psychologie),  derselbe, der vor Jahren einer SVP-Politikerin, die vor dem Islam gewarnt hatte, im „Baslerstab“ eine öffentliche psychiatrische Ferndiagnose stellte, die ihr "Rassismus" bescheinigte aufgrund von Scheidung von einem Schwarzen (!!! UdSSR lässt grüssen); Rauchfleisch, der seinerzeit zusammen mit dem chronischen Täterschützer vom "Spiegel", Gerhard Mauz, ein brav lauschendes Schweizer Frauenpublikum  über Gewalt belehrte, begegnet uns hier wieder als Leserbriefschreiber, der zu einem Artikel von Markus Somm  in autoritärer Selbstherrlicheit dekretiert: „So etwas wollen wir nicht lesen.“ Wie bitte? Wer ist denn W i r? ,  der hier die Schweizer belehrt, was  e r  und seinesgleichen in Basel zu lesen wünscht und was nicht?!!! Der Herr aus Deutschland möchte vielleicht auch die Kavallerie schicken auf die Redaktion? Urbaniok ist da um einiges klüger und sensibler und tritt nicht so kasernenhofmässig gegenüber den Schweizern auf, die auch anders denken dürfen als er!

Und dann kommen gleich zwei deutsche Denkzuchtmeister zum Zuge, auf die auch „wir“ gerade noch gewartet haben, und belehren die Stimmbürger der direkten Demokratie über Menschenrechte und Leitkultur. Erwartungsgemäss (jedenfalls meine Erwartungen werden voll erfüllt) erklärt der erste Philosoph aus dem Ruhrpott, Wolfgang Rother, befragt zur Folter (zweimal raten was kommt!), dass die Deutschen infolge der Nazivergangenheit sehr sensibel seien und jede Art von Folter ablehnten, so auch die nur dem Kindesmörder (sdamals vom Polizisten Daschner) angedrohte.

Nun, die dt. Sensibilität erstreckte sich zwar nicht auf die Lage des Kindes, reichte aber allemal, um dem Verbrecher, der auch noch Jus studierte, in der Haft seine juristische Weiterbildung zu ermöglichen. Damit er demnächst als Richter in Deutschland wirken kann? Ansonsten wirkte sich die deutsche postfaschistische Sensibilität in der vom Spiegelberichterstatter Mauz über Jahrzehnte angeleierten Täterverstehermentalität  aus, die jede Sensibilität mit den Opfern vermissen liess und härtere Strafen als „Volkes Stimme“ verhöhnt.

Die deutsche Mauzschule (Mauz selber war kein Linker) wirkt fort in der linken Täterschutzjustiz der 68er, in der sentimental verkitschten "Sensibilität" für die Täter als „Opfer“ der Gesellschaft, und zwar in Forstsetzung faschistischer Gewaltfaszination, die den wahren Gewaltopfern zynisch  ins Gesicht schlägt. What next? Einmal raten: Guantanamo? Richtig. Guantanamo. Was denn sonst. Das Lieblingssujet der Terrorversteher als Dauerbrenner der Mainstreammedien, an dem die linken Kriminellenfreunde sich immer noch erlaben. Kein Sterbenswort von Folter in Arabien, Folter im Iran, Folter in Pakistan, Folter im Sudan, Folter in Libyen – nein nein, in Guantanamo! Folter mit Rother und Schibli von der BaZ. Es ist halt immer noch drin, was draufsteht. Keine einziger der Folterstaaten der Welt wird auch nur gestreift.
Sodann zur Todesstrafe:
            
Wie wär’s mit den Hinrichtungsarten im Iran? In moslemisch Nigeria? In Afghanistan? Nichts da. Es geht um die angeblich in der Schweiz mit Volkes Stimme drohende  Todesstrafe. Ach so. Die Volksabstimmungen sind gemeint mit den Menschenrechten, die sie angeblich verletzen. Eine perfide Konstruktion im Komplizen-verbund der Kriminalisierer der politischen demokratischen Gegner? Der Herr aus Gelsenkirchen ist Herrn Schibli gerade recht, um allen Schweizern, die nicht wie die rotgrüne Meinungsmafia von Basel oder Zürich abstimmt, nachsagt, dass sie die Menschenrechte verletzen, für die man in Deutschland so sensibel ist, während schweizerische Demokraten nicht wissen, was das ist, dazu brauchen sie einen Menschenrechts-lehrmeister aus Deutschland, und vielleicht noch die rote SA der kriminellen Gewalttouristen aus Deutschland dazu, die anlässlich der SVP-Kundgebung auf dem Bundesplatz in Bern den populistischen Schweizern eine Lektion deutscher rotbrauner Demokratie erteilten und klarmachten, was antifaschistische autonome Sensibilität ist, nicht wahr. Denn wenn die Schweizer Bürger schon nicht wissen, was deutsche Demokratie und Menschenrechte sind und wie sie nach Weisung der EU zu wählen haben, dann hat die linke Mafia von Basel immer noch einen deutschen Experten vorrätig, der ihnen erklärt, wo’s lang geht mit der Demokratie. Oder wie? Die Ausschaffungsinitiative ist wie die in der Schweiz drohende Todesstrafe, erfahren wir hier mit Nachhilfe von Herrn Schibli, der sogleich den sensiblen  Zusammenhang herstellt.

O –Ton Schibli: „Eine Mehrheit will, dass die Menschenrechte verletzt werden.“ Das könnte ein Slogan der Autonomen sein oder von der Moslemdemo vor dem Bundeshaus stammen oder von einem Massenauflauf der frommen Dauerbeleidigten in Biel stammen, die sich auf derselben Erdscheibe wie Schibli befinden und ein Ergebnis einer Schweizer Volksinitiative rückgängig machen lassen wollen. Es handelt sich schlicht um   verleumdnerische Diffamierung der Stimmbürger, die demokratisch abgestimmt haben, was nicht einmal der Bundesrat juristisch zu beanstanden hatte. Die Kriminalisierung der Initianten ist zutiefst demokatiefeindlich. Die Diffamierer und Denunzierer der Befürworter der Volksinitiative sind dann die ersten, die nach Einführung der Scharia die Kritiker kriminelleer Menchenrechtverletzungen durch ein totalitäres Religionssystem hängen lassen würden.

Als nächstes fällt das abgelutschte Schlagwort vom Populismus, den der deutsche Experte den Schweizern, die nicht nach der linken Peitsche tanzen, bescheinigt. O-Ton Rother:

Es ist natürlich eine sehr populistische Auffassung zu sagen, dass das Volk immer recht hat.“  

Die postfaschistische Denkdisziplin aus Deutschland muss es ja wissen, wer jeweils in der Schweizer Demokratie Recht hat und wer der deutschen Nachhilfe in Nachkriegs.Sensibilität bedarf. Deutsche sind nicht nur aufgrund ihrer Vergangeneheit besonders berufen zur Nachhilfe für Israel, wie Broder feststellte, sie sind auch zuständig fur die Schweizer Demokratie und wissen, wie die Volksabstimmungen auszufallen haben: “Wer garantiert dafür, dass das Volk nicht auch irren kann? fragt Wolfgang Rother tiefsinnuig.
Diese Frage ist nur von niemals Irrenden zu beantworten. Zum Glück hat das irrende Schweizervolk den deutschen Demokratieaufklärer, der es darüber unterrichten kann, wie es abzustimmen hat, die deutsche Politikkavallerie irrt nie! die weiss wo's lang geht! Gut zu wissen, wo die Marschmusik spielt bei Schibli. 

Zur Todesstrafe erklärt der Experte für Schweizer Populismus, dass sie nicht abschreckend wirke.
Nun ist aber die Ausschaffung bekanntlich sehr viel harmloser als die Todesstrafe und auch serh wohl abschreckender als die Gewissheit der ausländischen Kriminellen, nach einem Verbrechen in der Schweiz  feudal „therapiert“ und gepflegt zu werden. Aber die legalen Ausschaffungen gelten als Verletzung der Menschenrechte, so als gäbe es eine Pflicht des Gastlandes, ausländische Verbrecher zu beherbergen. Interessant, dass die beiden die Ausschaffung automatisch als Menschenrechtsverletzung einschätzen, aber die Todesstrafe zuerst mit der Abschreckung in Verbindung bringen, nicht so die Ausschaffung. Denn die zu kriminalisiern ist auch der Zweck des Interviews, in dem es sodann zu einer fulminanten Erkenntnis kommt. Schibli fragt den Meister aus Deutschland, ob es überhaupt möglich sei, „eine Skala von Verbrechen aufzustellen“. Denn  Schibli scheint es nicht recht klar zu sein, dass es Unterschiede zwischen den Taten geben soll, bzw. dass es gravierende Untaten gibt, für die die Ausschaffung gefordert wird! Vielleicht erträgt er die Vorstellung nicht, dass ein Sexualmord schwerer wiegen soll als ein Ladendiebstahl? Schon Gerhard Mauz ertrug es kaum, dass Sexualgewaltverbrecher überhaupt verurteilt wurden. Rother muss ihn da doch aufklären:

„Es ist durchaus plausibel, zwischen leichten Vergehen und schweren Verbrechen zu unterscheiden. Zwischen jemandem, der im Tram schwarzfährt, und einem Massenmörder besteht durchaus ein Unterschied“. 

Das muss man auskosten. Da versucht ein Philosoph, der sich mit Schibli einig scheint über den Unterschied zwischen den nach der Massenmordzeit besonders sensibel gewordenen Deutschen und den unsensiblen Schweizer Populisten, Schibli wenigstens klarzumachen, dass ein Tramfahrer ohne Billet nicht dasselbe ist wie ein Massenmörder. Wie muss die Scheibe vor einem Kopf beschaffen sein, dem man solches erläutern muss? Schibli möchte alle ausländischen schwerkriminellen Gewalttäter wie Tram-Schwarzfahrer behandelt wissen, die man ja auch nicht ausweist? Drum muss der Unterschied eingeebnet werden, damit die Ausschaffungs-initiative als schwerkriminelle Attacke auf Schwarzfahrer und Putzfrauen erscheint.

Rother weiss, das hätten „schon die Aufklärer gesehen“ (dass da ein Unterschied besteht, auch wenn sie noch keine Tramfahrer gesehen haben, aber immerhin, was eine grosse Denkleistung  ist, gehört anerkannt!)
Problematisch sei es aber, „wenn man Menschen in einem Staat unterschiedlichem Recht unterwirft“...              
Ob er jetzt sagen will, dass die Anwendung der Scharia in der Schweiz durch die Asylrekurskommission u.ä. juristische Instanzen, die sie dulden und  noch nie eine Zwangsheirat strafverfolgt haben, „problematisch“ sei? Mitnichten! Die Herren, die sich so einig sind über die Menschenrechtsverletzungen demokratischer  Volks-abstimmungen, meinen nicht das islamische Recht, wenn sie etwas problematisch finden, sondern tun so, als gäbe es ein Recht auf  Verbleib in einem Land, das gar nicht verpflichtet ist, ausländische Kriminelle mit Daueraufenthaltsrecht zu dulden. Die Verleihung des Aufenthaltsrechts liegt immer noch beim Aufnahmestaat und nicht bei allen, die bleiben wollen und denen, die an der Kriminellenbetreuungsindustrie verdienen. Auch Kriminalität ist kein Grund für Bleiberecht. Es gibt auch keine Verpflichtung eines Landes, alle Ausländer wie die eigenen Bürger zu behandeln und mit gleichen Rechten auszustatten. Dann kommt ein umwerfender Einfall des Deutschen, auf den so leicht kein Schweizer in Deutschland gekommen wäre, es muss am demokratischen Kulturunterschied liegen: Rother zu Schibli:

Würden wir beide als Komplizen ein Verbrechen begehen, bekämen Sie einfach die im Gesetz vorgesehene Strafe, während ich als Deutscher anschliessend auch noch ausgewiesen würde. Diese Ungleichbehandlung ist das Problem.“
 
Na hoffentlich, kann ich als Deutsche da nur sagen! Ich hätte nicht das geringste Problem mit der Ausweisung von Deutschen, die in der Schweiz ein Verbrechen begehen. Was für ein unsägliches Selbstmitleid klingt in dieser fiktiven Vorstellung mit, dass er nicht mal ein Verbrechen begehen darf er in der Schweiz, ohne dafür auch noch ausgewiesen zu werden! Welch ein Unrecht an dem sensiblen deutschen Philosophen! An was für ein Verbrechen mag er da denken? Mir fällt da nur spontan ein, dass die beiden Komplizen durchaus wissen, wer sie sind, wenn sie nicht die Schweizer Bevölkerung, die nicht beliebig viele Krimielle durchzupäppeln gedenkt, zu kriminalisieren versucht. Wer von beiden war der Anstifter zu diesem Interview? Schibli möchte von dem Mann, den er als Fachmann für die Schweizer Abstimmungen erkoren hat, auch noch wissen, was er der Kommission zur Umsetzung der Ausschaffungsinitiative  r ä t!!!  Wer hat den deutschen Fachmann für Folter und Todesstrafe und den Unterschied zwischen Massenmord und Tramschwarzfahren denn um Rat zu fragen in Sachen Schweizer Volksabstimmungen?! Sollen die jetzt mit EU-Beratung umgesetzt werden oder vielleicht verboten?  Ich weiss zwar nicht, wo Sigfried Schibli herkommt, aber ich weiss, nicht jede Scheibe vor dem Kopf so dicht ist wie diese. Wen hätte Rother da zu beraten?! Wissen die Schweizer nicht selber, was sie zu tun haben mit ihren Initiativen?

Nach der Ankündigung der Kavallerie kommt jetzt noch die Einladung zur Rechtsbelehrung der Schweiz in Sachen eigenen Rechts. Rother selbst scheint etwas zu merken und zögert mit der unerbetenen Belehrung,  als wäre ihm die Frage doch nicht ganz geheuer, mit der Schible ihm eine Rolle zuschiebt, die er noch gar nicht beansprucht hat. Die Antwort ist auch herzlich nichtssagend. Hätte er mehr Sensibilität und verständnis für die Schweizer Demokratie, könnte er Schiblis Frage zurechtrücken und ihm antworten, was Sache ist: Dass die Schweiz weder Schariarecht noch EU-Recht braucht, um keine menschenrechte zu verletzten.  Aber das dringt nicht durch die Scheibe. 
         

Monday 21 February 2011

Die Meister der Sensibilität aus Deutschland als Lehrmeister der Schweizer Demokratie

Der neue Kurs der BaZ oder kein neuer Wein in alten Flaschen 

Die linke Meinungsmafia der BaZ gibt offensichtlich Gegensteuer gegen den neuen liberalen Kurs des Chefredaktors. Jetzt erst recht, scheint sich die Camerilla der rotgrünen Meinungs-diktatoren zu sagen, die anlässlich einer Demo nach der angenommenen Minarettinitiative schon eine hochgradig beschränkte Zensurgouvernante an die Front schickte, wo sie ein Interview von Radio DRS mit brachialer Intervention selbstgefällig dümmelnd und stammelnd („Ich bin von der Integration“ u.ä.) zu verhindern versuchte und vom Stadtpräsidenten gedeckt wurde.

Wer auf den neuen Kurs gehofft hat, sieht sich mit Verstärkung der alten Leierkästen konfrontiert. Nicht nur der ewige Hollstein, der seit 40 Jahren immer denselben Klagegesang  gegen den Feminismus anstimmt, den es nicht mehr gibt („meine Frau hat mich verlassen“), wird als Emeritus wieder aufgewärmt, nachdem er schon von Berlin aus in der früheren BaZ ein Dauerforum für sein spätpubertäres Selbstmitleid zur Verfügung hatte, das die Männerhäuser ihm weiterhin gern gewähren - auch Prof. Rauchfleisch, Deutscher Emeritus in Basel, der seinerzeit zusammen mit dem Täterschützer vom Spiegeldienst, Gerhard Mauz, ein braves Schweizer Frauenpublikum  über Gewalt belehrte und der einer SVP-Politikerin, die vor dem Islam gewarnt hatte, im „Baslerstab“ eine psychiatrische Ferndiagnose stellte, die ihr Rassismus bescheinigte aufgrund von Scheidung von einem Schwarzen (!!! UdSSR lässt grüssen),  begegnet man wieder als Leserbriefschreiber, der zu einem Artikel von Somm  in autoritärer Selbstherrlicheit dekretiert: „So etwas wollen wir nicht lesen.“ Wie bitte? Wer ist denn W i r? ,  der hier die Schweizer belehrt, was e r  und seinesgleichen in Basel zu lesen wünscht und was nicht?!!! Der Herr aus Deutschland möchte vielleicht auch die Kavallerie schicken auf die Redaktion? Urbaniok ist da um einiges klüger und sensibler und tritt nicht so kasernenhofmässig gegenüber den Schweizern auf, die auch anders denken dürfen als er!

Und dann kommen gleich zwei deutsche Denkzuchtmeister zum Zuge, auf die auch „wir“ gerade noch gewartet haben, und belehren die Stimmbürger der direkten Demokratie über Menschenrechte und Leitkultur. Erwartungsgemäss (jedenfalls meine Erwartungen werden voll erfüllt) erklärt der erste Philosoph aus dem Ruhrpott, Wolfgang Rother, befragt zur Folter (zweimal raten was kommt?), dass die Deutschen infolge der Nazivergangenheit sehr sensibel seien und jede Art von Folter ablehnten, so auch die nur dem Kindesmörder angedrohte. Nun, die dt. Sensibilität erstreckte sich zwar nicht auf die Lage des Kindes, reichte aber allemal, um dem Verbrecher, der auch noch Jus studierte, in der Haft seine juristische Weiterbildung zu ermöglichen. Damit er demnächst als Richter in Deutschland wirken kann? Ansonsten wirkte sich die deutsche postfaschistische Sensibilität in der vom Spiegelberichterstatter Mauz über Jahrzehnte angeheizten Täterschutzjustiz aus, die jede Sensibilität mit den Opfern vermissen liess und härtere Strafen als „Volkes Stimme“ verhöhnte. Die deutsche Mauzschule wirkt fort in der linken Täterschutzjustiz und Sensibilität für die Täter als „Opfer“ der Gesellschaft, und zwar in Forstsetzung faschistischer Gewaltfaszination, die den wahren Gewaltopfern zynisch  ins Gesicht schlägt. What next? Einmal raten: Guantanamo? Richtig, Guantanamo, was denn sonst. Das Lieblingssujet der Terrorversteher als Dauerbrenner der Mainstreammedien, an dem die linken Kriminellenfreunde sich immer noch erlaben. Kein Sterbenswort von Folter in Arabien, Folter im Iran, Folter in Pakistan, Folter im Sudan, Folter in Libyen – nein nein, in Guantanamo! Folter mit Rother und Schibli von der BaZ. Es ist halt immer noch drin, was draufsteht. Keine einziger der chronischen Folterstaaten der Welt wird auch nur gestreift.
Sodann zur Todesstrafe: 
            
Wie wär’s mit den Hinrichtungsarten im Iran? In moslemisch Nigeria? In Afghanistan? Nichts da. Es geht um die angeblich in der Schweiz mit Volkes Stimme drohende  Todes- strafe. Ach so. Die Volksabstimmungen sind gemeint mit den Menschenrechten, die sie angeblich verletzen. Eine perfide Konstruktion im Komplizenverbund der Kriminalisierer der politischen demokratischen Gegner? Der Herr aus Gelsenkirchen ist Herrn Schibli gerade recht, um allen Schweizern, die nicht wie die rotgrüne Meinungsmafia von Basel abstimmt, nachsagt, dass sie die Menschenrechte verletzen, für die man in Deutschland so sensibel ist, während schweizerische Demokraten nicht wissen, was das ist, dazu brauchen sie einen Menschenrechtszuchtmeister aus Deutschland, und vielleicht noch die rote SA der kriminellen Gewalttouristen aus Deutschland dazu, die anlässlich der SVP-Kundgebung auf dem Bundesplatz in Bern den populistischen Schweizern eine Lektion deutscher rotbrauner Demokratie erteilten und klarmachten, was deutsche linke autonome Sensibilität ist, nicht wahr. Denn wenn die Schweizer Bürger schon nicht wissen, was deutsche Demokratie und Menschenrechte sind und wie sie nach Weisung der EU zu wählen haben, dann hat die linke Mafia von Basel immer noch einen deutschen Experten vorrätig, der den Schweizern erklärt, wo’s lang geht mit der Demokratie. Oder wie? Die Ausschaffungsinitiative ist wie die Todesstrafe, erfahren wir hier mit Nachhilfe von Herrn Schibli, der sogleich den sensiblen  Zusammenhang herstellt.

O –Ton Schibli: „Eine Mehrheit will, dass die Menschenrechte verletzt werden.“ Das könnte ein Slogan der roten SA sein oder von der Moslemdemo vor dem Bundeshaus stammen oder von einem Massenauflauf der Dauerbeleidigten in Biel stammen, die sich auf derselben Erdscheibe wie Schibli befinden und ein Ergebnis einer Schweizer Volksinitiative rückgängig machen lassen wollen. Es handelt sich um eine  verleumdnerische Diffamierung der Stimmbürger, die demokratisch abgestimmt haben, was nicht einmal der Bundesrat juristisch zu beanstanden hatte. Die Kriminalisierung der Initianten ist zutiefst demokartiefeindlich. Die Diffamierer und Denunzierer der Befürworter der Volksinitiative sind die ersten, die nach Einführung der Scharia die Kritiker kriminelleer Menchenrechtverletzungen durch ein totalitäres religionssystem hängen lassen würden.

Als nächstes fällt das abgelutschte Schlagwort vom Populismus, den der deutsche Experte den Schweizern, die nicht nach der linken Peitsche tanzen, bescheinigt. O-Ton Rother:

Es ist natürlich eine sehr populistische Auffassung zu sagen, dass das Volk immer recht hat.“  

Der postfaschistische Denkzuchtmeister aus Deutschland muss es ja wissen, wer jeweils in der Schweizer Demokratie Recht hat und wer der deutschen Nachhilfe in postfaschistischer Sensibilität bedarf. Deutsche sind nicht nur aufgrund ihrer Vergangeneheit besonders berufen zur Nachhilfe für Israel, wie Broder schon feststellte, sie sind auch zuständig fur die Schweizer Demokratie und wissen, wie die Volksabstimmungen auszufallen haben: “Wer garantiert dafür, dass das Volk nicht auch irren kann? fragt Wolfgang Rother tiefsinnuig. Diese Frage ist nur von niemals Irrenden zu beantworten. Zum Glück hat das irrende Schweizer-volk den deutschen Demokratieaufklärer, der es darüber unterrichten kann, wie es abzustimmen hat, die Deutsche Politikkavallerie irrt nie! die weiss wo's lang geht! Gut zu wissen, wo die Marschmusik spielt bei Schibli. 

Zur Todesstrafe erklärt der deutsche Experte für Schweizer Abstimmungen, dass sie nicht abschreckend wirke. Nun ist aber die Ausschaffung bekanntlich sehr viel harmloser als die Todesstrafe und auch sehr viel abschreckender als die Gewissheit der ausländischen Kriminellen, nach einem Verbrechen in der Schweiz  „therapiert“ zu werden. Aber legale Ausschaffung gilt hier als Verletzung der Menschenrechte, so als gäbe es eine Pflicht des Gastlandes, ausländische Verbrecher zu beherbergen. Interessant, dass beide die Ausschaffung automatisch als Menschenrechtsverletzung einschätzen, aber die Todesstrafe zuerst mit der Abschreckung  
            
in Verbindung bringen, nicht so die Ausschaffung. Die ist auch der Zweck des Interviews, in dem es sodann zu einer fulminanten Erkenntnis kommt. Schibli fragt den Meister aus Deutschland, ob es überhaupt möglich sei, „eine Skala von Verbrechen aufzustellen“. Denn  Schibli ist es nicht klar, dass es Unterschiede zwischen den Taten geben soll, bzw. dass es gravierende Untaten gibt, für die die Ausschaffung gefordert wird! Vielleicht ertägt Schibli die Vorstellung nicht, dass ein Sexualmord schwerer wiegen soll als ein kleiner Ladendiebstahl? Schon Gerhard Mauz ertrug es kaum, dass Sexualgewaltverbrecher überhaupt verurteilt wurden. Rother muss ihn da doch aufklären:

„Es ist durchaus plausibel, zwischen leichten Vergehen und schweren Verbrechen zu unterscheiden. Zwischen jemandem, der im Tram schwarzfährt, und einem Massenmörder besteht durchaus ein Unterschied“. 

Das muss man auskosten. Da versucht der deutsche Experte, der sich mit Schibli einig scheint über den Unterschied zwischen den nach der Massenmordzeit besonders sensibel gewordenen Deutschen und den unsensiblen Schweizer Populisten, Schibli klarzumachen, dass ein Tramfahrer ohne Billet nicht dasselbe ist wie ein Massenmörder. Wie muss die Scheibe vor einem Kopf beschaffen sein, dem man solches erläutern muss? Schibli möchte alle ausländischen schwerkriminellen Gewalttäter wie Tram-Schwarzfahrer behandelt wissen, die man ja auch nicht ausweist. Der Unterschied scheint ihm nicht geläufig.
Rother weiss, das hätten „schon die Aufklärer gesehen“ (dass da ein Unterschied besteht, auch wenn sie noch keine Tramfahrer gesehen haben, aber immerhin, was eine Denkleistung  ist, gehört anerkannt!)
Problematisch sei es aber, „wenn man Menschen in einem Staat unterschiedlichem Recht unterwirft“...              
Ob er jetzt sagen will, dass die Anwendung der Scharia in der Schweiz durch die Asylrekurskommission u.ä. juristische Instanzen, die sie dulden und  noch nie eine Zwangsheirat strafverfolgt haben, „problematisch“ sei? Mitnichten! Die Herren, die sich so einig sind über die Menschenrechtsverletzungen legaler Volksabstimmungen, meinen nicht das islamische Recht, wenn sie etwas problematisch finden, sondern tun so, als gäbe es ein Recht auf  Verbleib in einem Land, das gar nicht verpflichtet ist, ausländische Kriminelle mit Daueraufenthaltsrecht zu dulden. Die Verleihung des Aufenthaltsrechts liegt immer noch beim Aufnahmestaat und nicht bei allen, die bleiben wollen und denen, die an der Kriminellenbetreuungsindustrie verdienen. Auch Kriminalität ist kein Grund für Bleiberecht. Es gibt auch keine Verpflichtung eines Landes, alle Ausländer wie die eigenen Bürger zu behandeln und mit gleichen Rechten auszustatten. Dann kommt ein umwerfender Einfall des Deutschen, auf den so leicht kein Schweizer in Deutschland gekommen wäre, es muss am demmokratischen Kulturunterschied liegen: Rother zu Schibli:

Würden wir beide als Komplizen ein Verbrechen begehen, bekämen Sie einfach die im Gesetz vorgesehene Strafe, während ich als Deutscher anschliessend auch noch ausgewiesen würde. Diese Ungleichbehandlung ist das Problem.“
 
Na hoffentlich, kann ich als Deutsche da nur sagen! Ich hätte nicht das geringste Problem mit der Ausweisung von Deutschen, die in der Schweiz ein Verbrechen begehen. Was für ein unsägliches sentimentales Selbstmitleid klingt in dieser fiktiven Vorstellung mit, dass er nicht mal ein Verbrechen begehen darf er in der Schweiz, ohne dafür noch ausgewiesen zu werden! Welch ein Unrecht an dem sensiblen deutschen Philosophen! An was für ein Verbrechen mag er da denken? Mir fällt da nur spontan ein, dass die beiden Komplizen durchaus wissen, wer sie sind, wenn sie nicht die Schweizer Bevölkerung, die nicht beliebig viele Krimielle durch- zupäppeln gedenkt, zu kriminalisieren versucht. Wer von beiden war der Anstifter zu diesem Interview? Schibli möchte von dem deutschen Fachmann für die Schweizer Abstimmungen zur Krönung auch noch wissen, was er der Kommission unter Prof. Koller zur Umsetzung der Ausschaffungsinitiative  r ä t!!!  Wer hat den deutschen Fachmann für Folter und Todesstrafe und den Unterschied zwischen Massenmord und Tramschwarzfahren denn um Rat zu fragen in Sachen Schweizer Volksabstimmung?! Sollen die jetzt mit EU-Beratung umgesetzt werden oder vielleicht verboten?  Ich weiss zwar nicht, wo Sigfried Schibli herkommt, aber ich weiss, dass nicht jede Scheibe vor dem Kopf so dicht ist wie diese. Wen hätte Rother da zu beraten?! Wissen die Schweizer nicht selber, was sie zu tun haben mit ihren Initiativen?

Nach der Ankündigung der Kavallerie kommt jetzt noch die Einladung zu Beratung in Sachen Demokratie. Rother selbst scheint etwas zu merken und zögert mit der unerbetenen Antwort. Er könnte sie verweigern, hätte er die nötige Sensibilität dazu, dass die Schweizer weder die deutsche Kavallerie noch die deutsche Rechtsbelehrung brauchen in Sachen eigenen Rechts. Sie brauchen weder Schariarecht noch EU-Recht. Aber das dringt nicht durch die Scheibe.      

Noch mehr solche Belehrungen aus dem EUsland, und die nächste Abstimmung könnte eine nützliche Lektion für das in Kriminellenrechten schwelgende rotgrüne Basel werden.

Wednesday 16 February 2011

Basler Justizleckerli

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Basler Justizleckerli der exquisiten Art:
Freispruch für Frauenprügelpropaganda

Sachliche Frauenprügelpropaganda nach Koran>

Schon der Basler Rassismusexperte und oberste Meinungsoberaufseher der Schweiz, Professor Georg Kreis, weiss, dass das Frauenprügeln im Moslemmilieu ganz normal ist, keines Aufhebens wert, wie schon sein Hausblatt, die Migrations-postille Tangram, erläutert. Das Basler Gericht macht sich diese Auffassung zu eigen und findet es keiner Rechtsfolgen wert, wenn ein Moslem das Frauenprügelrecht des Mannes nach Koran verkündet. Man muss das Frauenprügeln nur „sachlich“ und „nicht eifernd “ vertreten. Auch der Autor Asch-Schiha vertritt seine Sache, das Recht zum Frauenprügeln so „sachlich“ wie der Koran. Im Buch „Frauen im Schutz des Islam“ wird es erörtert, wie mann vorgehen muss, um  keine strafrechtlich relevanten Spuren zu hinter- lassen. Das Basler Straf- Gericht hat die Spuren der Frauenprügelpropaganda sorgfältig verwischt.
Ehefrauenprügeln islamisch korrekt:
  • '''Wichtig ist es Asch-Schiha zu betonen, dass das Schlagen der Ehefrau ohne Verletzungen zu erfolgen habe. Es sollte nicht so weit gehen, dass Knochen gebrochen werden, blaue oder schwarze Flecken entstehen und der Mann dürfe seine Frau auch nicht ins Gesicht schlagen.'''
http://www.verfassungsschutz-bw.de/index.php?option=com_content&view=article&id=921:082009-indiziertes-buch-liegt-an-informationsstaenden-und-bei-vortraegen-in-baden-wuerttemberg-aus&catid=201:meldung&Itemid=327
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Auch der BaZ-Mann Jochen Schmid empfiehlt dem freigesprochenen Moslem, und Schariawegbereiter,   keine Spuren zu hinterlassen bei der Frauenprügel-propaganda, die strafrechtlich relevant wäre. M.a.W. Moslems sollen nicht so „dumm und naiv“ sein, alles auszuplaudern was sie glauben und Vorhaben mit der Scharia. Das Vorhaben selber wird nicht beanstandet, es wird als nicht ernst zu nehmen hingestellt, und nur dass es zu früh bekannt gegeben wird, ist ärgerlich.  

Facit: Frauenprügel ohne Spurein - islamisch korrekt
Frauenprügelpropaganda ohne strafrechtliche Folgen 
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Tuesday 15 February 2011

Die Schande Europas

Pat Condell über den Wilders-Prozess.  Video: http://www.youtube.com/watch?v=96ZUZ9CPZII
Als eine der klarsten und mutigsten Stimmen im Widerstand gegen die Kriecherjustiz der Kuschkultur Europas nennt Pat Condell die Rechtsverhältnisse beim Namen, die von den Medien der Islamlobby in hündischer Servilität vernebelt werden. Der moderne Ketzerprozess gegen Geert Wilders  hat soeben eine Wende genommen, - Richter Tom Schalker ist wegen Zeugenbeeinflussung vom Angeklagten angezeigt worden und kommt ins Kreuzverhör, ein wahrer Lichtblick in finsteren Zeiten - aber der Prozess als solcher,  auch wenn er eingestellt würde, bleibt eine Affenschande für das tief gebeugte Recht Eurabias. 

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Sunday 13 February 2011

Die Schweinepest der Schweizer Justiz

Die Verbrecherschutzjustiz und ihre gewaltwillfährigen Richter

Das mutmassliche Schweizer Recht schlägt wieder zu gegen die Opfer


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Jugendstrafrecht

Die Täter werden betreut, die Opfer vernachlässigt

http://www.beobachter.ch/justiz-behoerde/buerger-verwaltung/artikel/jugendstrafrecht_die-taeter-werden-betreut-die-opfer-vernachlaessigt/

Die milden Urteile gegen jugendliche Straftäter sorgen in der Bevölkerung für Kopfschütteln. Doch auch namhafte Experten kritisieren heute die Jugendjustiz: Gegen extrem gefährliche Täter ist die Öffentlichkeit zu wenig geschützt – und um die Opfer kümmert sich niemand so richtig.

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4.2.2010 Zeuge muss Tätern seine Adresse bekannt geben. Staatsanwältin liefert Zeugen den Schlägern aus. Die Juristen denken sich gegenseitig.
 

Im letzten Oktober, eine Nacht vom Donnerstag auf den Freitag. Anwohner Reto Meier* wird um etwa drei Uhr durch einen Streit auf der Zürcher Langstrasse aus dem Schlaf gerissen. Von seiner Wohnung aus beobachtet er, wie eine Gruppe junger Männer einen Mann zu Boden prügelt. Bis die Polizei kommt und die Bande nach einer kurzen Verfolgungsjagd verhaftet.

Am nächsten Tag meldet sich Meier freiwillig bei der Polizei, um eine Zeugenaussage zu machen. Er schildert auf dem Posten den Vorfall – und hält die Sache damit für erledigt. Mehrere Monate später bekommt er aber einen Brief von der Staatsanwaltschaft, die ihn zur weiteren Einvernahme ins Büro bittet.

Meier vergewissert sich bei einem Telefon mit der zuständigen Staatsanwältin, dass es bei der Einvernahme keine direkte Gegenüberstellung geben wird. Doch als er am Montag letzter Woche bei der Staatsanwaltschaft IV am Helvetiaplatz vorbeigeht, erlebt er eine böse Überraschung.

Am Tisch mit den vier Schlägern

Im Vorzimmer warten vier junge Männer mit ihm. Erst als sie zusammen ins Verhörzimmer geführt werden, wird Meier bewusst: Das sind die Schläger. Alle setzen sich an einen Tisch und Meier muss nun seine Personalien, seinen Beruf und seine genaue Adresse angeben. Das verdächtige Quartett sitzt dabei in seinem Rücken, hört zu und macht Notizen.

«Das war sehr befremdend», erzählt Meier. Er habe sich bei der Staatsanwältin beklagt. «Doch die sagte nur: ‹So ist der Ablauf in unserem Rechtssystem.›» Meier sagt aus: Er ist sich nach mehreren Monaten nicht mehr sicher, ob es sich bei den Verdächtigen wirklich um die Männer handelt, die er in jener Oktobernacht gesehen hat.

Am Schluss der Aussage erhalten die Angeklagten gar noch die Möglichkeit ihm Fragen zu stellen: «In welchem Stock wohnst du genau?» Und als er aus dem Gebäude tritt, stehen die vier rauchend draussen und sprechen ihn an. Ob er keine Angst habe, als Zeuge auszusagen, fragt ihn einer.

«Wieso werden Zeugen so behandelt?»

«Nein, Angst hatte ich keine», erinnert sich Meier im Gespräch mit Blick.ch. Er ist auch ein junger, sportlicher Mann. «Ich bin mir aber sicher, dass viele andere in der Situation Bammel bekommen hätten», betont er. Schliesslich sind die vier Männer zwischen 20 und 30 keine Chorknaben, sondern wegen versuchter schwerer Körperverletzung angeklagt.

«Ich begreife es einfach nicht, dass Zeugen so behandelt werden. Warum haben wir einen solchen Täterschutz?», fragt Meier.
Ja, warum? Blick.ch fragte bei der Staatsanwaltschaft IV nach.

Keine Verurteilung aufgrund anonymer Aussagen

Deren Leiter, Ulrich Weder, erklärt: «Wir befinden uns hier im Spannungsfeld zwischen dem Anspruch des Zeugen auf Sicherheit und dem Recht des Beschuldigten auf ein faires Verfahren.»

Es sei tatsächlich normal, dass Zeugen direkt mit den Angeklagten konfrontiert würden: «Es kann in unserem Rechtsstaat keine Verurteilung aufgrund von anonymen Aussagen geben. Der Angeklagte kann sich nur gegen Beschuldigungen wehren, wenn er weiss, von wem sie kommen», betont Weder.

„In unserem Rechtsstaat?“ Grins. Das ist nicht mein „Rechtsstaat“. Die Justiz des Schweizer
„Rechtsstaats“ beugt das Recht nach der Scharia, favorisiert Prügelpropaganda nach dem bekannten heiligen Buch der Gewaltbotschaften, vor dem die kleinkariertesten Knilche kriechen und kuschen im Kreisdunst der EKR und lässt alle anonymen Denunziationen von Seiten irgendwelcher bornierter obskurer Gesinnungsschnüffler zu, ohne dass die Angeschuldigten erfahren, aus welchem Schmuddelkreis die Denunziation überhaupt kommt, die jeder mittelmässige Anwalt übernehmen kann ohne Angaben zur Person des  Denunzianten, heisse er nun Schulz oder Schulze oder Schnüffelschnauze**.

Bei harmlosen Witzemachern kennt die Schweizer Justiz kein Pardon, da gibt’s kein "bedingt", sondern hohe Bussen unbedingt für den Zürcher Schriftsetzer 2007, aber für  Gewaltverbrechen mit schwerer Körperverletzung gibt’s von den Schwei.-Richtern „bedingt“. Eine Justiz, die zum Himmel stinkt.  
           

* Name von der Bild-Redaktion geändert.

** Name von mir geändert

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Juli 29010 Bedingte Freiheits- und Geldstrafe für schwere Kopfverletzung

 

11.2.11 Bedingt für Bruch der Augenhöhleknochen

http://www.20min.ch/news/zuerich/story/17343361

11.2.11 Gestern Donnerstag wurden zwei Schweizer verurteilt, die vor einem Jahr vier Teenager spitalreif schlugen. Einer der Täter bezeichnete den brutalen Angriff vor Gericht als «Missgeschick».

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15 Monate bedingt und 8000 Franken Schmerzensgeld für den Hauptgeschädigten. Dies sind die Strafen für die beiden Haupttäter eines brutalen Angriffs auf Teenager im Zürcher Niederdorf. Damit geht das Gericht im Strafmass weiter, als es die Staatsanwaltschaft forderte.
Es handelte sich um zwei Schweizer Staatsangehöriger kosovarischer und türkischer Abstammung.
Opfer muss mit Erblindung rechnen
In der Nacht vom 28. Februar 2010 geschah es: Vier junge Schweizer aus Oberrieden und Stäfa wurden plötzlich grundlos von einer Gruppe Schläger angegriffen und spitalreif geschlagen. Selbst als ein Geschädigter am Boden lag, droschen sie weiter auf ihn ein. Am schlimmsten erwischte es einen 18-jährigen Gymnasiasten. Er erlitt einen Bruch der Augenhöhle und muss heute noch bei einer allfälligen Ablösung der Netzhaut mit einer Erblindung rechnen.
Die schockierten Eltern wandten sich an die Medien und setzten für das Ergreifen der Täter eine Belohnung von 2000 Franken aus. Mit Erfolg: Die Polizei konnte die Schlägergruppe im vergangenen März festnehmen, darunter auch die beiden 19-jährigen Rädelsführer aus Rikon und Volketswil.
15 Monate bedingt und 8000 Franken Schmerzensgeld für den Hauptgeschädigten. Dies sind die Strafen für die beiden Haupttäter eines brutalen Angriffs auf Teenager im Zürcher Niederdorf. Damit geht das Gericht im Strafmass weiter, als es die Staatsanwaltschaft forderte.
Aus den ca 100 Kommentaren, die zu 99% das Urteil verurteilen, ein paar repräsentative  zum Justizterror der Kriminellenkuscheljustiz (Kommentare Arachne blau):   
o         Philippe Latscha am 12.02.2011 06:35

Freibrief

Ein Freibrief für jeden gewaltbereiten Menschen. Solche Menschen gehören weggesperrt und in Behandlung. Mal sehen, wann der nächste Vorfall im In-und Ausland passiert. Was ist nur mit der Schweizer Rechtsprechung los? Peinlich.
o        Dominik Grieder am 12.02.2011 01:08

Immer wieder nur bedingt...

Wann hat man eigentlich das letzte Mal von einer Bestrafung gelesen die nicht bedingt war? Heute darf sich jeder alles erlauben, es gibt grundsätzlich nur bedingte Strafen. Wenn diese Täter hier erneut etwas anstellen fällt es dann vermutlich wieder in eine andere Kategorie und es gibt wieder nur Bewährung... Es sollte eigentlich einen Bussenkatalog geben, der für gewisse Taten einfach fixe Strafen vorsieht, egal wie teuer und gut die Anwälte der Täter sind. So würden auch falsche/milde Richterentscheide wegfallen. Vor allem bei Tätern die die Tat nicht bereuen: Ab ins Gefängnis.
o        Hakan am 12.02.2011 00:25
abartig beleidigende Urteile
Eine solche Justiz ist brutal gegenüber den Opfern. Das ist die grösste Beleidigung der Opfer. Mich wundert es, dass es anhand dieser Tatsache nicht viel mehr Selbstjustiz gibt. Bedingt ist gar keine Strafe. Das ist meine ganz persönliche Meinung.

Genau darum hat die Linke Kriminellenschutzcamorra auch heute den nötigen Denkzettel zur Entwaffnung der Nichtkriminellen bekommen.
o        Susanne Baselland am 11.02.2011 20:44

Bedingt? = Keine Strafe!

"An Feigheit kaum mehr zu überbieten" Wer ist bei diesem Titel gemeint? Die Täter oder der Richter?
o        Peter Schwarz am 11.02.2011 19:50

Kein versuchter Mord?

Was soll das mit bedingt? Und eine gebrochene Augenhöhle sehe ich als versuchter Mord an!
o        Hans Christoffel am 11.02.2011 18:16

Feiges Gericht?

An Feigheit kaum mehr zu überbieten? Ist damit die Tat oder das Gericht gemeint? Die Tat ist ein Verbrechen. Wenn man solche Verbrechen nicht mit der höchst möglichen Strafe belegt so ist das auch eine Art Feigheit.
o        Wayne am 11.02.2011 17:57

Voll krass

Yep, da wurde mal richtig hart der Tarif durchgegeben. Vom Richter? Nö, von den Tätern.
o        Marco am 11.02.2011 17:26

Kuscheljustiz!!!

"Schweizer Staatsangehöriger kosovarischer und türkischer Abstammung"... Ich bin kein Rassist, trotzdem: ist er verwunderlich, dass die SVP  Zuwachs hat? Dazu das Strafmass: Lächerlich, eine Ohrfeige ins Gesicht der Opfer! Das spricht wieder mal für unseren Politik... schwach!
o        Richter Jööö am 11.02.2011 18:21

Beim nächsten Mal wirds eng

Das war wohl die letzte Chance der beiden Dummköpfe. Beim nächsten Mal bekommen sie eine MASSIV erhöhte Strafe, mindestens 5 Jahre BEDINGT.
o        Eidgenosse am 11.02.2011 16:24

Kuscheljustiz

15 Monate BEDINGT??? Das heisst konkret: Keine Bestrafung. Das einzige, was nützt: Enteignen zugunsten der Opfer, Schweizer Pass einziehen und raus aus unserem Land, für immer! Wählt SVP

o        Oscar Wilde am 11.02.2011 16:06

Ernst sein ist alles

Die Strafe wurde MASSIV erhöht. 15 Monate bedingt und 8000 Fränkli. Ich bitte Sie, Herr Gerichtsvorsitzender. Das können Sie diesen armen Jungen mit ihrer schweren Kindheit doch nun wirklich nicht antun. Die sind jetzt ihr Leben lang traumatisiert und können womöglich nicht mehr arbeiten. Ich hoffe, sie erhalten wenigstens einen Bonus auf der Sozialhilfe, die diese harte Bestrafung ein bisschen mildert.

o        Thomas H am 11.02.2011 14:22

Wiederholungstäter

Einer davon ist vorbestraft wegen Körperverletzung und Raub. D.h. Wiederholungstäter. Wieder gut gegangen. Unglaublich. Hopp Schwiiz
o        Kari am 11.02.2011 13:05

Dieses Urteil ist Werbung für die SVP

Solche unverständlichen Gerichts-Urteile an Ausländer, welche warum auch immer einen CH-Pass bekommen haben, werden der SVP im Herbst 2011 viele neue Stimmen zukommen lassen. Denn man kann schimpfen wie man will über die SVP, aber solche Vorkommen hat diese Partei als einzige immer und immer wieder kritisiert. Leider ohne Gehör. Vor allem die Linken möchten ja gerne diesen Justiz-Kuschelkurs weiterfahren; ja noch verstärkt anwenden.
o        Kari am 11.02.2011 12:58

Lächerliche Strafen - CH-Pass sofort abnehmen

Diese Strafhöhe vor allem für den uneinsichtigen Kosovaren ist ein Affront gegen die Opfer. Beide gehören in den Knast, danach CH-Staatsbürgerschaft aberkannt und abgeschoben in ihre Heimatländer; so wie es das neue Gesetz der Ausschaffungs-Initiative will (und man es scheinbar schon heute machen kann).
o        Andreas Graf am 11.02.2011 12:34

Grundlos stark verprügelt = BEDINGT!

Es ist mir völlig unverständlich, dass wenn wahllos Leute verprügelt und dabei verletzt werden, immer noch BEDINGTE! Gefängnisstrafen ausgesprochen werden. Bei grundlosen Gewaltverbrechen! Kein Wunder, wenn immer wieder solche Taten geschehen.
o        Peschä am 11.02.2011 12:08

Einbürgerungsproblematik

Warum lässt man solche Typen immer wieder laufen? Warum hat man sie überhaupt eingebürgert? Hatten die keine Vorstrafen? Kaputte Augenhöhle, Gefahr der Erblindung,.. Lächerliche 8000 Franken Schmerzensgeld für den Hauptgeschädigten - trotz schwerer Verletzung und möglicherweise lebenslänglicher Traumatisierung. Noch mehr massive Kopfverletzungen... Nehmt diesen Typen den Pass weg und schafft sie aus!
o        Dani am 11.02.2011 11:52

Lächerliche Strafen

Hier gibt es nur eines: - Schweizerpass weg - Knast (unbedingt!!!!) - Ausschaffung
o        Vreni am 11.02.2011 11:27

Ein Hohn für die Opfer

Nun... ich glaub die sind glimpflicher davongekommen als der Hauptbeschuldigte bei der Razzia eines Kellerpokerturnieres letzten Dezember. Das ist einfach unglaublich...
o        DaddyJo am 11.02.2011 11:21

Wieso immer nur bedingt?

Schande, Schande dass solche Schläger immer wieder mit bedingten Strafen davonkommen.
o        Partygänger am 11.02.2011 11:09

      Lächerliche Strafe

15 Monate BEDINGT? 15 Jahre unbedingt wären angebracht gewesen. Kein Motiv, keine Reue, ein Opfer mit bleibenden Schäden... Und solche Leute lässt man weiter auf die Bevölkerung los? Völlig lächerlich!
o        peter thomen am 11.02.2011 11:01

Bedingte Strafe.....

Ja jetzt werden es sich die wenig einsichtigen Täter sicherlich zweimal überlegen, bevor sie das nächste mal zuschlagen... Wie wärs mal mit Opferschutz in diesem Land zur Abwechslung. Täter bekommen Chance um Chance, die Opfer haben halt Pech gehabt.
o        bebo46 am 11.02.2011 10:57

Lächerliche Strafen

Es ist einfach lächerlich wie solche Typen mit Samthandschuhen angefasst werden. Richtig wären drei Jahre Knast, Entzug des Schweizerpasses und Landesverweis. Nur so würden andere abgeschreckt solche Taten zu begehen.

Wieso nur drei Jahre? Der junge Schweizer, der mit Erblindung rechnen muss, hat lebenslänglich! Dafür sind/wären auch drei Jahre ein schlechter Witz, 15 Monate sind ein Hohn und ein Tritt des Richters ins Gesicht des Opfers.   
o        Bodo! am 11.02.2011 10:30

Lächerliche Strafen und Entschädigungen

Die verhängten Freiheitsstrafen sind zu milde und dass sie auch noch bedingt sind, ist nicht nachvollziehbar. Was mich noch mehr ägert: Wann werden in diesem Land endlich ausreichend hohe Entschädigungen und Schmerzensgelder zugesprochen!?
o        rhodium am 11.02.2011 10:27

Unglaublich

Eine bedingte Strafe für so eine Tat? Eine Schande für die Justiz.
o        Art am 11.02.2011 09:57

Unverhältnismässig

8.000 Franken Genugtuung für eine lebenslange Behinderung? Das kann man kaum als angemessen bezeichnen.
o        Besserwisser am 11.02.2011 09:57
Feiger Angriff
Und damit die beiden Jungen den Richter auch wirklich ernst nehmen und den Gerichtssaal nie wieder betreten werden, hat er eine krasse BEDINGTE Strafe verhängt. Ich kann mir vorstellen, wie sehr die beiden Schläger vor Angst zittern. Das ist wohl der zweite feige Angriff auf die beiden Oberriedner..
Die Schlägermonstern müssen sich köstlich amüsieren über diese Witzfigur von „Richter“. 
o        OsiWahn am 11.02.2011 09:53

Unverständlich

Das kann doch alles nicht mehr war sein. Ein Mensch wird völlig grundlos so zusammengeschlagen, dass er eventuell auf einem Auge erblindet und die Täter erhalten 15 Monate bedingt ?
o        No Name am 11.02.2011 09:52

Bedingt

Bestimmt ein Einzelfall. Die jungen Migranten hatten es sicherlich schwer in der Kindheit. Die bedingten Strafen wird den beiden ganz sicher eine Lehre sein das sie solche Taten NIE wiederholen!
o        Monty am 11.02.2011 09:43

Wieso nur bedingt?

Das ist ja mal eine gute Nachricht für einen Freitag! Ich sehe einfach nicht ein wieso diese Strafe nur bedingt ausgesprochen wurde. Was müssen diese Parasiten denn noch ausfressen, bis sie endlich einsitzen? Eine nur bedingte Freiheitsstrafe ist in meinen Augen kein geeignetes Mittel um diese Kerle wach zu rütteln. Die Opfer wurden ja auch nicht nur bedingt zusammengeschlagen, sondern kämpfen bereits jetzt mit den Folgen. Wünsche den betroffenen und deren Angehörigen ganz viel Kraft!
o        Justicia ist blind ! am 11.02.2011 09:43

Ihre Verantwortung Herr Vorzitzender !

Bedingte Freiheitsstrafe? Geht's noch? Sehr geehrter Herr Vorsitzende Ernst, sie werden diese beiden Schläger natürlich erst wiedersehen, wenn diese Vollpfosten einen weiteren Menschen verprügelt haben. Dann ist es aber für genau diesen Menschen zu spät. Sie hätten die Chance gehabt das zu verhindern. Das Missgeschick bestand für den Angeklagten darin, dass man ihn diesmal erwischt hat. Mindestens 4mal hat man ihn nicht erwischt oder konnte ihm nichts nachweisen. Da kann man natürlich bei diesem Mal von einem Missgeschick sprechen. Ich hoffe, Sie schlafen gut mit diesem Wissen !

Aber klar schläft der Kerl gut! Sonst hätte er doch ein Gewissen, dass sich beim Urteil bemerkbar gemacht hätte. Er schliefe nur schlecht, wenn seine Hätschel-Früchtchen im Knast sässen.  
o        Stan am 11.02.2011 09:39

Missgeschick?

Ein Missgeschick ist es, Verbrechern CH-Pässe zu verteilen.
o        Justiz-Zweifler am 11.02.2011 09:36
       Wieso immer bedingt?
Die Täter haben nichts zur Aufklärung des Falles beigetragen. Haben grundlos mit massiver Gewalt Personen verletzt und zeigen keine Reue. Folge = Sie werden zu einer bedingten Strafe verurteilt? Wieso nicht 3 Monate unbedingt in Halbgefangenschaft (damit die Arbeitsstelle nicht gefährdet wird), so ein kleiner Aufenthalt könnte doch sehr lehrreich sein.

Dieser „Justiz-Zweifler“ scheint noch voller Vertrauen in die Kriminellenschutzjustiz zu sein, sonst hätte er schon gemerkt, dass alles, was für diese Typen „lehrreich“ wäre, der definitive Aufenthalt in ihrer Heimat ist. Drei Monate unbedingt in „Halbgefangenschaft“ sind ein noch schlechterer Witz als die 15 Monate bedingt, die wenigstens nicht mal den Schein einer Strafe wahren  und ein ehrliches Verbrecher-schutzurteil sind, das seinen perversen Charakter gar nicht verleugnet. Bitte mehr davon. Bis das linke Kriminellenschutz-Gesindel mit seinen gewaltwillfährigen Richtern jede weitere Abstimmung verliert und dort landet, wo es schon lange hingehört, im politischen Aus.
o        Lars Henning am 11.02.2011 09:34
Was läuft hier schief?
... aus heiterem Himmel... mehreren Schlägern völlig grundlos... Ablösung der Netzhaut mit seiner Erblindung rechnen.., massive Kopfverletzungen ... erhebliche Verletzungen... keine Reue... Strafmass: je 15 Monate ! bedingt! !

Hier läuft etwas weiter, was seit Iahrzehnten schief läuft mit der linken Politik der  exzessiven Kriminellenfürsorge. Es ist jene Täterschutzjustiz, die mit den 68ern eingeleitet wurde und in der Schweiz bis heute überwintert hat. In Deutschland erlebte sie eine jahrzehntelange Blütezeit mit der Mauzschule, die im Sinne der schmalzigen Mentalität des „Spiegel“-Gerichtsberichterstatters unangefochten ihr Unwesen trieb in den Gerichtssälen. „Deutschland hat ein Gewissen, solange Gerhard Mauz in den Gerichtssälen sitzt“, jubilierten die täterindentifizierten und opferverachtenden „Spiegel“-Männer, deren Wohlwollen dem Mauz sicher war, wenn er ums Täterwohl nur so barmte und vor der Gewissenlosigkeit der Sexualgewalttäter buckelte, denen kein Haar gekrümmt werden durfte, ohne dass Mauz aufjaulte. Diese Mischung aus Kitsch, Schwachsinn und Zynismus (Otto Mühlfriedl über Mauz in den Siebzigern), diese brechreizende Mauz-Sentimentalität  für die Täter und verbale eiskalte Krokodilstränen für die Opfer - wurde auch in die Schweiz importiert mit der neuen Linken. So sassen zu einem Mauz-Vortrag in der Schweiz mit Prof. Udo Rauchfleisch aus Deutschland (Psychologe in Basel) brave Schweizerinnen als aufmerksame Hörerinnen zu Füssen der Herren Experten und liessen sich erklären, was die „jugendlichen“ Täter so alles bewegt. Die Täterversteher beherrschten das Feld.
In der Schweiz florierte die Täterschutzjustiz in beiden Basel zur Zeit linker Richter, wie Albrecht, und der Vergewaltigeranwälte wie José und Janiak. Albrecht hat sich noch im Ruhestand in die Debatte um die Schwerverbrecher eingemischt, deren Mehrheit aus dem Migrantenmilieu stammt; insbesondere die Vergewaltiger geben ca. zwei Drittel dieser Verbrecher ab, die von der Justiz   bekanntlich bevorzugt behandelt werden. So bekommt ein Frauenprügler in Belgrad noch Gratisanwälte gegen seine Schweizer Frau von der Schweiz aus   frei Haus. Dass der Serbe die Mutter des Kindes prügelt, war nach Ansicht der Gemütsmorchel im EJPD kein Grund, ihm das Kind wegzunehmen und der  Frau zu geben, denn er schlage ja „nur“ (!) die Frau. Die Perverslingin, die den Gewalttäter schützt, ein moralisch verrottetes Weib, gab keine weitere Auskunft zu diesem Skandal einer Schweizer Schwei.-Justiz (wir sagen nicht, dass diese Herrschaften noch unter den Schweinen und Hunden stehen, wir sind ja keine Koranprediger), die vor ausländischen Prügelvätern kriecht und katzbuckelt.
Angesichts solcher widerwärtiger Perversitäten der Schweizer Katzbuckeljustiz, die vor Männern aus den Machokulturen in hündischer Servilität kriecht, ist es nur eine Groteske, dass Ex-Richter Albrecht vom linken Täterschutzgewerbe  auch noch glaubt, er müsse die Tätermasse der ausländischen Vergewaltiger und Prügler gegen die Schweizer Justiz in Schutz nehmen, unter der sie best behütet ist und von der sie mit samt Handschuhen angefasst wird. Irgendwann muss auch dieses Fass mit der grünroten Brühe, in dem es zu gären begonnen hat,      explodieren. Eines Tages werden die Opfer der Migrantengewalt sich gegen die Täter, die die Justiz frei herumlaufen lässt, möglicherweise bewaffnen. Wenn der Staat seine Bürger nicht mehr schützt und fremden Tätern und Richtern ausliefert, müssen die Bürger sich selber schützen. Die heutige Abstimmung zur Entwaffnungsinitiative war ein klares Signal an die linke Täterschutzcamorra.
o        wenigtelefonierer am 11.02.2011 09:21
Mild
Bedingte Strafe? Für gemeinschaftlich begangene, schwere Körperverletzung ohne erstzunehmende Einsicht? Warum werden Delikte gegen Leib und Leben nur so milde bestraft?

Ja warum wohl? Weil es nicht nur massenhaft Kriminelle gibt, sondern auch massenhaft sog. Mitmenschern, deren Sorge ums Täterwohl weitaus grösser ist als die um die Opfer. Die Vorstellung, nur die Gewaltverbrecher missachteten die Opfer, ist herzlich naiv. Es gibt einen grossen Dunstkreis von Kriminellen-Sympathisanten, und bei der gewaltfaszinierten Linken sind sie dicht gesät. Dort herrscht gegenüber Gewaltverbrechern automatisch Unschuldsvermutung, denn für die kriminellenfreundliche Linke ist der Täter nicht schuld, sondern nur die „Gesellschaft“, die dem grundguten Sadisten seine Gelüste „antrainiert“ hat...
    
o        TG am 11.02.2011 08:52

Mir Unbegreiflich
Das ist unglaublich! Bedingte Strafen... Das Juckt die Täter doch keinen Deut. Alles, was die daraus als Lehre ziehen ist, dass Ihnen ja eh nichts passieren kann! Was interessiert die eine bedingte Strafe! Das Schmerzensgeld ist da schon eher eine Strafe. Aber generell, die Strafen für solche Attacken müssen drastisch erhöht werden! Vor allem für Jugendliche. PS: Ich bin 20 und sage das.
o        Deliziosa am 11.02.2011 08:39

Traurig.

Und auch 15 Monate sind viel zu wenig... Denn diese Jungs werden sehr lange mit den psychischen und physischen Schäden kämpfen müssen! Meinem Bruder ist was ähnliches passiert... Er hat heute noch Angst, alleine unterwegs zu sein abends!! Es ist beängstigend, zu was der Mensch fähig ist, ohne Grund! Und die Justiz macht sich lächerlich mit bedingten Strafen, mit denen sich die Prügler dann noch brüsten können.

o        mrand am 11.02.2011 08:36
      Lächerliche Justiz
15 Monate und wenige Tausend Franken Schmerzensgeld? Lächerlich!!
o        Martin am 11.02.2011 08:32
Bedingt
Ob 8, 10 oder 15 Monate: Bedingt ist und bleibt bedingt. Das ist eine Strafe ohne Konsequenzen. Sie müssen einfach die nächsten paar Jahre niemanden mehr verprügeln, dann passiert gar nichts. Ein Witz. Darum werden solche Taten auch immer wieder passieren. Oder sehe ich das falsch?
o        Tom Gsteiger am 11.02.2011 08:18
      Muss ich wirklich SVP wählen ?
Dem Versager wurde ein CH-Pass geschenkt, jetzt kommt er in den Knast und danach wird er wohl keine Stelle finden und weiter von uns Steuernzahlern leben. Ich verstehe langsam die SVP und ihre Wähler, dass diese Konzepte wie 'Einbürgerung auf Probe' usw. diskutieren. Wie dem auch sein, ich werde diesen Herbst erstmals SVP wählen.
o        G.Müller am 11.02.2011 08:18

SVP muss handeln

Solche Leute müssen weg von der Schweiz. Für was haben wir denn abgestimmt? Die SVP muss handeln!

Die Stimmberechtigten müssen handeln und die Täterschützer wegwählen! Sonst geht gar nichts, bzw. alles wie bisher. Die Linken werden erst merken, was Sache ist, wenn sie weg vom Fenster sind, 
o        Maya Hofer am 11.02.2011 08:16

Kuschel kuschel

Auch wenn das Gericht die Strafen noch erhöht hat - 15 Monate bedingt, für diese nicht-einsichtigen Täter sind für mich trotzdem kuschelig!
o        LRohrer am 11.02.2011 08:11
Härtere Gesetze
Ohhhh nein 15 Monate.....Mein Leben ist dahin... 15 Jahre sollten es sein.
o        Paul Berger, Zürich am 11.02.2011 08:11

15 Monate bedingt ??????

Ich hoffe sie werden bald ausgeschaft! 15 Monate bedingt sind ein Witz! Leider haben die Täter nicht in München zugeschlagen, dort weiss man welche Strafe sich gehört.

o        Sandra am 11.02.2011 08:08

Schläger

Wenns keine Schweizer sind > raus. Wenns Schweizer sind ab in den Knats unbedingt. Punkt. Die Strafen sind lächerlich.
o        G. Nug am 11.02.2011 08:07

Wurden diese Herren ev. nicht integriert?

Bei Körperverletzung sollte rigoros ausgeschafft werden!
o        Päde am 11.02.2011 08:05
Gescheiterte Einbürgerung
Wieder einmal ein Fall von einer gescheiterten Einbürgerung. Ich frage mich wie Blind hier gewisse Beamte sein müssen. Es kann doch nicht sein, dass diese Schläger nicht schon früher Auffälligkeiten gezeigt haben. Auf solche "neuen Schweizer" können wir Schweizer wirklich verzichten.
o        Hans Peter am 11.02.2011 08:04

Hört auf mit "Bedingten"

Wann endlich werden solche Hitzköpfe in die Kiste gesteckt, damit sie darüber nachdenken können, was sie für einen Mist machen. Aber bitte nicht in bequeme Digital-TV-Zellen, sondern in richtige Umgebungen mit knüppelharter Arbeit!

Hitzköpfe? Was für ein freundlicher Ausdruck für die Gewaltmonsterchen. Die haben auch keinen "Mist" gemacht, sondern ein Verbrechen begangen.
o        Martin Fischer am 11.02.2011 07:56.
keine Konsequenzen
Solange bedingte Strafen ausgesprochen werden und solche massiven Vorfälle (und auch andere) keine weiteren Konsequenzen für die Täter haben - wen wundert es noch, wenn die Agressivitäten weiterhin zunehmen! Ist es nicht ein allgemeines Problem in unserer Gesellschaft, dass man vieles machen kann, ohne die Konsequenzen zu fürchten?
o        Markus M. am 11.02.2011 07:54

Kosovarischer Abstammung

Leider werden solche Berichte über die Untaten der Schweizer Kosovarischer Abstammung viel zu wenig berichtet. Die Medien versuche immer wieder diese Bevölkerungsgruppe zu berschönigen. Meine Tochter wurde mehrmals von solchen Typen begrabst und auch mehrmals wurde ihr gedroht. Ich persönlich wusste nicht, wem und wie ich mich wehren konnte. Wie die Eltern der Opfer dieser Tat hier, habe ich Angst und bin unfähig was zu machen. Bitte öffnet die Augen und wehrt euch.
o        Benni Bonn am 11.02.2011 07:43

Volkspartei

SVP, bitte helft uns so Leute endlich loszuwerden!!! Ich will meine Kinder nicht auch im Spital wiederfinden! Echt traurig dass es soweit kommen musste... Vor dem Krieg in Jugoslavien und den ensprechenden Flüchtlingen hatte ich noch eine ganz andere Einstellung diesbezüglich
o        M.K am 11.02.2011 07:39

Wie immer!!

Und wieder einmal mit Migrationshintergrund!! Immer das gleiche. Wann merken das die linken Schweizer endlich??
o        meier am 11.02.2011 07:37

unabhängigkeit!

so viel zum thema "schweiz erklärt kosovo als unabhängig"... anstatt sich zu bedanken, greifen sie noch unsere landsleute an.. war ja nicht anders zu erwarten!
o        Chris_von_Swiss am 11.02.2011 07:37

Importierte Gewalt

Es ist immer wieder schön zu sehen, wie Multikulti unser Leben verschönert!
o        ristretto am 11.02.2011 07:26

fehlurteil

wieder mal so ein fehlurteil: bei körperverletzung dürfte es "bedingt" gar nicht geben.
o        T. Luce Zürich am 11.02.2011 07:21
Wie lange noch?
Was passiert, wenn einem Kind eines Politikers so etwas irgendwann mal geschieht (was ich grundsätzlich nicht hoffe). Ich habe Ängste um meine Kinder! Wann werden diese sinnlosen Attacken endlich härter angepackt? Oder sind Sie noch nie Nachts an einer Gruppe Jungendlicher vorbei gelaufen? Was haben Sie gefühlt???
Es wird gar nichts passieren, auch nicht wenn ein Kind eines so beschaffenen Richters oder Politikers betroffen wäre. Denn ein Gewaltumhätschler, der sich im linken Täterschutzjustizschmalz suhlt, ist eiskalt gegenüber allen Opfern. Diesen Typ interessiert kein Kind und kein Opfer von Gewalt. Erst wenn ihm selber die Augenhöhlenknochen gebrochen würden von einem Gewaltmonster oder einer Bestienbande wie von den gewaltmaschinellen „Mitmenschen“, die in Bern einen Velofahrer invalid schlugen, begänne es womöglich in einem dumpfen stumpfen perversen Gewaltumbuhlerschädel zu dämmern beginnen, dass etwas faul ist um nicht zu sagen verbrecherisch mit der systematischen Schonung und Päppelung der Schlägermonster. Bevor die bestialische Brutalität nicht zugenommen hat, dass auch kein kriminellenfreundlicher Richterunhold  sich mehr allein auf die Strasse trauen kann oder aufs Velo, ohne fürchten zu müssen, zusammengeschlagen zu werden wie jener Berner Historiker, der seit dem Besteinüberfall im Koma liegt, passiert rein gar nichts. Es sei denn die Mehrheit der Bevölkerung merkte noch vorher, wer diese Typen von Kriminellenschützern sind, die ja gewählt wurden. Es ist eine echte Illusion zu glauben, dass alle, die nicht aktiv kriminell sind, mit der Mentalität der Kriminellen nichts zu tun hätten. In der Sympathie für die Täter zeigt sich die Verwandtschaft. Täterschützer gehörten zum weiteren kriminellen Milieu.
 
o        Guzzi am 11.02.2011 07:07

Sofortige Haftstrafe für solche Fälle.

Einsperren sollte man sie sofort und nicht erst nach einer zweiten oder dritten Tat. Es kommt soweit, dass wir zivile Bürger bewaffnet das Haus verlassen müssen, um uns und unsere Begleiter vor Angriffe zu schützen.
o        Adem am 11.02.2011 02:32

Ein Wort an die Schweizer

Ich bin zwar Türke, aber ich sage euch Schweizern, fangt endlich an mit dem Ausschaffen von kriminellen Leuten. Die haben so ein sicheres Land nicht verdient. Ich fühle mich schon längst nicht mehr mit Rassismus angegriffen, solange ich sicher hier leben kann ist es mir egal ob die Schweizer von meinem Land vorurteile haben. Ich weiss wie ich bin, und ich will einfach Frieden. Aber solche Leute muss man einfach weghaben, und wenn sie in ihrem Land angekommen sind, werden sie feststellen was für ein gutes Leben sie hier eigentlich hätten führen können. Tut etwas, aber auf eine neutrale weise
o        Ruppert Furdoch am 11.02.2011 01:35

Paradies Für Kriminelle

Solange die Schweiz mit solchen Pseudostrafen Signale des Willkommens an Gewaltkriminelle sendet, wird die Immigration von Kriminellen, Asozialen und Arbeitsscheuen immer mehr zunehmen. Die Schweiz, das Paradies für Kriminelle. Die rechtschaffenen Bürger haben das Nachsehen...
o        eric bergo am 11.02.2011 01:10
war dass motiv rassismus?!?
ich glaube, es könnte sein, dass ein rassistisches motiv hinter der tat steckt, wieso waren die opfer  schweizer und nicht kosovaren oder türken? war es grundlos oder aus spass am leiden der opfer? diese fragen sind berechtigt, da wir wissen, dass es ausländer gibt, die schweizern gegenüber rassistisch eingestellt sind ich; weiss es ist paradox, immerhin leben die in unserer schweiz, aber es ist wie es ist.
o        dexter am 11.02.2011 01:07
besorgt euch legal ein messer um euch zu schützen.
ich bin ein anständiger bürger der nie jemandem was tut und ich habe legal ein messer besorgt für den fall dass Schlägerbanden mich spitalreif schlagen wollen, wenn man diesen banden dass messer zeigt, lernen sie sehr schnell Anstand und wollen auf magische weise keine schlägerei mehr.
o        steinberg am 11.02.2011 01:03

die verdienen es nicht, frei zu sein

wie kann diese strafe fair sein? die sollten im knast verrotten! diese opfer haben gerechtigkeit verdient und das ist nicht gerechtigkeit! die werden es wieder machen, Herr Richter, und Sie sind schuld, weil sie diese Bestien auf freien Fuss gesetzt haben anstatt sie in den Knast zu tun wo sie hingehören
o        tim wald am 11.02.2011 00:59
dass ist nicht gerechtigkeit
die haben aus spass diese schweizer jungs zusammen geschlagen und ihnen sogar knochen gebrochen und ich wette die haben nachher gesoffen und darüber gelacht und jetzt spazieren die ohne handschellen vom gericht weg und gehen nicht ins gefängnis als wenn nichts passiert wäre, die finazielle entchädigung ist keine echte strafe, sie ist eine wiedergutmachung,  aber das plus 3 jahre knast wäre echte gerechtigkeit für die opfer

Drei Jahre Knast wären noch lange keine „echte Gerechtigkeit“ für die Opfer, von denen eines lebenslang geschädigt ist, und die Geldstrafe ist ein echter Witz, nur die Ausschaffung würde etwas nützen, sie würde alle weitern potentiellen Opfer der Gewaltunholde schützen und diese Typen in das ihnen gemässe Milieu versetzen, wo man weniger Federlesens mit ihnen machen würde.    
o        Ursus am 11.02.2011 00:32

Es ist nicht zu glauben

Immer dieses "bedingt" , lernen diese Richter denn nie etwas dazu ?? Aus Sicht der beiden heisst das doch, nicht ins Gefängnis = Freispruch ! «Ich will sie im Gerichtssaal nie wiedersehen» , so sieht er sie bestimmt wieder. Aber die Spitalkosten darf die Schweiz tragen, nur weiter so!

Die Frage ist, was die Stimmbürger dazu lernen. Denn das kriminelle Schlägergesindel hat zu viele Sympathisanten. Die Richter lernen nichts dazu, ehe sie abgesetzt werden und zwar für lebenslänglich, und ehe ihre politischen Promotoren von der linken Kriminellenschutz-camerilla ebenfalls abgewählt worden sind. Vorher macht der Protest den Richterschreibtisch-tätern keinen Eindruck. Sie sind ja noch besonders stolz darauf, nicht auf „Volkes Stimme“ hören zu müssen, um im Namen des Volkes ihr linkes „Recht“ zu sprechen gegen das „populistische“ Volk, das ihnen viel suspekter ist als die Täter, um deren Wohl sie so besorgt sind.