Die Figur über der Basler Rathausuhr trägt ein Schwert. Früher war sie die Maria mit Kind, das beseitigt wurde von den Bildersäuberern der Reformationszeit. Jetzt soll sie die Justitia darstellen. Die Entfernung des Kindes von der Mutterfigur scheint mir sehr symbolisch für das penetrant patriarchal böckelnde Klima der Stadt, die sich in Bebbispeuz beweihräuchert und dem Machokult der Islamlobby huldigt – ein rotgrüner Filz, der sich mit den bornierten Figuren aus Justiz und Religionspolizei zu einer klebrigen Masse verfestigt hat, mit der BaZ als Sprachrohr der Islamlobby, die über Jahre das Meinungsmonopol in der Stadt innehatte, und die auch nach dem kürzlichen Kurswechsel in Richtung Liberalität den Prototypen der linken Islamlobby weiterhin ein Forum bietet. Im Europa-Institut, einem Bollwerk der EU-Propaganda und Islamlobby, wirkte der oberste Nachtwächter der Schweiz, Ex-Präsident der EKR, der staatlichen Meinungszensurkommission, der die "freie Presse" überwachte, die sich ihm willfährig unterwarf. Basel wurde damit zum clandestinen Zentrum der Schweizer Pressezensur, die sich zur freiwilligen Selbstzensur ausgebaut hat. Dazu als Stadtpräsident der Grüne Muezzinfan Morin, der mit der Bergpredigt in der hand den Islam umschwärmt und als dessen willige Hilfskräfte die Meinungslageraufseherinnen im Dienst des Migrationslobby wirken, die ein geistig beschränktes borniertes Zensurklima verbreiten, in dem Gegenmeinung zur Islamisierung als „rassistisch“ verboten ist (wie die Plakate gegen die Scharia) und freie Berichterstattung zu Migrationsfolgen massiv behindert wird von Gesinnungsgouvernanten, denen Meinungsfreiheit kein Begriff und die Religion eine Rasse ist. Religiös legitimierte Frauenprügelpropaganda wird hingegen vom der Basler Justiz offiziell erlaubt. Justitia gerät vor die Hunde, wo man Schariarecht favorisiert und Islamkritik kriminalisiert. Wo „Respekt“ vor Kriminelle im linken Lager obligatorisch ist und die Opfer verhöhnt werden. Auf den Strassen herrscht Gewalt. In Basler den Gerichtssälen herrscht die Täterschutzjustiz. Die linken Bonzen schützen Gewaltkriminelle und setzen ihnen die Einheimischen schamlos aus. Übergriffe auf unbewaffnete wehrlose Bewohner, alte und Junge, Frauen und Männer, sind an der Tagesordnung im „sicheren“ Basel. Die Herkunft der Täter wird von der linken Meinungsmafia wo es geht verschleiert. Es geht nicht immer. Wir kommentieren die Kollaboration der Islamlobby mit der neuen Herrenmenschenmacht, die von linken Machos begrüsst wird, und das Kriminellenschutzprogramm des rotgrünen Migrationsgewerbes mit seinen willigen weiblichen Hilfskräften im Dienst des Gewaltrechts.

Tuesday 22 February 2011

Deutsche Philosophie klärt auf über die Schweizer Demokratie

Der neue Kurs der BaZ oder kein neuer Wein in alten Flaschen 

Die alten linke Meinungsmonopolisten der BaZ geben offensichtlich Gegensteuer gegen den neu angesagten  liberalen Kurs. Jetzt erst recht, scheint sich die Camerilla der rotgrünen Gesinnungsaufseher und bisherigen Zensoren zu sagen, die anlässlich einer Demo nach der angenommenen Minarettinitiative eine hochgradig beschränkte Zensurgouvernante an die Front schickte, wo sie ein Interview von Radio DRS mit brachialer Intervention selbstgefällig dümmelnd und stammelnd („Ich bin von der Integration“ u.ä.) zu verhindern versuchte und vom Stadtpräsidenten gedeckt wurde.

Wer auf den neuen Kurs gehofft hat, sieht sich mit Verstärkung der alten Leierkästen konfrontiert. Nicht nur der ewige Leiermann Hollstein, der seit 40 Jahren immer denselben Klagegesang gegen den Feminismus anstimmt, den es schon lange nicht mehr gibt („meine Frau hat mich verlassen“), wird noch im Ruhestand wieder aufgewärmt, nachdem er über Jahrzehnte schon von Berlin aus in der früheren BaZ ein Dauerforum für sein spätpubertäres Selbstmitleid zur Verfügung hatte, das die Männerhäuser ihm weiterhin gern gewähren (ach wann erscheint denn der Hollstein endlich in der Weltwoche, um Köppels Knabenchor zu begleiten mit dem Refrain seiner ewigen Jeremiaden vom bitter frauenrechtsgeschädigten Manne, die so schön zur Tonart des neuen Ermannungsmarsch der Weltwoche passt.

Auch der zum Grünen Scharianwalt mutierte Altstalinist von der Basler POCH selig, der in Zürich in staatssubventionierter Wohnung sein nahrhaft belegtes Brot verzehrt, schaut neustens aus einer Kolumne die LeserInnen an, die schon gehofft hatte, der Vischer sei für immer wenigstens nach Zürich disloziert, damit ich  diesem linken Mullah au visage antisemite nicht noch in Basel begegnen muss, aber nichts da - mit dem neuen Kurs der BaZ kommt ausgerechnet diese Figur in die Fasnachtstadt zurück, nicht genug, dass er sich mit seinen Hamasfreunden an den grölenden Demos anti Israel  in Bern tummelt. War das nicht zu vermeiden? 

Und sieh da, in den Leserbriefseiten taucht auch Prof. Rauchfleisch auf, deutscher Emeritus in Basel (vom Fach Psychologie),  derselbe, der vor Jahren einer SVP-Politikerin, die vor dem Islam gewarnt hatte, im „Baslerstab“ eine öffentliche psychiatrische Ferndiagnose stellte, die ihr "Rassismus" bescheinigte aufgrund von Scheidung von einem Schwarzen (!!! UdSSR lässt grüssen); Rauchfleisch, der seinerzeit zusammen mit dem chronischen Täterschützer vom "Spiegel", Gerhard Mauz, ein brav lauschendes Schweizer Frauenpublikum  über Gewalt belehrte, begegnet uns hier wieder als Leserbriefschreiber, der zu einem Artikel von Markus Somm  in autoritärer Selbstherrlicheit dekretiert: „So etwas wollen wir nicht lesen.“ Wie bitte? Wer ist denn W i r? ,  der hier die Schweizer belehrt, was  e r  und seinesgleichen in Basel zu lesen wünscht und was nicht?!!! Der Herr aus Deutschland möchte vielleicht auch die Kavallerie schicken auf die Redaktion? Urbaniok ist da um einiges klüger und sensibler und tritt nicht so kasernenhofmässig gegenüber den Schweizern auf, die auch anders denken dürfen als er!

Und dann kommen gleich zwei deutsche Denkzuchtmeister zum Zuge, auf die auch „wir“ gerade noch gewartet haben, und belehren die Stimmbürger der direkten Demokratie über Menschenrechte und Leitkultur. Erwartungsgemäss (jedenfalls meine Erwartungen werden voll erfüllt) erklärt der erste Philosoph aus dem Ruhrpott, Wolfgang Rother, befragt zur Folter (zweimal raten was kommt!), dass die Deutschen infolge der Nazivergangenheit sehr sensibel seien und jede Art von Folter ablehnten, so auch die nur dem Kindesmörder (sdamals vom Polizisten Daschner) angedrohte.

Nun, die dt. Sensibilität erstreckte sich zwar nicht auf die Lage des Kindes, reichte aber allemal, um dem Verbrecher, der auch noch Jus studierte, in der Haft seine juristische Weiterbildung zu ermöglichen. Damit er demnächst als Richter in Deutschland wirken kann? Ansonsten wirkte sich die deutsche postfaschistische Sensibilität in der vom Spiegelberichterstatter Mauz über Jahrzehnte angeleierten Täterverstehermentalität  aus, die jede Sensibilität mit den Opfern vermissen liess und härtere Strafen als „Volkes Stimme“ verhöhnt.

Die deutsche Mauzschule (Mauz selber war kein Linker) wirkt fort in der linken Täterschutzjustiz der 68er, in der sentimental verkitschten "Sensibilität" für die Täter als „Opfer“ der Gesellschaft, und zwar in Forstsetzung faschistischer Gewaltfaszination, die den wahren Gewaltopfern zynisch  ins Gesicht schlägt. What next? Einmal raten: Guantanamo? Richtig. Guantanamo. Was denn sonst. Das Lieblingssujet der Terrorversteher als Dauerbrenner der Mainstreammedien, an dem die linken Kriminellenfreunde sich immer noch erlaben. Kein Sterbenswort von Folter in Arabien, Folter im Iran, Folter in Pakistan, Folter im Sudan, Folter in Libyen – nein nein, in Guantanamo! Folter mit Rother und Schibli von der BaZ. Es ist halt immer noch drin, was draufsteht. Keine einziger der Folterstaaten der Welt wird auch nur gestreift.
Sodann zur Todesstrafe:
            
Wie wär’s mit den Hinrichtungsarten im Iran? In moslemisch Nigeria? In Afghanistan? Nichts da. Es geht um die angeblich in der Schweiz mit Volkes Stimme drohende  Todesstrafe. Ach so. Die Volksabstimmungen sind gemeint mit den Menschenrechten, die sie angeblich verletzen. Eine perfide Konstruktion im Komplizen-verbund der Kriminalisierer der politischen demokratischen Gegner? Der Herr aus Gelsenkirchen ist Herrn Schibli gerade recht, um allen Schweizern, die nicht wie die rotgrüne Meinungsmafia von Basel oder Zürich abstimmt, nachsagt, dass sie die Menschenrechte verletzen, für die man in Deutschland so sensibel ist, während schweizerische Demokraten nicht wissen, was das ist, dazu brauchen sie einen Menschenrechts-lehrmeister aus Deutschland, und vielleicht noch die rote SA der kriminellen Gewalttouristen aus Deutschland dazu, die anlässlich der SVP-Kundgebung auf dem Bundesplatz in Bern den populistischen Schweizern eine Lektion deutscher rotbrauner Demokratie erteilten und klarmachten, was antifaschistische autonome Sensibilität ist, nicht wahr. Denn wenn die Schweizer Bürger schon nicht wissen, was deutsche Demokratie und Menschenrechte sind und wie sie nach Weisung der EU zu wählen haben, dann hat die linke Mafia von Basel immer noch einen deutschen Experten vorrätig, der ihnen erklärt, wo’s lang geht mit der Demokratie. Oder wie? Die Ausschaffungsinitiative ist wie die in der Schweiz drohende Todesstrafe, erfahren wir hier mit Nachhilfe von Herrn Schibli, der sogleich den sensiblen  Zusammenhang herstellt.

O –Ton Schibli: „Eine Mehrheit will, dass die Menschenrechte verletzt werden.“ Das könnte ein Slogan der Autonomen sein oder von der Moslemdemo vor dem Bundeshaus stammen oder von einem Massenauflauf der frommen Dauerbeleidigten in Biel stammen, die sich auf derselben Erdscheibe wie Schibli befinden und ein Ergebnis einer Schweizer Volksinitiative rückgängig machen lassen wollen. Es handelt sich schlicht um   verleumdnerische Diffamierung der Stimmbürger, die demokratisch abgestimmt haben, was nicht einmal der Bundesrat juristisch zu beanstanden hatte. Die Kriminalisierung der Initianten ist zutiefst demokatiefeindlich. Die Diffamierer und Denunzierer der Befürworter der Volksinitiative sind dann die ersten, die nach Einführung der Scharia die Kritiker kriminelleer Menchenrechtverletzungen durch ein totalitäres Religionssystem hängen lassen würden.

Als nächstes fällt das abgelutschte Schlagwort vom Populismus, den der deutsche Experte den Schweizern, die nicht nach der linken Peitsche tanzen, bescheinigt. O-Ton Rother:

Es ist natürlich eine sehr populistische Auffassung zu sagen, dass das Volk immer recht hat.“  

Die postfaschistische Denkdisziplin aus Deutschland muss es ja wissen, wer jeweils in der Schweizer Demokratie Recht hat und wer der deutschen Nachhilfe in Nachkriegs.Sensibilität bedarf. Deutsche sind nicht nur aufgrund ihrer Vergangeneheit besonders berufen zur Nachhilfe für Israel, wie Broder feststellte, sie sind auch zuständig fur die Schweizer Demokratie und wissen, wie die Volksabstimmungen auszufallen haben: “Wer garantiert dafür, dass das Volk nicht auch irren kann? fragt Wolfgang Rother tiefsinnuig.
Diese Frage ist nur von niemals Irrenden zu beantworten. Zum Glück hat das irrende Schweizervolk den deutschen Demokratieaufklärer, der es darüber unterrichten kann, wie es abzustimmen hat, die deutsche Politikkavallerie irrt nie! die weiss wo's lang geht! Gut zu wissen, wo die Marschmusik spielt bei Schibli. 

Zur Todesstrafe erklärt der Experte für Schweizer Populismus, dass sie nicht abschreckend wirke.
Nun ist aber die Ausschaffung bekanntlich sehr viel harmloser als die Todesstrafe und auch serh wohl abschreckender als die Gewissheit der ausländischen Kriminellen, nach einem Verbrechen in der Schweiz  feudal „therapiert“ und gepflegt zu werden. Aber die legalen Ausschaffungen gelten als Verletzung der Menschenrechte, so als gäbe es eine Pflicht des Gastlandes, ausländische Verbrecher zu beherbergen. Interessant, dass die beiden die Ausschaffung automatisch als Menschenrechtsverletzung einschätzen, aber die Todesstrafe zuerst mit der Abschreckung in Verbindung bringen, nicht so die Ausschaffung. Denn die zu kriminalisiern ist auch der Zweck des Interviews, in dem es sodann zu einer fulminanten Erkenntnis kommt. Schibli fragt den Meister aus Deutschland, ob es überhaupt möglich sei, „eine Skala von Verbrechen aufzustellen“. Denn  Schibli scheint es nicht recht klar zu sein, dass es Unterschiede zwischen den Taten geben soll, bzw. dass es gravierende Untaten gibt, für die die Ausschaffung gefordert wird! Vielleicht erträgt er die Vorstellung nicht, dass ein Sexualmord schwerer wiegen soll als ein Ladendiebstahl? Schon Gerhard Mauz ertrug es kaum, dass Sexualgewaltverbrecher überhaupt verurteilt wurden. Rother muss ihn da doch aufklären:

„Es ist durchaus plausibel, zwischen leichten Vergehen und schweren Verbrechen zu unterscheiden. Zwischen jemandem, der im Tram schwarzfährt, und einem Massenmörder besteht durchaus ein Unterschied“. 

Das muss man auskosten. Da versucht ein Philosoph, der sich mit Schibli einig scheint über den Unterschied zwischen den nach der Massenmordzeit besonders sensibel gewordenen Deutschen und den unsensiblen Schweizer Populisten, Schibli wenigstens klarzumachen, dass ein Tramfahrer ohne Billet nicht dasselbe ist wie ein Massenmörder. Wie muss die Scheibe vor einem Kopf beschaffen sein, dem man solches erläutern muss? Schibli möchte alle ausländischen schwerkriminellen Gewalttäter wie Tram-Schwarzfahrer behandelt wissen, die man ja auch nicht ausweist? Drum muss der Unterschied eingeebnet werden, damit die Ausschaffungs-initiative als schwerkriminelle Attacke auf Schwarzfahrer und Putzfrauen erscheint.

Rother weiss, das hätten „schon die Aufklärer gesehen“ (dass da ein Unterschied besteht, auch wenn sie noch keine Tramfahrer gesehen haben, aber immerhin, was eine grosse Denkleistung  ist, gehört anerkannt!)
Problematisch sei es aber, „wenn man Menschen in einem Staat unterschiedlichem Recht unterwirft“...              
Ob er jetzt sagen will, dass die Anwendung der Scharia in der Schweiz durch die Asylrekurskommission u.ä. juristische Instanzen, die sie dulden und  noch nie eine Zwangsheirat strafverfolgt haben, „problematisch“ sei? Mitnichten! Die Herren, die sich so einig sind über die Menschenrechtsverletzungen demokratischer  Volks-abstimmungen, meinen nicht das islamische Recht, wenn sie etwas problematisch finden, sondern tun so, als gäbe es ein Recht auf  Verbleib in einem Land, das gar nicht verpflichtet ist, ausländische Kriminelle mit Daueraufenthaltsrecht zu dulden. Die Verleihung des Aufenthaltsrechts liegt immer noch beim Aufnahmestaat und nicht bei allen, die bleiben wollen und denen, die an der Kriminellenbetreuungsindustrie verdienen. Auch Kriminalität ist kein Grund für Bleiberecht. Es gibt auch keine Verpflichtung eines Landes, alle Ausländer wie die eigenen Bürger zu behandeln und mit gleichen Rechten auszustatten. Dann kommt ein umwerfender Einfall des Deutschen, auf den so leicht kein Schweizer in Deutschland gekommen wäre, es muss am demokratischen Kulturunterschied liegen: Rother zu Schibli:

Würden wir beide als Komplizen ein Verbrechen begehen, bekämen Sie einfach die im Gesetz vorgesehene Strafe, während ich als Deutscher anschliessend auch noch ausgewiesen würde. Diese Ungleichbehandlung ist das Problem.“
 
Na hoffentlich, kann ich als Deutsche da nur sagen! Ich hätte nicht das geringste Problem mit der Ausweisung von Deutschen, die in der Schweiz ein Verbrechen begehen. Was für ein unsägliches Selbstmitleid klingt in dieser fiktiven Vorstellung mit, dass er nicht mal ein Verbrechen begehen darf er in der Schweiz, ohne dafür auch noch ausgewiesen zu werden! Welch ein Unrecht an dem sensiblen deutschen Philosophen! An was für ein Verbrechen mag er da denken? Mir fällt da nur spontan ein, dass die beiden Komplizen durchaus wissen, wer sie sind, wenn sie nicht die Schweizer Bevölkerung, die nicht beliebig viele Krimielle durchzupäppeln gedenkt, zu kriminalisieren versucht. Wer von beiden war der Anstifter zu diesem Interview? Schibli möchte von dem Mann, den er als Fachmann für die Schweizer Abstimmungen erkoren hat, auch noch wissen, was er der Kommission zur Umsetzung der Ausschaffungsinitiative  r ä t!!!  Wer hat den deutschen Fachmann für Folter und Todesstrafe und den Unterschied zwischen Massenmord und Tramschwarzfahren denn um Rat zu fragen in Sachen Schweizer Volksabstimmungen?! Sollen die jetzt mit EU-Beratung umgesetzt werden oder vielleicht verboten?  Ich weiss zwar nicht, wo Sigfried Schibli herkommt, aber ich weiss, nicht jede Scheibe vor dem Kopf so dicht ist wie diese. Wen hätte Rother da zu beraten?! Wissen die Schweizer nicht selber, was sie zu tun haben mit ihren Initiativen?

Nach der Ankündigung der Kavallerie kommt jetzt noch die Einladung zur Rechtsbelehrung der Schweiz in Sachen eigenen Rechts. Rother selbst scheint etwas zu merken und zögert mit der unerbetenen Belehrung,  als wäre ihm die Frage doch nicht ganz geheuer, mit der Schible ihm eine Rolle zuschiebt, die er noch gar nicht beansprucht hat. Die Antwort ist auch herzlich nichtssagend. Hätte er mehr Sensibilität und verständnis für die Schweizer Demokratie, könnte er Schiblis Frage zurechtrücken und ihm antworten, was Sache ist: Dass die Schweiz weder Schariarecht noch EU-Recht braucht, um keine menschenrechte zu verletzten.  Aber das dringt nicht durch die Scheibe.