Der neue Kurs der BaZ oder kein neuer Wein in alten Flaschen
Die linke Meinungsmafia der BaZ gibt offensichtlich Gegensteuer gegen den neuen liberalen Kurs des Chefredaktors. Jetzt erst recht, scheint sich die Camerilla der rotgrünen Meinungs-diktatoren zu sagen, die anlässlich einer Demo nach der angenommenen Minarettinitiative schon eine hochgradig beschränkte Zensurgouvernante an die Front schickte, wo sie ein Interview von Radio DRS mit brachialer Intervention selbstgefällig dümmelnd und stammelnd („Ich bin von der Integration“ u.ä.) zu verhindern versuchte und vom Stadtpräsidenten gedeckt wurde.
Wer auf den neuen Kurs gehofft hat, sieht sich mit Verstärkung der alten Leierkästen konfrontiert. Nicht nur der ewige Hollstein, der seit 40 Jahren immer denselben Klagegesang gegen den Feminismus anstimmt, den es nicht mehr gibt („meine Frau hat mich verlassen“), wird als Emeritus wieder aufgewärmt, nachdem er schon von Berlin aus in der früheren BaZ ein Dauerforum für sein spätpubertäres Selbstmitleid zur Verfügung hatte, das die Männerhäuser ihm weiterhin gern gewähren - auch Prof. Rauchfleisch, Deutscher Emeritus in Basel, der seinerzeit zusammen mit dem Täterschützer vom Spiegeldienst, Gerhard Mauz, ein braves Schweizer Frauenpublikum über Gewalt belehrte und der einer SVP-Politikerin, die vor dem Islam gewarnt hatte, im „Baslerstab“ eine psychiatrische Ferndiagnose stellte, die ihr Rassismus bescheinigte aufgrund von Scheidung von einem Schwarzen (!!! UdSSR lässt grüssen), begegnet man wieder als Leserbriefschreiber, der zu einem Artikel von Somm in autoritärer Selbstherrlicheit dekretiert: „So etwas wollen wir nicht lesen.“ Wie bitte? Wer ist denn W i r? , der hier die Schweizer belehrt, was e r und seinesgleichen in Basel zu lesen wünscht und was nicht?!!! Der Herr aus Deutschland möchte vielleicht auch die Kavallerie schicken auf die Redaktion? Urbaniok ist da um einiges klüger und sensibler und tritt nicht so kasernenhofmässig gegenüber den Schweizern auf, die auch anders denken dürfen als er!
Und dann kommen gleich zwei deutsche Denkzuchtmeister zum Zuge, auf die auch „wir“ gerade noch gewartet haben, und belehren die Stimmbürger der direkten Demokratie über Menschenrechte und Leitkultur. Erwartungsgemäss (jedenfalls meine Erwartungen werden voll erfüllt) erklärt der erste Philosoph aus dem Ruhrpott, Wolfgang Rother, befragt zur Folter (zweimal raten was kommt?), dass die Deutschen infolge der Nazivergangenheit sehr sensibel seien und jede Art von Folter ablehnten, so auch die nur dem Kindesmörder angedrohte. Nun, die dt. Sensibilität erstreckte sich zwar nicht auf die Lage des Kindes, reichte aber allemal, um dem Verbrecher, der auch noch Jus studierte, in der Haft seine juristische Weiterbildung zu ermöglichen. Damit er demnächst als Richter in Deutschland wirken kann? Ansonsten wirkte sich die deutsche postfaschistische Sensibilität in der vom Spiegelberichterstatter Mauz über Jahrzehnte angeheizten Täterschutzjustiz aus, die jede Sensibilität mit den Opfern vermissen liess und härtere Strafen als „Volkes Stimme“ verhöhnte. Die deutsche Mauzschule wirkt fort in der linken Täterschutzjustiz und Sensibilität für die Täter als „Opfer“ der Gesellschaft, und zwar in Forstsetzung faschistischer Gewaltfaszination, die den wahren Gewaltopfern zynisch ins Gesicht schlägt. What next? Einmal raten: Guantanamo? Richtig, Guantanamo, was denn sonst. Das Lieblingssujet der Terrorversteher als Dauerbrenner der Mainstreammedien, an dem die linken Kriminellenfreunde sich immer noch erlaben. Kein Sterbenswort von Folter in Arabien, Folter im Iran, Folter in Pakistan, Folter im Sudan, Folter in Libyen – nein nein, in Guantanamo! Folter mit Rother und Schibli von der BaZ. Es ist halt immer noch drin, was draufsteht. Keine einziger der chronischen Folterstaaten der Welt wird auch nur gestreift.
Sodann zur Todesstrafe:
Wie wär’s mit den Hinrichtungsarten im Iran? In moslemisch Nigeria? In Afghanistan? Nichts da. Es geht um die angeblich in der Schweiz mit Volkes Stimme drohende Todes- strafe. Ach so. Die Volksabstimmungen sind gemeint mit den Menschenrechten, die sie angeblich verletzen. Eine perfide Konstruktion im Komplizenverbund der Kriminalisierer der politischen demokratischen Gegner? Der Herr aus Gelsenkirchen ist Herrn Schibli gerade recht, um allen Schweizern, die nicht wie die rotgrüne Meinungsmafia von Basel abstimmt, nachsagt, dass sie die Menschenrechte verletzen, für die man in Deutschland so sensibel ist, während schweizerische Demokraten nicht wissen, was das ist, dazu brauchen sie einen Menschenrechtszuchtmeister aus Deutschland, und vielleicht noch die rote SA der kriminellen Gewalttouristen aus Deutschland dazu, die anlässlich der SVP-Kundgebung auf dem Bundesplatz in Bern den populistischen Schweizern eine Lektion deutscher rotbrauner Demokratie erteilten und klarmachten, was deutsche linke autonome Sensibilität ist, nicht wahr. Denn wenn die Schweizer Bürger schon nicht wissen, was deutsche Demokratie und Menschenrechte sind und wie sie nach Weisung der EU zu wählen haben, dann hat die linke Mafia von Basel immer noch einen deutschen Experten vorrätig, der den Schweizern erklärt, wo’s lang geht mit der Demokratie. Oder wie? Die Ausschaffungsinitiative ist wie die Todesstrafe, erfahren wir hier mit Nachhilfe von Herrn Schibli, der sogleich den sensiblen Zusammenhang herstellt.
O –Ton Schibli: „Eine Mehrheit will, dass die Menschenrechte verletzt werden.“ Das könnte ein Slogan der roten SA sein oder von der Moslemdemo vor dem Bundeshaus stammen oder von einem Massenauflauf der Dauerbeleidigten in Biel stammen, die sich auf derselben Erdscheibe wie Schibli befinden und ein Ergebnis einer Schweizer Volksinitiative rückgängig machen lassen wollen. Es handelt sich um eine verleumdnerische Diffamierung der Stimmbürger, die demokratisch abgestimmt haben, was nicht einmal der Bundesrat juristisch zu beanstanden hatte. Die Kriminalisierung der Initianten ist zutiefst demokartiefeindlich. Die Diffamierer und Denunzierer der Befürworter der Volksinitiative sind die ersten, die nach Einführung der Scharia die Kritiker kriminelleer Menchenrechtverletzungen durch ein totalitäres religionssystem hängen lassen würden.
Als nächstes fällt das abgelutschte Schlagwort vom Populismus, den der deutsche Experte den Schweizern, die nicht nach der linken Peitsche tanzen, bescheinigt. O-Ton Rother:
„Es ist natürlich eine sehr populistische Auffassung zu sagen, dass das Volk immer recht hat.“
Der postfaschistische Denkzuchtmeister aus Deutschland muss es ja wissen, wer jeweils in der Schweizer Demokratie Recht hat und wer der deutschen Nachhilfe in postfaschistischer Sensibilität bedarf. Deutsche sind nicht nur aufgrund ihrer Vergangeneheit besonders berufen zur Nachhilfe für Israel, wie Broder schon feststellte, sie sind auch zuständig fur die Schweizer Demokratie und wissen, wie die Volksabstimmungen auszufallen haben: “Wer garantiert dafür, dass das Volk nicht auch irren kann?“ fragt Wolfgang Rother tiefsinnuig. Diese Frage ist nur von niemals Irrenden zu beantworten. Zum Glück hat das irrende Schweizer-volk den deutschen Demokratieaufklärer, der es darüber unterrichten kann, wie es abzustimmen hat, die Deutsche Politikkavallerie irrt nie! die weiss wo's lang geht! Gut zu wissen, wo die Marschmusik spielt bei Schibli.
Zur Todesstrafe erklärt der deutsche Experte für Schweizer Abstimmungen, dass sie nicht abschreckend wirke. Nun ist aber die Ausschaffung bekanntlich sehr viel harmloser als die Todesstrafe und auch sehr viel abschreckender als die Gewissheit der ausländischen Kriminellen, nach einem Verbrechen in der Schweiz „therapiert“ zu werden. Aber legale Ausschaffung gilt hier als Verletzung der Menschenrechte, so als gäbe es eine Pflicht des Gastlandes, ausländische Verbrecher zu beherbergen. Interessant, dass beide die Ausschaffung automatisch als Menschenrechtsverletzung einschätzen, aber die Todesstrafe zuerst mit der Abschreckung
in Verbindung bringen, nicht so die Ausschaffung. Die ist auch der Zweck des Interviews, in dem es sodann zu einer fulminanten Erkenntnis kommt. Schibli fragt den Meister aus Deutschland, ob es überhaupt möglich sei, „eine Skala von Verbrechen aufzustellen“. Denn Schibli ist es nicht klar, dass es Unterschiede zwischen den Taten geben soll, bzw. dass es gravierende Untaten gibt, für die die Ausschaffung gefordert wird! Vielleicht ertägt Schibli die Vorstellung nicht, dass ein Sexualmord schwerer wiegen soll als ein kleiner Ladendiebstahl? Schon Gerhard Mauz ertrug es kaum, dass Sexualgewaltverbrecher überhaupt verurteilt wurden. Rother muss ihn da doch aufklären:
„Es ist durchaus plausibel, zwischen leichten Vergehen und schweren Verbrechen zu unterscheiden. Zwischen jemandem, der im Tram schwarzfährt, und einem Massenmörder besteht durchaus ein Unterschied“.
Das muss man auskosten. Da versucht der deutsche Experte, der sich mit Schibli einig scheint über den Unterschied zwischen den nach der Massenmordzeit besonders sensibel gewordenen Deutschen und den unsensiblen Schweizer Populisten, Schibli klarzumachen, dass ein Tramfahrer ohne Billet nicht dasselbe ist wie ein Massenmörder. Wie muss die Scheibe vor einem Kopf beschaffen sein, dem man solches erläutern muss? Schibli möchte alle ausländischen schwerkriminellen Gewalttäter wie Tram-Schwarzfahrer behandelt wissen, die man ja auch nicht ausweist. Der Unterschied scheint ihm nicht geläufig.
Rother weiss, das hätten „schon die Aufklärer gesehen“ (dass da ein Unterschied besteht, auch wenn sie noch keine Tramfahrer gesehen haben, aber immerhin, was eine Denkleistung ist, gehört anerkannt!)
Problematisch sei es aber, „wenn man Menschen in einem Staat unterschiedlichem Recht unterwirft“...
Ob er jetzt sagen will, dass die Anwendung der Scharia in der Schweiz durch die Asylrekurskommission u.ä. juristische Instanzen, die sie dulden und noch nie eine Zwangsheirat strafverfolgt haben, „problematisch“ sei? Mitnichten! Die Herren, die sich so einig sind über die Menschenrechtsverletzungen legaler Volksabstimmungen, meinen nicht das islamische Recht, wenn sie etwas problematisch finden, sondern tun so, als gäbe es ein Recht auf Verbleib in einem Land, das gar nicht verpflichtet ist, ausländische Kriminelle mit Daueraufenthaltsrecht zu dulden. Die Verleihung des Aufenthaltsrechts liegt immer noch beim Aufnahmestaat und nicht bei allen, die bleiben wollen und denen, die an der Kriminellenbetreuungsindustrie verdienen. Auch Kriminalität ist kein Grund für Bleiberecht. Es gibt auch keine Verpflichtung eines Landes, alle Ausländer wie die eigenen Bürger zu behandeln und mit gleichen Rechten auszustatten. Dann kommt ein umwerfender Einfall des Deutschen, auf den so leicht kein Schweizer in Deutschland gekommen wäre, es muss am demmokratischen Kulturunterschied liegen: Rother zu Schibli:
„Würden wir beide als Komplizen ein Verbrechen begehen, bekämen Sie einfach die im Gesetz vorgesehene Strafe, während ich als Deutscher anschliessend auch noch ausgewiesen würde. Diese Ungleichbehandlung ist das Problem.“
Na hoffentlich, kann ich als Deutsche da nur sagen! Ich hätte nicht das geringste Problem mit der Ausweisung von Deutschen, die in der Schweiz ein Verbrechen begehen. Was für ein unsägliches sentimentales Selbstmitleid klingt in dieser fiktiven Vorstellung mit, dass er nicht mal ein Verbrechen begehen darf er in der Schweiz, ohne dafür noch ausgewiesen zu werden! Welch ein Unrecht an dem sensiblen deutschen Philosophen! An was für ein Verbrechen mag er da denken? Mir fällt da nur spontan ein, dass die beiden Komplizen durchaus wissen, wer sie sind, wenn sie nicht die Schweizer Bevölkerung, die nicht beliebig viele Krimielle durch- zupäppeln gedenkt, zu kriminalisieren versucht. Wer von beiden war der Anstifter zu diesem Interview? Schibli möchte von dem deutschen Fachmann für die Schweizer Abstimmungen zur Krönung auch noch wissen, was er der Kommission unter Prof. Koller zur Umsetzung der Ausschaffungsinitiative r ä t!!! Wer hat den deutschen Fachmann für Folter und Todesstrafe und den Unterschied zwischen Massenmord und Tramschwarzfahren denn um Rat zu fragen in Sachen Schweizer Volksabstimmung?! Sollen die jetzt mit EU-Beratung umgesetzt werden oder vielleicht verboten? Ich weiss zwar nicht, wo Sigfried Schibli herkommt, aber ich weiss, dass nicht jede Scheibe vor dem Kopf so dicht ist wie diese. Wen hätte Rother da zu beraten?! Wissen die Schweizer nicht selber, was sie zu tun haben mit ihren Initiativen?
Nach der Ankündigung der Kavallerie kommt jetzt noch die Einladung zu Beratung in Sachen Demokratie. Rother selbst scheint etwas zu merken und zögert mit der unerbetenen Antwort. Er könnte sie verweigern, hätte er die nötige Sensibilität dazu, dass die Schweizer weder die deutsche Kavallerie noch die deutsche Rechtsbelehrung brauchen in Sachen eigenen Rechts. Sie brauchen weder Schariarecht noch EU-Recht. Aber das dringt nicht durch die Scheibe.