Die Figur über der Basler Rathausuhr trägt ein Schwert. Früher war sie die Maria mit Kind, das beseitigt wurde von den Bildersäuberern der Reformationszeit. Jetzt soll sie die Justitia darstellen. Die Entfernung des Kindes von der Mutterfigur scheint mir sehr symbolisch für das penetrant patriarchal böckelnde Klima der Stadt, die sich in Bebbispeuz beweihräuchert und dem Machokult der Islamlobby huldigt – ein rotgrüner Filz, der sich mit den bornierten Figuren aus Justiz und Religionspolizei zu einer klebrigen Masse verfestigt hat, mit der BaZ als Sprachrohr der Islamlobby, die über Jahre das Meinungsmonopol in der Stadt innehatte, und die auch nach dem kürzlichen Kurswechsel in Richtung Liberalität den Prototypen der linken Islamlobby weiterhin ein Forum bietet. Im Europa-Institut, einem Bollwerk der EU-Propaganda und Islamlobby, wirkte der oberste Nachtwächter der Schweiz, Ex-Präsident der EKR, der staatlichen Meinungszensurkommission, der die "freie Presse" überwachte, die sich ihm willfährig unterwarf. Basel wurde damit zum clandestinen Zentrum der Schweizer Pressezensur, die sich zur freiwilligen Selbstzensur ausgebaut hat. Dazu als Stadtpräsident der Grüne Muezzinfan Morin, der mit der Bergpredigt in der hand den Islam umschwärmt und als dessen willige Hilfskräfte die Meinungslageraufseherinnen im Dienst des Migrationslobby wirken, die ein geistig beschränktes borniertes Zensurklima verbreiten, in dem Gegenmeinung zur Islamisierung als „rassistisch“ verboten ist (wie die Plakate gegen die Scharia) und freie Berichterstattung zu Migrationsfolgen massiv behindert wird von Gesinnungsgouvernanten, denen Meinungsfreiheit kein Begriff und die Religion eine Rasse ist. Religiös legitimierte Frauenprügelpropaganda wird hingegen vom der Basler Justiz offiziell erlaubt. Justitia gerät vor die Hunde, wo man Schariarecht favorisiert und Islamkritik kriminalisiert. Wo „Respekt“ vor Kriminelle im linken Lager obligatorisch ist und die Opfer verhöhnt werden. Auf den Strassen herrscht Gewalt. In Basler den Gerichtssälen herrscht die Täterschutzjustiz. Die linken Bonzen schützen Gewaltkriminelle und setzen ihnen die Einheimischen schamlos aus. Übergriffe auf unbewaffnete wehrlose Bewohner, alte und Junge, Frauen und Männer, sind an der Tagesordnung im „sicheren“ Basel. Die Herkunft der Täter wird von der linken Meinungsmafia wo es geht verschleiert. Es geht nicht immer. Wir kommentieren die Kollaboration der Islamlobby mit der neuen Herrenmenschenmacht, die von linken Machos begrüsst wird, und das Kriminellenschutzprogramm des rotgrünen Migrationsgewerbes mit seinen willigen weiblichen Hilfskräften im Dienst des Gewaltrechts.

Friday 10 December 2010

Freiheit für Frauenprügelfreunde

 
Basler Gericht schützt Prügelpropaganda
Meinungsfreiheit nach Koran und Scharia
Quelle: Basler Zeitung vom 11. 9. 2010 (nicht online)

Freispruch für Basler Muslim-Sekretär

Der Freispruch des Basler Strafgerichts für die Prügelpropaganda nach Koran wird in der BaZ als „ein klares Urteil für die Meinungsfreiheit“ preist. Freiheit die sie meinen!  (Sarrazin ist laut Baz auch unter Somm  „ein Rassist“. Rassismus ist   in der Schweiz bekanntlich strafbar. Er könnte nicht in die Schweiz reisen ohne mit Verhaftung rechnen zu müssen?) BaZ zum Basler Freispruch vom 10.9.10  durch das Gericht der Kuffar, die laut dem Imam der Arrhima-Moschee noch unter den Tieren stehen, niedriger als die Affen und Schweine:.
  • Niederlage für die Basler Staatsanwalt-schaft: Der Sekretär der Muslimischen Gemeinde Basel hat sich mit seinen Äusserungen zur Einführung der Scharia nicht strafbar gemacht.
Das Scharia-Gericht Basel hat gesprochen. Präsident Kiener ist EVP-Mitglied, eine Partei, die bekanntlich Wert auf den Dialog mit der Koranreligion legt und sich weitaus  besser mit den Frauenprügelpropagandisten nach Koran versteht als mit den geprügelten Frauen oder ihren Vertreterinnen. Die Mentalität des EVP-Richters steht der Scharia weitaus näher als ihren Opfern.
BaZ: Der 33jährige Azis Osmanoglu hatte in der Dokumentation „Hinter dem Schleier – Muslim Report Schweiz“  des Schweizer Fernsehens für die Einführung der Scharia in der Schweiz plädiert und auch das Schlagen von Frauen befürwortet, die sich dem Sex in der Ehe widersetzen. Darauf erhob die Basler Staatsanwaltschaft Anklage wegen „öffentlicher Aufforderung zu Verbrechen und Gewalttätigkeit“. Zur Begründung führte sie an, dass der Angeklagte es auf die Einführung der mit dem islamischen Recht verbundenen drakonischen Sanktionen wie dem Abhacken einer Hand und dem Auspeitschen der Ehefrau abgesehen habe und seine Glaubensbrüder tatsächlich dazu bewegen wolle und könne. Der Angeklagte hatte dies vehement bestritten und sich bis zuletzt als rechtstreuen Schweizer Bürger bezeichnet.
Diese Art von „Rechtstreue“ reicht dem Gerichtspräsidenten. Frauenprügler müssen nur erklären, sie hätten es nicht auf das öffentliche Auspeitschen abgesehen, und schon ist das Frauenprügeln nach Koran legal. Der „rechtstreue“ Bürger lässt seine Töchter gesetzes-widrig übrigens auch nicht in den Schwimmunterricht an staatlichen Schulen, was das Rechtsverständnis des eitlen Stadtpräsidenten Guy Morin (Grüner) nicht zu tangieren scheint, der nach dem Muezzinruf in Basel lechzt und Plakate gegen die Islamisierung verbieten lässt.
Baz: die Staatsanwaltschaft blieb gestern (Freitag 10.9.2010 nh) bei ihrer Auffassung und forderte eine Geldstrafe von 120 Tagessätzen zu 50 Franken. Das Gericht hingegen liess gar keinen Zweifel aufkommen, dass sich Azis Osamanoglu, trotz seines streitbaren religiösen Weltbildes, im Rahmen der Meinungsfreiheit bewegt habe.
Wehe Islamkritker machen von der vermeintliche Meinungsfreiheit Gebrauch und nennen den Faschislsm beim Namen. Wir möchten hier nicht den leisesten Zweifel daran aufkommen lassen, dass sich das Weltbild des Gerichtspräsidenten von der EDU im Rahmen des islamischen Sexualfaschismus und des krassen Geschlechts-rassismus bewegt, der einen patriarchalen Betonschädel in in keiner Weise stört.
  • Gerichtspräsident Dominik Kiener meinte, Osamanoglu habe vor der Filmkamera lediglich seine Glaubensvorstellungen umrissen und den Koran interpretiert, aber niemanden „aufgefordert“, die Scharia-Gesetze tatsächlich unter Einsatz von Gewalt anzuwenden.
Das muss man auf der Zunge zergehen lassen. Wer die Scharia einführen will, braucht dazu auch niemanden eigenes „aufzufordern“, sie anzuwenden. Die Einführung reicht. Man stelle sich vor, ein Neo-Nazi habe vor Gericht „nur“ seine politischen Glaubensvorstellungen „umrissen“ und “Mein Kampf“ vor der Camera interpretiert im Sinne von mein Kampf – was wäre Herrn Dominik Kiener oder einem der übrigen ehrenwerten Islam-Kriecher dazu eingefallen an vergleichbaren Rechtfertigungen dieser Art von „Meinungsfreiheit“? Bei der Vorstellung vom Frauen-Auspeitschen scheint den Ehrenmännern ja das Wasser im Maul zusammenzulaufen vor Begeisterung für soviel „Meinungsfreiheit“.
Scharia-Gesetze unter Einsatz von Gewalt? Ach woher, es geht doch alles freiwillig, wie die Burka-„Diskussion“ zeigt. Auch Zwangsehen werden mit dem Einverständnis der importierten Bräute „arrangiert“, nicht wahr. Genitalverstümmelung soll doch nach 18 ebenfalls „freiwillig“ sein, um die Vorstellungswelt der Scharia-Justiz in der Schweiz zu umreissen. Nur Witze über diese Justiz sind strafbar, siehe das Urteil von Zürich.
Denn Witze sind nicht so „sachlich“ wie die Prügel- und Vergewaltigungspropaganda, es sind Meinungsverbrechen, die bestraft gehören nach dem Wächterrat der Rassismuskommission! Was da in den Schädeln dieser schariakonformen Schweizer Justizvertreter brodelt, geht zwar auf keine Kuhhaut. Aber für die linken korrupten moslemmachounterwürfigen Gehilfinnen der Islamlobby reicht das alles noch nicht.
Die bornierte Dhimmidümmeldame Frau Roost-Vischer, die ein TV-Team beim Interview auf der Strasse zum Muslim-Report brachial behinderte, wird zutiefst befriedigt sein über das Urteil zugunsten der richtig interpretierten Frauenprügelpropaganda, die keine sein soll, denn der Mann mit dem „streitbaren“ Weltbild habe sich
nicht eifernd, sondern sachlich geäussert, womit es auch an der erforderlichen „Eindringlichkeit“ seiner Rede gemangelt habe.“    
Toll! Wenn einer nicht „eifernd“, sondern in „sachlichem“ Ton die Judenvernichtung sowie die Vernichtung des Staates Israels gutheisst, ist das kein Grund zum Einschreiten, immer schön sachlich (wie der Imam von Lyon, der genau vorschreibt, sachlich und präzis, wie die Schläge an die Frau zu verabreichen sind, damit sie keine Spuren hinterlassen).
Der Gerichtspräsident bescheinigt den Prügel-Propagandisten, dass das von ihnen „umrissene“ Weltbild und seine Propagierung keine strafrechtlichen Spuren hinterlässt. Eine gerissene Begründung, würden wir sagen. Fehlt nur noch eine wissenschaftliche Begründung der Frauenprügel- und Gewaltpropaganda der Vergewaltigungsreligion.       
  • Das Verhalten Osmanoglus lag nach Ansicht des Gerichts „weit entfernt“ von einer Verurteilung. Der Verteidiger hatte mit Nachdruck auf einem Freispruch bestanden.
Das Verhalten des Angeklagten lag „weit entfernt von einer Verurteilung?“ Von was? Von Verurteilung der Frauenprügel? Der Mann will offenbar sagen, das Verhalten des Richters lag weit entfernt von einer Verurteilung des Angeklagten. In dieser Hinsicht und Ansicht standen sich freilich Richter und Angeklagter allerdings sehr nahe. Dass Anwalt von Wartburg auch weit entfernt von jeder Verurteilung der so zahlreichen koranischen Aufforderungen zur Gewalt ist, dürfte klar sein.  Denn er „interpretiert“ den Koran ja „richtig“. So wie Osamanoglu. Auch Osama bin Laden spricht nicht in eifernder Tonlage, sonder ganz sanft. 
Auch Herr Kathami äussert sich immer nur ganz „sachlich", wenn er die scharia-gerechten Hinrichtungen in Teheran abstreitet. Schliesslich ist das Weltbild der Frauenprügelpropagandareligion ja nicht menschenverachtend nach Ansicht der Anwälte und Fürsprecher der Frauenprügelbefürworter. Sie allesamt wären im Iran auf der richtigen Seite. Die Anwälte wie die Richter und die Hofberichterstatter.
____________________________________________________________
Schnapsideen der Scharia mit Schmid
Nach dem Spruch von Gerichtspräsident Kiener kommt der Kommentar vom Kriecher in der BaZ.  Unter dem Titel  „Freispruch und Argwohn“ bescheinigt dort ein Jochen Schmid dem Schariavertreter „Dummheit und/oder Naivität“, weil dieser der Dokumantarfilmerin Karin Bauer für den „Muslim-Report Schweiz“ seine koran-konformen Ansichten kundtat.
Was soll daran naiv sein? Ist die Wahrheit über den Koran „naiv“? Oder bedrohlich? Schmid findet diese Ansichten lediglich „befremdlich“, aber ihre Umsetzung in der islamischen Welt keineswegs kriminell. Befremdlich ist noch nicht kriminell, allenfalls ist es folkloristisch. Zu einer Verurteilung dieser „befremdlichen“ Ansichten, wie ihre Vertreter sie „umreissen“, lässt sich der Mann in der BaZ aber nicht hinreissen. Jochen Schmid kumpelhaft wohlwollend und besogrt ums schlechte Image des Imams:
  • Im Fussball nennt man das ein klassisches Eigentor.“
Osmanoglu-Kumpel Schmid erweist sich als klassischer Komplize. Ein Eigentor ist bekanntlich nicht strafbar, nur ein Pech, für das man den Torschützen bedauern soll. Schmids ganzes Mitgefühl gilt dem Angeklagten, von dessen Verurteilung auch dieser Islamkriecher von der BaZ so weit entfernt ist wie der Richter, Islamkriecher Kiener.
Der Kriecher von der Baz findet die Ansichten zum scharialegalen Frauenprügeln allenfalls „merkwürdig“, nicht etwa barbarisch oder gar sexualfaschistisch, das kommt einem sexistischen Schariaumschleier auch nicht in den Sinn. Er bedauert lediglich, dass das den „Argwohn“ gegenüber den Muslimen nähre (!), die Kuffar sollen allen Frauenprügelbrüdern und ihren koranischen Instrukteuren doch lieber voll vertrauen und den Suren der Gewalt kein Misstrauen entgegenbringen oder wie meint der Herr, der so humorlos trist aus der BaZ blickt wie ein deutscher Mullah, dem nur noch der Bart fehlt.
Aufklärung über den Islam gefährdet die „Dialog“-Lügen. Osmanoglu habe sich und seinen Glaubensbrüdern einen schlechten Dienst erwiesen, meint  der ums Frauenprüglerwohl besorgte Herr  Schmid, der es lieber sähe, wenn die Glaubensbrüder nicht so offen zugäben, was sie glauben – und was sie an ihren Frauen und Töchtern  doch massenhaft längst legal praktizieren können.
Schmid vermisst den Dialog? Ei worüber denn? Über das Unterrichtsverbot für die Töchter, an dem die Grüne Camorra in Basel, die mit ihrem Nachtwächter Kreis Frauenprügel im Moslemmilieu als Normalität schützt, nichts auszusetzen findet?
Das Sprachrohr dieser Camorra, die aufheult, weil sie endlich ihr Meinungsmonopol verlieren sollte, ist auch weiterhin die BaZ, wenn das der Auftakt sein soll.  
Die Basler Staatsanwaltschaft „indessen“ habe „sich überschätzt“, meint der von der linken Lobby des Islam hochgeschätzte Jochen Schmid mit dem trostlosen witzlosen Mullahblick.       
Die Einführung der Scharia in der Schweiz hält der nur für eine „Schnapsidee.“ Ist das Urteil eine schnappsidee? Hat Professor Christian Giordano von der Uni Fribourg auch solche „Schnapsideen“? Idiotischer kann man die Schariareligion nicht verulken und verniedlichen als mit dieser Schnapsidee von Schmid, dass es sich lediglich um eine nicht ernst zu nehmende Idee eines Osmaoglu handele.
Ob der Koran nach Schmid auch voller Schnapsideen ist? Einfach nur dumm und naiv, ihn zu zitieren? Oder wie meint Herr Schmid, der weder von Koran noch der Scharia einen leisen Schnapsdunst zu haben scheint. Vielleicht hält er beides  nur für dumm? Sind Moslems, die ihre Frauen nach Scharia zwangsverheiraten und nach Koran verprügeln und vergewaltigen, etwa betrunken? Dabei dürfen sie doch keinen Alkohol trinken. Um Schnapsideen kann es sich kaum handeln, wie der Verdummungskommentar  meint.
Die Anklage der Staatsanwaltschaft sei auch „ein bisschen dumm und naiv“ gewesen:
  • Herr Osmanogli ist kein Eiferer, der seine Gemeinde zum unverzüglichen Verprügeln der Ehefrauen anleiten will.      
Was muss in einem Stumpfkopf vom Schmidkaliber vorgehen, ist der Mann veilleicht alkoholisiert, dass er die Anklage gegen die religiöse Anleitung zum Frauenprügeln, wie sie im Koran festgeschrieben ist als geheiligte Vorschrift des Religion genannten barbarischen Männerfaustrechts des Islam, für  „ein bisschen dumm und naiv“ hält, nur weil die Anleitung dazu nicht die unmittelbare Ausführung anordnet?
Da würde Herr Jochen Schmid seinerzeit wohl auch die Propaganda der Nürnberger Gesetze für dumm und naiv befunden haben, auch ihre Umsetzung wurde nicht immer „unverzüglich“ vollzogen. Es lag ja immer im Ermessen der Täter, wann und wie sie die Gesetze anwandten. Auch die Basler Schariarichter haben noch Zeit bis zur vollen Ausführung des neuen Rechts. Herr Schmid wird dann konvertiert sein und erklärt den Leserinnen, dass ein jeder Dumpfsschädel, der sie nach Koran verprügelt, dem Dialog schadet, wenn es zu offen rauskommt. Weshalb sie den Mund zu halten haben. Grunz brunz.  Meinungsfreiheit à la baz. Habt ihr nicht noch eine Paradieshuri für den Kommentar?       
Ein jeder wie er’s versteht. Der BaZ-Kriecher stimmt dem Kiener folgerichtig voll zu:
  • Seine Äusserungen lösen, darin ist Gerichtspräsideent Dominik Kiener zuzustimmern, in diesem Lande heftiges Kopfschütteln aus. Aber eben auch Ressentiments.
Der Gerichts-Hofberichterstatter will sagen, wer nicht nur den Kopf schüttelt, sondern es wagt, die Scharia und den Koran als die Grundlage dieser „Ausserungen“ zu kritisieren, hat „Ressentiments“. Kritik an der Religion des Friedens und der Toleranz ist Ressentiment!
Wer es da noch wagt, Witze über die Unterwerfungsreligion und ihre Gewaltbotschaften zu machen, statt nur noch den Kopf zu schütteln, wird von der Denunziantenbande und ihrer willfährigen Anwälte kriminalisiert. 
Aber die Strafverfolgung der Kritiker als „Rassisten“ löst kein Kopfschütteln aus, sondern Beifall bei den Claqueuren der Schariajustiz. Der Kommentar von J. Schmid ist nur ein weiterer Beitrag im Kontext des denunziatorischen Islamkritikbashings.   
Wenn Staatsanwältin Eichenberger, die die Anklage vertrat und von dem Kriecher, der vor dem Islam auf den Knien rutscht und Kiener applaudiert, auf eine Stufe mit dem angeblich "naiven" Frauenprügelpropagandisten gestellt wird (als ebenso „dumm und naiv“, wie der schwachsinnige Kommentar aus dem Kuschkulturkreis dümmelt),  und dann die Sache nicht weiter verfolgt, musste sie sich vermutlich dem Druck der Kriecher der Kuschkulturcamorra beugen. Nicht jede Gewaltdrohung wird bekanntlich publik.
Wir wissen es nicht, aber wir hoffen, dass Frau Eichenberger das skandalöse Urteil weiterzieht in die Appellation. Sie hat, anders als die rufmörderisch  angezeigten Islamkritiker, zumindest die Mittel dazu.