Die Figur über der Basler Rathausuhr trägt ein Schwert. Früher war sie die Maria mit Kind, das beseitigt wurde von den Bildersäuberern der Reformationszeit. Jetzt soll sie die Justitia darstellen. Die Entfernung des Kindes von der Mutterfigur scheint mir sehr symbolisch für das penetrant patriarchal böckelnde Klima der Stadt, die sich in Bebbispeuz beweihräuchert und dem Machokult der Islamlobby huldigt – ein rotgrüner Filz, der sich mit den bornierten Figuren aus Justiz und Religionspolizei zu einer klebrigen Masse verfestigt hat, mit der BaZ als Sprachrohr der Islamlobby, die über Jahre das Meinungsmonopol in der Stadt innehatte, und die auch nach dem kürzlichen Kurswechsel in Richtung Liberalität den Prototypen der linken Islamlobby weiterhin ein Forum bietet. Im Europa-Institut, einem Bollwerk der EU-Propaganda und Islamlobby, wirkte der oberste Nachtwächter der Schweiz, Ex-Präsident der EKR, der staatlichen Meinungszensurkommission, der die "freie Presse" überwachte, die sich ihm willfährig unterwarf. Basel wurde damit zum clandestinen Zentrum der Schweizer Pressezensur, die sich zur freiwilligen Selbstzensur ausgebaut hat. Dazu als Stadtpräsident der Grüne Muezzinfan Morin, der mit der Bergpredigt in der hand den Islam umschwärmt und als dessen willige Hilfskräfte die Meinungslageraufseherinnen im Dienst des Migrationslobby wirken, die ein geistig beschränktes borniertes Zensurklima verbreiten, in dem Gegenmeinung zur Islamisierung als „rassistisch“ verboten ist (wie die Plakate gegen die Scharia) und freie Berichterstattung zu Migrationsfolgen massiv behindert wird von Gesinnungsgouvernanten, denen Meinungsfreiheit kein Begriff und die Religion eine Rasse ist. Religiös legitimierte Frauenprügelpropaganda wird hingegen vom der Basler Justiz offiziell erlaubt. Justitia gerät vor die Hunde, wo man Schariarecht favorisiert und Islamkritik kriminalisiert. Wo „Respekt“ vor Kriminelle im linken Lager obligatorisch ist und die Opfer verhöhnt werden. Auf den Strassen herrscht Gewalt. In Basler den Gerichtssälen herrscht die Täterschutzjustiz. Die linken Bonzen schützen Gewaltkriminelle und setzen ihnen die Einheimischen schamlos aus. Übergriffe auf unbewaffnete wehrlose Bewohner, alte und Junge, Frauen und Männer, sind an der Tagesordnung im „sicheren“ Basel. Die Herkunft der Täter wird von der linken Meinungsmafia wo es geht verschleiert. Es geht nicht immer. Wir kommentieren die Kollaboration der Islamlobby mit der neuen Herrenmenschenmacht, die von linken Machos begrüsst wird, und das Kriminellenschutzprogramm des rotgrünen Migrationsgewerbes mit seinen willigen weiblichen Hilfskräften im Dienst des Gewaltrechts.

Thursday 31 March 2011

Nachtwächterrat der Schweiz wünscht Vorzensur für Volksinitiativen

Eine Zensurbehörde namens Bundesrat und seine willigen Sprachrohre

Immer öfters kommen Volksinitiativen in Konflikt mit dem Völkerrecht“, sagt das Tamediablättchen 20Minuten: "Dagegen will der Bundesrat vorgehen".

Ist de Weck jetzt schont geheimer Berater des Bundesrats? Oder ist der Bundessrat vielleicht geschlossen dem Club Helvétique beigetreten? Die totalitäre Zensurmanier unter linksgrünem Aufwind? Vielleicht wird der BR durch die EKR ersetzt als oberster Nachtwächterrat der Schweiz. http://www.20min.ch/news/schweiz/story/Volksinitiativen-sollen-vorgeprueft-werden-19265118

  •  Weil Volksinitiativen wie jene zur Verwahrung oder gegen Minarette immer wieder das Völkerrecht tangieren, stellt der Bundesrat in einem Bericht Massnahmen zur Diskussion: Initiativen könnten künftig auch inhaltlich vorgeprüft werden.
  • · Die Initianten würden vor der Unterschriftensammlung eine behördliche Stellungnahme erhalten, wie das Justizdepartement (EJPD) am Donnerstag mitteilte. Diese Stellungnahme würde eine Einschätzung abgeben darüber, ob der Initiativtext mit dem Völkerrecht vereinbar wäre. Sie wäre jedoch nicht bindend. Die Initianten könnten dann entscheiden, ob sie den Initiativtext anpassen wollen.
  • · Auf dem Unterschriftenbogen würde das Ergebnis der Vorprüfung vermerkt - als «Entscheidungshilfe für die Stimmberechtigten», wie es in der Mitteilung heisst. Dieses Modell, das der Bundesrat in seinem Zusatzbericht über das Verhältnis von Landesrecht und Völkerrecht vorschlägt, würde eine Anpassung des Bundesgesetzes über die politischen Rechte erfordern.
  • · Bisher prüft die Bundeskanzlei Volksinitiativen auf formelle Aspekte. Die neu vorgeschlagene Vorprüfung hingegen will die Volksbegehren auch materiell - also inhaltlich - unter die Lupe nehmen. Nach geltendem Recht kann das Parlament eine Initiative für ungültig erklären, wenn sie zwingendem Völkerrecht widerspricht - etwa dem Verbot von Folter, Völkermord oder Sklaverei. Vorlagen, die übriges Völkerrecht wie Staatsverträge verletzen, werden dem Volk zur Abstimmung vorgelegt. >weiter lesen