„Immer öfters kommen Volksinitiativen in Konflikt mit dem Völkerrecht“, sagt das Tamediablättchen 20Minuten: "Dagegen will der Bundesrat vorgehen".
Ist de Weck jetzt schont geheimer Berater des Bundesrats? Oder ist der Bundessrat vielleicht geschlossen dem Club Helvétique beigetreten? Die totalitäre Zensurmanier unter linksgrünem Aufwind? Vielleicht wird der BR durch die EKR ersetzt als oberster Nachtwächterrat der Schweiz. http://www.20min.ch/news/schweiz/story/Volksinitiativen-sollen-vorgeprueft-werden-19265118
- Weil Volksinitiativen wie jene zur Verwahrung oder gegen Minarette immer wieder das Völkerrecht tangieren, stellt der Bundesrat in einem Bericht Massnahmen zur Diskussion: Initiativen könnten künftig auch inhaltlich vorgeprüft werden.
- · Die Initianten würden vor der Unterschriftensammlung eine behördliche Stellungnahme erhalten, wie das Justizdepartement (EJPD) am Donnerstag mitteilte. Diese Stellungnahme würde eine Einschätzung abgeben darüber, ob der Initiativtext mit dem Völkerrecht vereinbar wäre. Sie wäre jedoch nicht bindend. Die Initianten könnten dann entscheiden, ob sie den Initiativtext anpassen wollen.
- · Auf dem Unterschriftenbogen würde das Ergebnis der Vorprüfung vermerkt - als «Entscheidungshilfe für die Stimmberechtigten», wie es in der Mitteilung heisst. Dieses Modell, das der Bundesrat in seinem Zusatzbericht über das Verhältnis von Landesrecht und Völkerrecht vorschlägt, würde eine Anpassung des Bundesgesetzes über die politischen Rechte erfordern.
- · Bisher prüft die Bundeskanzlei Volksinitiativen auf formelle Aspekte. Die neu vorgeschlagene Vorprüfung hingegen will die Volksbegehren auch materiell - also inhaltlich - unter die Lupe nehmen. Nach geltendem Recht kann das Parlament eine Initiative für ungültig erklären, wenn sie zwingendem Völkerrecht widerspricht - etwa dem Verbot von Folter, Völkermord oder Sklaverei. Vorlagen, die übriges Völkerrecht wie Staatsverträge verletzen, werden dem Volk zur Abstimmung vorgelegt. >weiter lesen