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Das RudelrechtDeutschland: Freispruch für Vergewaltigerrudel von sechs Stück
http://www.taz.de/1/nord/kultur/artikel/1/trauma-schuetzt-vor-strafe/
Freispruch nach Vergewaltigung
Trauma schützt vor Strafe
- Eine mehrfache Vergewaltigung ist vor Gericht nicht nachweisbar, weil die Geschädigte nach ihrer Befragung zur Tatnacht psychisch zusammengebrochen war.
http://www.buergerbewegung-pax-europa.de/ http://www.bpe-online.net/
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Sehr geehrte Damen und Herren der Rechtsanwaltskammer Berlin, info@rak-berlin.de
wir möchten Ihnen folgende Protestnote zur Kenntnis bringen:
Sehr geehrter Herr Koch,
https://www.rechtsanwalt.com/005285-rechtsanwalt-matthias-koch-26122-oldenburg/?d%5Bname%5D=sendmessage&d%5Blawyerkey%5D=5285 (Kontaktformular bitte ausfüllen)
Sehr geehrter Herr Schultz, schultz-reimers@t-online.de
Sie verteidigen sechs türkische und arabische Männer, die offensichtlich eine 17-jährige Frau vergewaltigt haben. Mit aller Schärfe weisen wir Sie darauf hin, dass in diesem Zusammenhang auf keinen Fall vom "Sexhunger" des Opfers geredet werden darf. Das ist eine Beleidigung und Verhöhnung des Opfers. Die Frau hat allerdings keine Kraft, Sie deswegen anzuzeigen. Ich wiederhole nochmal: Die Täter sind feige Vergewaltiger. Alle Fakten sprechen dafür.
Bitte zeigen Sie mich auch an - wegen übler Nachrede gegenüber sechs unbescholtenen Menschen mit Migrationshintergrund - nicht nur die BILD-Zeitung, deren Journalismus ich ansonsten ablehne.
Vergewaltigungsopfer neigen manchmal dazu, die Tat intrapsychisch wegzuerklären; ein bisschen Psychologie müssten Sie schon studieren.
Nehmen Sie also auf die Täter Einfluss, dass diese die Taten zugeben und so einer angemessenen Verteilung zugeführt werden können. Wenn Sie dazu nicht bereit sind und weiter in übertriebenem Maß die Interessen der Vergewaltiger auch gegenüber der BILD-Zeitung vertreten und gleichzeitig das Opfer verhöhnen, müssen wir an ihrer menschenrechtlichen Gesinnung erhebliche Zweifel anmelden und dieses auch der Rechtsanwaltskammer info@rak-berlin.de melden.
In Erwartung einer Antwort
Andreas Widmann
Hannover
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In der taz ist zu lesen:
http://www.taz.de/1/nord/kultur/artikel/1/trauma-schuetzt-vor-strafe/
- >>Oralverkehr, Analverkehr, immer wieder, auch mehrere Männer gleichzeitig. Einmal sei ihr eine Flasche in die Vagina gestoßen worden, einmal eine Faust: "Wenn man sich vorstellt, was diese 17-Jährige über sich ergehen lassen musste - da kann einem nur schlecht werden", sagte der Richter. Und dass er sich ein Signal des "Bedauerns" von den Angeklagten gewünscht hätte. Diese - alle sechs mit türkischem oder arabischen Migrationshintergrund - hatten zuvor 15 Verhandlungstage lang geschwiegen und nahmen am Mittwoch ihren Freispruch auch ohne erkennbare Regung entgegen.
- "Vergewaltigung" dürfe man nicht nennen, was da passiert sei, sagte Verteidiger Eberhard Schulz. "Es gibt auch junge Frauen, die sind sexhungrig", pflichtete sein Anwaltskollege Matthias Koch bei. Er sprach durchweg von der "so genannten Geschädigten" und kündigte an, ein Schmerzensgeld-Verfahren gegen die Bild-Zeitung führen zu wollen, weil darin von "feigen Vergewaltigern" die Rede gewesen war. <<
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So wie auch die Fahndung nach einem Serienvergewaltiger vor Jahren in Basel, den die diversen Opfer in seiner Vermummung als Schwarzen bezeichneten, den lauten Protest der linken Täterschutzgarden hervorrief, die das Signalement „rassistisch“ fanden, allein die Fahndung galt als Beleidigung des Täters, der womöglich nicht schwarz sondern braun war und sich dann als Nordafrikaner herausgestellt haben soll, der nicht schwarz war. Allein die Beschreibung erboste die Linken Kriminellenfreunde. Die Täter aus dem Wald von Birsfelden wurden übrigens nie gefasst. Wenn ich damals die Fakten, die mir bekannt waren, nur publizistisch irgendwo auf den Tisch brachte, ging bei der linken Snobberia das Geheul los: allein die Tatsache, dass eine Frau die Männer als Täter nannte nach Beschreibung des Opfers, galt als „Männerhass“, wie irgendein Wichtling im „Drehpunkt“ damals abzusondern beliebte, der sich persönlich beleidigt fühlte, dass eine Frau die kriminellen Männerrudel, die sich bis heute auch am Elend minderjähriger Drogenkranker aufgeilen, als Kriminelle beim Namen nannte. Auch die literarische Snobberia war auf seiten der Rudel. Wie weiland der ganze österreichische Literatensalon auf Seiten von Minutemann. (Die weibliche Verkitschung der Männergewalt ist noch ein Kapitel für sich.)
Das Rudelrecht ist die Extremform der Täterschutzjustiz. Es schützt die Bestialität in Form der Rudelgewalt umso gewissenhafte, je mehr bestialische Rudelwesen an der Tat beteiligt sind, deren Rudelnatur jeden einzelnen Täter schützt. Es gibt genügend Präzendenzfälle, in denen sich ein Rudelanwalt rühmt, das ganze Rudel freibekommen zu haben, das sich gern gegenseitig deckt, wie im islamischen Recht, wo soch die Täter auch nach der Tat als Zeugen gegen Vergewaltigungsopfer zusammenrudeln können. Der Stoff, der in den Reptilienhirnen der Vergewaltigerrudel brodelt, macht geil nach Gewalt. Wer ein „Signal des Bedauerns“ aus den Rudelhirnen vermisst, hat nicht begriffen, dass allein die Vorstellung abwegig ist, das Rudelreptilhirn solle die Bestialität die es genossen hat und weiter mit grunzendem Behagen geniesst, wie etwa auf den Videos aus den Sex-KZs im Balkankrieg, die die gewaltpestende Rudelwelt noch nachträglich erregten, auch noch „bedauern“; d.h. man dichtet dem Rudel ein Gewissen an, damit der Richter der Bestialität ein menschliches Gesicht geben kann. Eine Zumutung an alle Opfer, sie auch noch dem Rudel von seinem Awalt soufflierten „Bedauern“ auszusetzen, damit keine Wut aufkommt, sondern in den Bestien „das Gute im Menschen“ erblickt wird. Die Rudelwelt des Gewaltkults legt nach solchen bestialischen Taten auffällig und gierig Wert darauf, in den pestenden Bestien nach unmenschlichen Taten menschliche Regungen zu entdecken, wie ein Gewissen, das nicht vorhanden ist. Besonders Journalisten stellen lüsterne Fragen nach einer dem Täter angedichteten „Reue“. Was heisst da „Bedauern“ bei dieser Art von Bestialitätern. Wer in der Lust an der Bestialität nachträglich ein Gewissen entdecken will, scheint nicht zu wissen, dass die Gewaltlust an der Tat jedes Gewissen und Gefühl für das Opfer ausschliesst. Die Gewaltverkitscher wollen nicht wahrhaben, dass es Hirne ohne Spiegelneuronen gibt, Hirne, in denen jede Empathie für andere Wesen schlicht und einfach fehlt. Diese Tatsache geht offenbar auch nicht in die butterweichen Puddinghirne vieler Kitschtanten von der Täterbetreuung. Ich sehe sie vor mir, die Gewaltkosmetikerinnen, wie die Rektorin eines Stockholmer Gymnasiums, die zu einer Gewalttäterbande, die die schwächeren Schüler ihrer Schule sadistisch quälten, als erste einfiel: diese jugendlichen „brauchen Hilfe“! gemeint waren die Täter, die von dem Weibchen umgurrt wurden. Oder jene Jugendbetreuerin, deren Schützlinge einen Knaben in Rohheit von Profifolterern unter den Deckel eines Abwasserlochs gesteckt hatten, was das Kind nur mit Glück überlebte, und die Betreuerin der Jugendbande ergriff sofort Partei für die sadistischen Quälertypen und triefte vor Verständnis. Oder jene geradezu debile Lehrerin aus dem CH-linken -Sülzenpool, die sich zu einer Gruppe von Schülern, die ihre weniger aggressiven Mitschüler terrorisierten,
einfallen liess, diese „Jugendlichen“ (gemeint waren die Täter) würden halt daran gehindert durch die „Gesellschaft“ (der linken Lehrer?), ihre „Mütterlichkeit“ auszuleben. (Wörtlich!)
Stand’s im „Beobachter“? Diese rosarote Puddingsauce wird immer neue aufgegossen. Z.B. Bildlegende: „Keine Regung gezeigt.“ Welche „Regung“ soll das Rudel denn zeigen bei der Schilderung der Bestialitäten, die es mit Lust begangen hat, welche wenn nicht wiederholte Lust an der Tat? Hätte ein gewaltpestendes, ein gewaltlüsternes Monster ein Gewissen, wäre es keine gewaltpestende Bestie, der hinter Gitter gehört, solange sie pestet. Bedauernskitsch ist wie Zuckerguss über der Rudelpest. Zuckerguss hilft nicht gegen die Pest der Gewaltlust, die vom Rudelrecht wieder auf das nächste Opfer losgelassen wird. Denn dass Rudelrecht rudelt mit. Das Rudelrecht spricht auch dort mit, wo Täter nicht im Rudel auftreten, aber der Rudelmentalität ihrer Anwälte gewiss sein können. Wie jene Sexualtäterbestie (Deutschland), der einem kleinen Mädchen auf dem Fahrradweg durch den Wald aufgelauert hatte, es in sein Auto gezerrt, vergewaltigt und ermordet hatte. Der Rudelanwalt der Täterbestie hatte dazu folgende Idee: der Täter habe ja „Mitleid“ mit dem Opfer gezeigt, indem er einen Verbands-kasten hervorgeholt habe! (Um das Blut abzuwischen...) In diesem brechreizenden Einfall zeigt sich die ganze Fratze des Rudelrechts. Dieser Anwalt stand für ein riesiges Rudel von Täterschützern, die vor keiner noch so widerlichen Perversion der Brutalitätsverkitschung zurückscheuen, um eine Gewaltbestie, mit der sie im innersten zusammenstimmen, vor den Opfervertretern zu schützen. Die Mentalität des Rudelanwalts war mit der des Täters voll kompatibel. Auch wenn der Anwalt die Tat nicht begangen hat, seine Tateinschätzung ist im Grad der Rohheit, der Gefühllosigkeit für das Opfer der des Täters gleich. Er fügt der Tat noch die Geschmacklosigkeit ihrer Verkitschung hinzu, ohne dass ihm dabei schlecht wird. Nur ein Menschenbild aus dem Kindergarten vermutet in diesem Personal der Täterschutz-justiz lauter Personen von integrem Charakter, die nicht mit den Tätern zu vergleichen seien, nur weil sie deren Taten, die sie so einfallsreich und opferverhöhnend verteidigen, als wären’s ihre eigenen, nicht auch selber begangen haben. Auch Holocaustleugner müssen keine Juden selber persönlich verfolgt haben, um die Verbrechen zu bestreiten. Das rudelrecht erkennt man and er Identifikation der Justizpersonen mit dem Täter, selbstverständlich unter dem vorwand des „Rechts“.
Daher es auch nichts nützt, einem Rudelanwalt ins Gewissen zu reden. Wie soll das Gewissen eines Mannes beschaffen sein, der dem Opfer einer verrohten Vergewaltigerhorde Sexhunger nachsagt. Ist der Anwalt vielleicht von Tathunger besessen, den er mit der Verteidigung dieser Bestien eratzbefriedigt? Ein Gewissen würde ich diesem Typus nicht unterstellen. Das wäre übel irreführende Nachrede und Gewissensverunglimpfung.
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Dass das Rudelrecht im Islam Gesetz ist und vier Täter als Zeugen gegen eine Frau aussagen dürfen, ein Rudelrecht, das auch schon Rudelvergewaltigungen eines Vergewaltigungsopfers als Strafe für die Anzeige der ersten Vergewaltigung angeordnet hat (wie etwa Brauch im Schariastaat Pakistan, wo erst kürzlich der liberale Gouverneur Taseer von einer frommen Moslem ermordet wurde und der Mord von einem grölenden Moslem-mob bejubelt wurde), diese Tatsache wäre ohne Beihilfe der westlichen Justiz noch keine Bedrohung unseres Rechtssystems, wenn nicht westliche Bewunderer des islamischen Rudelrechts fleissig mit für seine Verbreitung sorgten, nicht nur die obersten Primaten von England (der Erzbischof und der oberste Lordrichter befürworten das Prügelrudelrecht der Scharia, nur als Eherecht für Frauen versteht sich ), sondern auch die hiesige Justiz mit ihren furchtbaren Biedermännern, die die fromme Frauenprügelpropaganda ebenso rechtens finden wie die Vergewaltigungslegitimation durch den Koran. Achtung: Witze darüber sind strafbar bei den heimischen Rudelrechtsrichtern, in deren Hirnen der heimische Sexualfaschismus weiterbrodelt und sich mit dem Respekt vor dem Frauenprügelrecht der Scharia vermischt. Es gilt diesen Respekt zu brechen, weshalb wir eine deutliche Sprache sprechen. Eine Sprache die dem allseits respektierten Gewaltrudelkult gerecht wird und ihm die Maske des Rechts abnimmt.
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"Ins Gewissen"
Wegen schweren sexuellen Missbrauchs vor Gericht
STUTTGART/KREIS ESSLINGEN:
(...) Auf achtfachen, schweren sexuellen Missbrauch von Kindern teilweise in Tateinheit mit Vergewaltigung, lautet die Anklage vor der vierten Jugendschutzkammer gegen einen 36-jährigen Türken. (...) 2005 sollen nun die sexuellen Übergriffe auf die damals zehnjährige Tochter der Freundin begonnen haben.
Strafanzeige gestellt
Im März 2007 hatte das mutmaßliche Opfer Strafanzeige gestellt, zog diese aber wieder zurück. (D.h. eine Zwölfjährige zog die Anzeige zurück... Arachne) Die schwerwiegenden Übergriffe sollen jedoch weitergegangen sein: ...) anschließend im Keller der neuen Wohnung. Der Angeklagte soll das Mädchen geschlagen, gewürgt und ihm ein Kissen auf dem Mund gedrückt haben, wenn es schrie. Außerdem habe er mit ihrem Tod und mit dem Tod der Mutter gedroht, wenn sie etwas sage.
Im August 2009 hatte sich die Mutter dann von dem 36-Jährigen getrennt. Der Vorsitzende Richter Wolfgang Vögele redete dem Mann ins Gewissen. Ein Geständnis erspare der traumatisierten, heute 16-Jährigen eine Aussage vor Gericht. Das könne sich positiv auf das Strafmaß auswirken. Viele Punkte sprechen laut Vögele nämlich für die Glaubwürdigkeit des mutmaßlichen Opfers. Doch der Angeklagte blieb dabei, dass er für die Tochter seiner Lebensgefährtin nur wie ein Papa gewesen sei. http://www.esslinger-zeitung.de/lokal/esslingen/kreisesslingen/Artikel685099.cfm
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Certum censeo:
Das automatische Sorgerecht für alle kriminellen Männer ist ein Verbrechen gegen Frauen und Kinder