Die Figur über der Basler Rathausuhr trägt ein Schwert. Früher war sie die Maria mit Kind, das beseitigt wurde von den Bildersäuberern der Reformationszeit. Jetzt soll sie die Justitia darstellen. Die Entfernung des Kindes von der Mutterfigur scheint mir sehr symbolisch für das penetrant patriarchal böckelnde Klima der Stadt, die sich in Bebbispeuz beweihräuchert und dem Machokult der Islamlobby huldigt – ein rotgrüner Filz, der sich mit den bornierten Figuren aus Justiz und Religionspolizei zu einer klebrigen Masse verfestigt hat, mit der BaZ als Sprachrohr der Islamlobby, die über Jahre das Meinungsmonopol in der Stadt innehatte, und die auch nach dem kürzlichen Kurswechsel in Richtung Liberalität den Prototypen der linken Islamlobby weiterhin ein Forum bietet. Im Europa-Institut, einem Bollwerk der EU-Propaganda und Islamlobby, wirkte der oberste Nachtwächter der Schweiz, Ex-Präsident der EKR, der staatlichen Meinungszensurkommission, der die "freie Presse" überwachte, die sich ihm willfährig unterwarf. Basel wurde damit zum clandestinen Zentrum der Schweizer Pressezensur, die sich zur freiwilligen Selbstzensur ausgebaut hat. Dazu als Stadtpräsident der Grüne Muezzinfan Morin, der mit der Bergpredigt in der hand den Islam umschwärmt und als dessen willige Hilfskräfte die Meinungslageraufseherinnen im Dienst des Migrationslobby wirken, die ein geistig beschränktes borniertes Zensurklima verbreiten, in dem Gegenmeinung zur Islamisierung als „rassistisch“ verboten ist (wie die Plakate gegen die Scharia) und freie Berichterstattung zu Migrationsfolgen massiv behindert wird von Gesinnungsgouvernanten, denen Meinungsfreiheit kein Begriff und die Religion eine Rasse ist. Religiös legitimierte Frauenprügelpropaganda wird hingegen vom der Basler Justiz offiziell erlaubt. Justitia gerät vor die Hunde, wo man Schariarecht favorisiert und Islamkritik kriminalisiert. Wo „Respekt“ vor Kriminelle im linken Lager obligatorisch ist und die Opfer verhöhnt werden. Auf den Strassen herrscht Gewalt. In Basler den Gerichtssälen herrscht die Täterschutzjustiz. Die linken Bonzen schützen Gewaltkriminelle und setzen ihnen die Einheimischen schamlos aus. Übergriffe auf unbewaffnete wehrlose Bewohner, alte und Junge, Frauen und Männer, sind an der Tagesordnung im „sicheren“ Basel. Die Herkunft der Täter wird von der linken Meinungsmafia wo es geht verschleiert. Es geht nicht immer. Wir kommentieren die Kollaboration der Islamlobby mit der neuen Herrenmenschenmacht, die von linken Machos begrüsst wird, und das Kriminellenschutzprogramm des rotgrünen Migrationsgewerbes mit seinen willigen weiblichen Hilfskräften im Dienst des Gewaltrechts.

Monday 20 February 2012

Nachrichten aus dem Schweizer Kriminellenparadies

Exzessiver Ausbau des Täterschutzes ermöglicht ungebremsten Kriminellenterror

„Der Schrecken von Hochdorf“ nennt ihn der Blick. Das ist er nur für die Bewohner von Hochdorf, die er ungestört terrorisiert. Für die linksgrünen  Kriminellenfürsorger ist er eine lukrative Bereicherung. Die Schweizer Justiz rutscht wieder auf den Knien vor einer  Bande von gewaltkriminellen Seriendelinquenten, die sich völlig sicher weiss im linken Milieu der Umgebung der Schweizer Kriminellenfürsorger ujnd vor denen die Justiz auf den Knien rutscht. Angeblich ist sie machtlos gegen die Burschen: ein Beispiel:
    
Er ist arbeitslos, ein Intensivtäter. Und die Justiz kann ihn nicht stoppen. Schon seit zwei Jahren versetzt Ambroz B.* (22) mit seinen Komplizen die 8600-Seelen-Gemeinde Hochdorf LU in Angst und Schrecken! Neun Seiten hat die Anklageschrift der Luzerner Staatsanwaltschaft. Ein Delikt reiht sich ans andere.

Auf das Konto von Ambroz B. gehen mehrfacher Raub, bandenmässiger Diebstahl, Körperverletzung, Hausfriedensbruch, Sachbeschädigung, Hehlerei und Drogenkonsum. Insgesamt 15 Straf­taten begeht er mit seinen vier Kumpeln, den syrischen Brüdern Schiar (18) und Walid K.* (16), dem Kroaten Maks S.* (20) und dem Schweizer Sascha S.* (19), innert zwei Jahren .
Ein paar Beispiele aus dem Straftaten-Katalog des Serben.
- 13. Dezember 2009: Ambroz B. bricht mit zwei Komplizen in den Keller eines Mehrfamilienhauses ein.
- Anfang Januar 2010: Er klettert mit drei Kollegen durch das Dach in einen Denner und klaut Getränke.
- 2. Januar 2010: Er überfällt mit einem Kollegen einen Mann, stösst ihn brutal zu Boden, raubt sein Geld.
- 3. Januar 2010: Ambroz B. bricht mit zwei Freunden in den Keller eines Hauses ein und stiehlt Alkohol.
- 7. Januar 2010: Er überfällt mit einem Komplize einen Rentner. Sie treten ihn zu Boden, klauen ihm Geld. Am selben Tag wird Am­broz B. mit Marihuana erwischt.
- 4. April 2010: Er schlägt zwei junge Männer grundlos zusammen. Ambroz B. kommt das erste Mal für 17 Tage in U-Haft.
- 30. April 2010: Er verkauft den Schmuck, den ein Kollege von seiner Pflegemutter gestohlen hat. Wieder landet Ambroz für elf Monate im Knast.
- 2010/11: Er schleicht sich mit einem Komplizen in die Wohnung von Yvonne Achermann (78) ein und stiehlt ihr die Halskette, die sie von ihrem verstorbenen Ehemann bekam.
- 23. Juni 2011: Er bricht mit ­einem Komplizen in eine Wohnung ein und klaut Geld.
- 27. August 2011: Er entwendet ein Motorboot mit Esswaren und Getränken in Luzern und feiert eine Party.
- 8. September 2011: Ambroz B. bricht mit zwei Komplizen in die Dönerbude von Hasan Koca (34) ein (BLICK berichtete). Er kommt drei Monate in U-Haft.
Ganze drei Mal sitzt Ambroz B. in Untersuchungshaft. Die Anklageschrift zeigt die Hilflosigkeit der Justiz. Obwohl er die meisten seiner Straf­taten gesteht, kommt er immer wieder frei. Und wird gleich wieder rückfällig. Nichts kann ihn schrecken, niemand kann ihn stoppen.

Reader’s Digest:

Auch jetzt ist er zu Hause. BLICK hat ihn zur Rede gestellt. Ambroz B. tut die Taten als Jugendsünden ab: «Natürlich bereue ich, was ich getan habe. Ich versuche jetzt mein Leben zu ändern und einen Job zu finden.» An der Gerichtsverhandlung will er sich entschuldigen.

Die Idee erinnert an die Journaille, die in Deutschland gierig ein Fahrzeug mit bewaffneten  Geiselnehmern umlagerte, sich mit ihnen unterhielt anstelle der Polizei. Schon die Idee, die Gewaltzombies zu besuchen und sie zu fragen, ob sie ihre Taten „bereuen“, ist derart pervers und schwachsinnig wie die Zumutung an die Opfer, so tun zu sollen, als seien auch sie mit „Reue“-Erfindung des Anwalts statt Ausweisung zufrieden. Die Frage an ein Gewaltrudel-exemplar, ob es „bereut“, hat etwas Obszönes. Sie unterstellt dem Gewaltzombies eben jene humanen Regungen, deren gänzliche Abwesenheit die Taten ermöglichen, wie wiederholt erwiesen. Aber es gehört zu den Gepflogenheiten des Rudelrecht, die Gewaltexemplare möglichst schnell in die „Gesellschaft“ ihrer Opfer zu „integrieren“, statt sie möglichst lange davon auszusperren, damit die Überfallopfer wenigstens für diese Zeit Ruhe haben vor ihnen.       

In Hochdorf sind die Menschen empört. Prügelopfer Marco V.* (21) traut seinem Peiniger nicht. «Ich glaube nicht, dass er die Tat bereut.» Und auch Dönerladen-Besitzer Hasan Koca zweifelt an seiner Reue: «Er ist mein Nachbar und hat es bis jetzt nicht geschafft, sich bei mir zu entschuldigen.»

Wieso soll sich ein Gewaltzombie auch noch bei den Opfern vorstellen, denen der Anblick verleidet sein dürfte. Die Idee stammt von den  Medien, die den Opfern in den Mund legen, dass sie eine „Entschuldigun“ erwarten. Sollte ein Überfallener wagen zu sagen, er wolle den Kerl hier nicht mehr sehen, wäre das „fremdenfeindlich“. Die Opfer werden genötigt, gute Miene zum bösen Spiel zu machen, da die Justiz die Täter immer wieder frei rumlaufen lässt.

Es ist die linke Kriminellenschutzjustiz, die hier  „nicht anders kann“ als auszuführen, was die Linke will. Selbstverständlich kann man auch anderes, wenn man nur will und das linke Kriminellenschutzgesindel gründlich wegwählt. Sonst bekommt man halt, was man gewählt hat. 
      
Der Staatsanwalt fordert für den Intensivtäter eine Freiheitsstrafe von zwei Jahren und sechs Monaten. Bei einer Verurteilung hätte Ambroz B. bereits mehr als ein Jahr abgesessen.
Reicht das aus? Von einer Gefängnisstrafe scheint er sich nicht einschüchtern zu lassen. Soll ein Täter wie Ambroz B. überhaupt hier bleiben dürfen? Der Türke Hasan Koca findet nicht. «Obwohl ich selbst auch Ausländer bin, finde ich sein Verhalten in der Schweiz absolut daneben. Jemand, der immer wieder straffällig wird, sollte ausgeschafft werden. Umgehend.»


Ein Türke muss sagen, was Sache ist, ehe der Blick es bringt. Würde ein Schweizer Opfer der Gewaltrudel dasselbe sagen, er wäre „Rassist“ und würde von der linksfaschistischen Meinungsmafia gemobbt. 

Ein Kommentar:
J.K., Rupperswil
Immer mehr und in kürzeren Abständen können wir solche beschämenden Berichte lesen. Die Mafia lässt grüssen. Bis vor wenigen Jahren setzte ich mich noch für das geltende Gesetz ein. Nun ist die neue StPO in Kraft, welche nur die Täter, jedoch nicht die Opfer schützt. Die Polizei und die Staatsanwaltschaften wurden damit massiv zurückgebunden. Heute ist mir eigentlich alles egal. Ich lasse die blauäugigen, netten und lieben Politiker, welche ihre Bürger, ja den Staat verkaufen, tun und lassen was sie wollen. Und kein Bürger welcher diese netten Menschen in die Politik wählt, sollte sich zum Problem äussern.
Dem ist nichts entgegenzusetzen. J.K. sieht das so wie wir auch.. Die neue StPO entstammt der Mentalität der linksfaschistischen Kriminellenschützer, die als schamlose Schmarotzer eines lukrativen  Kriminellenfürsorgegewerbes, wie es in der Migrationsindustrie floriert, keinen leisen Anlass sehen, sich für die Menschenrechte der Opfer zu interessieren. What next? Vielleicht ein Recht auf Kriminalität? Weiter so, bis auch die Kriminellenschützer an der Reihe sind, möchte man geradezu wünschen, wenn da nicht die anderen wären, die dazu nichts beigetragen haben und denen unser Mitgefühl gilt.