http://www.polizeibericht.ch/ger_details_33649/Basel-Stadt_Frau_in_oeffentlicher_WC-Anlage_vergewaltigt_und_ausgeraubt.html
Wie gestern der Polizei gemeldet wurde, betrat eine 43 Jahre alte Frau am Sonntag, 1.5.2011, ca. 18:00 Uhr, die öffentliche WC-Anlage in der Theodorsgraben-Anlage, nachdem sie vorgängig den geforderten Betrag eingeworfen und sich die automatische Türe geöffnet hatte. Unmittelbar bevor sich die Türe vollständig schloß, drängte sich ein unbekannter und vermummter Mann ebenfalls in die Toilette, bedrohte die 43-jährige mit einer Pistole und vergewaltigte die Frau. Bevor der Täter die Toilettenanlage verließ, raubte er dem Opfer einen Bargeldbetrag und flüchtete.
Gesucht wird in diesem Zusammenhang:
Unbekannter, 170-180 cm groß, athletische, schlanke Statur, braune Augen. Trug Jeans, eine schwarze Stoffjacke und weiße Turnschuhe mit seitlichen roten Streifen. War zur Tatzeit mit einer schwarzen Sturmmütze vermummt. Der Täter sprach gebrochen Deutsch.
Der Täter gehört zu den Schützlingen der grünroten Kriminellenschutzcamerilla. Wie Guy Morin in Telebasel wissen liess, werden kriminelle Taten von Migranten aus „Not“ begangen. Auch dieser gebrochen deutsch sprechende Gewaltmensch hat aus purer Not heraus die Frau überfallen, weshalb er sich auch vermummen musste, reine Notwehr, damit die rassistischen Fremdenhasser ihn nicht erkennen. Guy Morin sollte öfter von einer öffentlichen Toilette in Basel Gebrauch machen, um solchen notleidenden Kreaturen näher zu sein. Sollte er selber von einem Exemplar dieser Art angefallen werden, könnte er ihm an Ort und Stelle aus seiner Notlage helfen, ujnd zwar mithilfe von Thomas Kessler, der dafür sorgen würde, dass der Mann nicht angezeigt wird, damit seine Notlage nicht noch vergrössert wird. Allein der Raub zeigt, in welcher grossen Not sich das vermummte einzelstück der Spezies Notleidende in BS befunden haben muss. Es läuft noch frei herum und wird womöglich dank der Vermummung auch nicht gefasst. Sollte es eine Frau auftreiben, die in Unkenntnis seiner Aktivitäten und im Sinne der „Integration“ sich mit ihm einlässt oder auch in Kenntnis derselben ihm aus seiner Notlage helfen möchte, irgend ein williges Weiblein aus dem linksgrünen Verblödungspool, dann könnte er noch zum Vaterschaftsglück gelangen und wäre ab Geburt sorgeberechtigt. Es gibt schon genügend notleidende Delinquenten, die in der Haft noch schnell ein Kind zeugen, um um das Bleiberecht zu erhalten mit Unterstützung der leinken kriminellenschutzcamorra. Ja die allerdümmsten Kälber wählen ihre Metzger selber.
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Zur Erinnerung: Tatort Basel
Brechmittel vor Gericht
Urteil heute 17.2.11 im Vergewaltigungfall
Einer der Täter schiebt die Schuld auf das Opfer, das ihn zur Gewalt gezwungen habe
· «Ich bin ein lieber Mensch, der nie Gewalt anwendet»: So beschrieb der Angeklagte sich selbst gestern vor Gericht. Am 6. Juni 2010 war er mit einem 17-jährigen Kollegen unterwegs. Die jungen Männer mit Migrationshintergrund sprachen um ein Uhr morgens eine 22-Jährige beim Basler Messeplatz an. Danach folgten sie der Frau bis zur Schützenmattstrasse, zogen sie dort unweit ihres Wohnortes in einen Hinterhof und vergewaltigten sie gemeinsam mehrfach. «Sie war heiss drauf und zwang uns quasi, dass es dazu kam», kehrte er gestern den Vorwurf der Staatsanwaltschaft um.
· Das Opfer wohnte damals in einer betreuten WG. Der Leiter alarmierte sofort die Polizei: «Sie wirkte zerbrochen, weinte nur noch», sagte er. Das Opfer, eine fragile, mädchenhafte Frau, machte gestern eine gefasste Aussage: «Ich war schon vorher in psychologischer Behandlung. Die Gefühle um die Tat habe ich wie abgestossen», sagte sie. Aus Angst und weil es aussichtslos schien, habe sie sich nicht heftiger gewehrt. Die Täter konnten erst Wochen später unter anderem dank Phantombildern gefasst werden. Der jüngere wird nach Jugendstrafrecht beurteilt, dem älteren drohen nun mehrere Jahre Haft. Das Urteil wird am Donnerstag erwartet.
Aus den Kommentaren:
· Peter am 16.02.2011 15:41
Die werden sich über unsere Justiz krank lachen...Was wird mit diesen Kerlen geschehen? Es wird doch sicherlich nur zu bedingten Strafen kommen, was solche Leute nicht beeindruckt. Der Jüngere kommt eh davon... Dank sei unseren linken Richtern.
Und hier eine Wohlmeinende, die wünscht, dass den Monstern etwas „begreiflich gemacht werden kann“. Wie das?
Susanne R:
blöde Ausrede oder Wunschtraum
Dies ist wohl der Wunschtraum des einen Angeklagten, dass diese Frau es so gewollt habe, jedenfalls ist es eine sehr schlechte Ausrede. Ich hoffe nur, dass er eine gerechte Strafe erhält und man ihm irgendwann begreiflich machen kann, was diese Tat für die Frau bedeutete. Mit einer Entschuldigung z.B. vor Gericht - meistens um sich vor einer hohen Strafe zu schützen - ist hier überhaupt nichts getan.
Gerechte Strafe? Hm. Das hiesse: so lange in den Knast, bis sie keine mehr vergewaltigen können, nie wieder, oder aber raus aus dem Land und zurück dahin, wo sie nicht mit Sozialhilfe noch gepäppelt werden.
Die Vorstellung, einem Stumpfling Gefühle beibringen zu sollen, die nicht vorhanden sind, einem Vergewaltiger begreiflich machen zu sollen, was er doch wissentlich und willentlich tat, ist für die, die das ekelt, nicht zumutbar. Wem ist es zudem zuzumuten, sich mit dem Rohlingstyp ohne Ekel abzugegen, wenn nicht den Täterverstehern, die sich so „verständnisvoll“ in die Gewalttypen einfühlen, sich an ihren Taten womöglich noch mitbegeilen, wie gewisse Therapietanten, die gar nicht genug von ihren Schützlingen kriegen. Wenn dem kriminellen Rudeltyp etwas „begreiflich“ zu machen wäre, was er respektiert, und was auch sein Sympathisanten-umfeld kapiert, dann wäre es die Ausschaffung. Die Fütterung dieser kriminellen Kreaturen muss aufhören. wie wäre es mit einer Kostenberechnung der Folgen der männlichen Gewaltkriminaliät für die Steuerzahlerinnen? Allein das Thema ist schon tabu.
Was soll man ihnen beibringen? Dass die Opfer nicht freiwillig mitmachen? Das wissen sie ja schon, sonst
brauchten sie keine Gewalt mit Rudelverstärkung. Ihnen die Empfindingen des Opfes auch noch im Detail nahebringen zu wollen, damit sie sie noch nachträglich richtig auskosten können, heisst die Gewaltlust zu bedienen. Die Tat selbst und die Lust an der Angst des Opfers ist Grund genug, dem Täter nicht noch die weitere Befriedigung daran zu verschaffen, indem man ihm unter allerlei Vorwand der "Therapie" vor Augen führt, wie das Opfer leidet. Das ist es ja gerade, was die Lust an der Gewalt animiert. Gewaltmonster dieser Sorte werden doch nicht durch den Anblick des geschädigten Opfers zu humaneren Wesen. Wer meint, sie wüssten nicht, dass sie das Opfer mit Gewalt in Angst versetzten und wehrlos machen, unterstellt ihnen totale Unzurechnungs-fähigheit, also Schuldlosigkeit, verkennt die Lust an der Gewalttat und macht sich etwas vor über die Natur der Vergewaltiger.
Besonders pervers sind diese Fragen von Gerichtsreportern, die nach bestialischen Sexualdelikten gern scheinheilig und gierig fragen, ob der Täter nach der Untat nicht auch „Reue“ empfinde, oder das Opfer mit vorgehaltenem Mifkrophopn nötigen, zu erklären, es habe keine Wut, gar Rachegefühle.
Die Gewaltlust an der Tat und das Mitgefühl mit dem Opfer schliessen sich radikal aus. Bei den Sexualtätern, speuzielle den Wiederholungstätern ist das offensichtlich. Wie bei allen Gewaltkriminellen, die nach erfolgtem Freispruch grinsend den Gerichtssaasal verlassen. Dass ein Sexualverbrecher sich nach getaner Tat in das Opfer „einfühlen“ soll – was ein Gewissen voraussetzt und Empfindungsfähigkeiten, die nicht vorhanden sind, gehört zum Repertoire einer Täterfürsorgezunft, die jedem Unhold durch seinen Anwalt nach getaner Untat auch noch die "Reue" souffliert, die der der Täter vor während und nach der Tat nichts verspürt. Zwecks Strafmilderung werden da Gefühlsrohlingen Gefühle angedichtet, die ihnen fremd sind. Es sind die Gemütsmorchel, die vor Gefühlen für den Gewaltunhold zerfliessen, aber dem Opfer gegenüber völlig stumpf sind. Der Zuckerguss über der Gewaltlust ist ziemlich ekelhaft.
Es ginge darum, den Täter entsprechend seiner Tat zu behandeln und nicht dieselbe zu "verstehen", wenn es sich um Vergewaltigung handelt, und ihn solange wie gesetzlich möglich aus dem Verkehr zu ziehen. Von Seiten der
Täterschützer ist immer noch zu hören, Gefängnisstrafe nütze nicht. Gemeint ist: dem Täter. Sie nützt aber allen potentiellen Opfern. So lange der Täter sitzt, kann er wenigstens nicht delinquieren.
Zur Erinnerung für alle, die das rosaroten Sexualtäterbild pflegen und immer nicht begreifen können, "wie so etwas geschehen konnte“:
Nach den Massenvergewaltigungen im Balkankrieg kursierten Videos von den Scheusslichkeiten, die reissenden Absatz in Europa fanden bei ähnlich gearteten gewaltgeilen, sadistisch grunzenden und brunzenden Unholden, die sich in der Vorführung der Verbrechen suhlten und sich an ihnen begeilten, wie auch Massen von Kinderporno-konsumenten, die mit offenem Hosenladen vor dem Bildschirm sabbern und sich an der Angst der geschändeten Menschenkinder begeilen. (Das sind übrigens auch die Typen, denen die Mütter ab Geburt, auch ohne weitere Beziehung zum „Partner“, die Kinder zur „gemeinsamen “Sorge“ auszuliefern haben. Es wird noch einige Jahre dauern, bis die Geschädigten des Sorgerechts für alle asozialen und gewalttätige Männer an die Öffentlichkeit gehen...) Gewissen Typen der Spezies ist nichts „begreiflich“ zu machen. Es geht darum, die, die nichts mit ihnen zu tun haben wollen und sich nicht in ihrer Gesellschaft befinden wollen, vor ihnen zu schützen; also so lange wegsperren wie möglich, egal, ob sie es „begreifen“ oder nicht. Es ist vollkommen uninteressant für die Opfer, was in den Stumpfschädeln vorgeht, solange sie nur unschädlich für alle anderen gemacht werden können, die ihnen nicht in die Pfoten fallen wollen. Es gibt aber zu viele, die Gefallen an ihnen finden. Z.B. in der Täterschutzjustiz. Der Sympathisantenkreis der Täterversteher ist nämlich Teil des Gewaltproblems. Das linke Täterschutzumfeld, das vom Täterfürsorgegewerbe profitiert und sich gegen die Ausschaffung von Gewaltkriminellen wehrt, gegen den erklärten Willen der Bevölkerungsmehrheit, ist ein warmes Auffangbecken mit einer wahren Nährlösung für die Gewaltkriminellenmehrheit mit Migru, denen die Frauen in der Schweiz den Grossteil der Verwaltigungen zu verdanken haben.
Noch heute wird das Vergewaltigergesindel aus Machokulturen der bekannten Art von Richtern im Ruhestand mit linkem Hintergrund (Lingru) gedeckt und in Schutz genommen gegen eine angeblich zu wenig ausländer-freundliche Justiz, was die Dinge auf den Kopf stellt. Einer der Richter (im Ruhestand) aus der Blütezeit der 68er Justiz in Basel, der schwere Sexualverbrecher mit milden Strafen versorgte, zeigte sich noch in der Debatte um die skandalösen Freilassungen von zumeist ausländischen Gewaltverbrechern ums Täterwohl besorgt, bis sogar ein SP-Juristengenosse in Zürich ihm widersprach.
Die extrem täterfeundliche Justiz ist inwzischen poitisch in die Kritik geraten, selbst von Juristenseite, aber was ist an Gerechtigkeit oder gar Genugtuung von Grünen Gerichtspräsidentinnen zu erhoffen, die Folgen gewalttätiger Überfälle auf wehrlose Personen als "relativ geringfügig" bezeichnen? Die Opfer der Schlägerbande im Kleinbasel sollen zwar gesagt haben laut Pressebericht, sie hätten keine Wut auf die Täter. Das möge ihre Sache sein, gern - bis zum nächstenmal bitte. Aber alle, die sich mit den zu Recht empörten Opfern statt mit den Tätern solidarisieren und das ganz anders sehen als die Gewaltversteher, haben keinen Grund zu derartigen Nettigkeiten. Frauen, die sich schützen wollen in einer Stadt, deren linksgrüne Regierung die Täter schützt und kein Interesse daran hat, die Kriminellen zu entwaffnen, tun gut daran, für den Fall, dass sie einem der Lieblinge der linken Täterschutzgarde in die Pfoten fallen, bewaffnet zu sein und in Notwehr von der Waffe Gebrauch zu machen. Auf Polizei und Justiz, auf süssliche Grüne Stadtpräsidenten und die politischen Krimnellenkomplizen können sie sich nicht verlassen.
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18.2.2011Das Urteil ist inzwischen gesprochen, Es war zum Glück für das Opfer diesmal nicht besagte Grüne Gerichtspräsidentin, die hätte womöglich die Verletzung des Opfers, das von sieben Stück Mann im Tram verfolgt und dann von zwei Stück vergewaltigt wurde und sich nicht zu wehren wagte aus Angst ums Leben, für relativ geringfügig befunden. Denn es gab keinen Versuch und keine Chance für die Frau, sich der Männer zu erwehren. Auch Gegenwehr kann bekanntlich tödlich enden.
Die für den Fall zuständige Gerichtspräsidentin Felicitas Lenzinger hat im Sinne der Anklage gesprochen,
fünf Jahre Gefängnis für den älteren der Täter, wie die Staatsanwaltschaft verlangt hatte, während die Verteidigung auf Freispruch plädierte (!) und dem Opfer im Sinne des Täters auch noch unterstellte, an der Vergewaltigung mitgewirkt zu haben. Gerichtspräsidentin Lenzinger liess sich von diesen schamlosen Ansinnen nicht beeindrucken und nannte das Verschulden "sehr schwer". Sie ging auch nicht darauf ein, dass die Verteidigung noch die Betreuer des Opfers, die die Polizei riefen, verdächtigte, die Überfallene "beeinflusst" zu haben. (Opfervertreter stehen für die Täterschützer unter Verdacht, nicht hinreichend auf Seiten des Täters zu sein!) >siehe Bericht BaZ 18.2.2011.
In diesem Fall war es ein Betreuer-Ehepaar, dass sich um das Vergewaltigungsopfer kümmerte. Die Polizei brauchte eine halbe Stunde, ehe sie erschien. Wozu allerdings zu sagen ist, dass der Gose Rat erst kürzlich einen Antrag auf 60 weitere Stellen für die Polizei, die die Sicherheit in der Stadt nicht garantieren kann, abgelehnt hat. Das Linksgrüne Basel ist in keiner Weise am Schutz der einheimischen Bevölkerung Basels interessiert. "Basel tickt anders", liest man in der BaZ (Daniel Wiener); allerdings, es tickt anders als die Mehrheit der Schweizer Stimm-bürgerInnen, die nicht am exzessivem linken Kriminellenschutz interessiert sind und sich auch nicht von bornierten Basler Zensurgouvernanten, die vom Muezzin Morin gedeckt werden, bevormunden lassen.
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