Die Figur über der Basler Rathausuhr trägt ein Schwert. Früher war sie die Maria mit Kind, das beseitigt wurde von den Bildersäuberern der Reformationszeit. Jetzt soll sie die Justitia darstellen. Die Entfernung des Kindes von der Mutterfigur scheint mir sehr symbolisch für das penetrant patriarchal böckelnde Klima der Stadt, die sich in Bebbispeuz beweihräuchert und dem Machokult der Islamlobby huldigt – ein rotgrüner Filz, der sich mit den bornierten Figuren aus Justiz und Religionspolizei zu einer klebrigen Masse verfestigt hat, mit der BaZ als Sprachrohr der Islamlobby, die über Jahre das Meinungsmonopol in der Stadt innehatte, und die auch nach dem kürzlichen Kurswechsel in Richtung Liberalität den Prototypen der linken Islamlobby weiterhin ein Forum bietet. Im Europa-Institut, einem Bollwerk der EU-Propaganda und Islamlobby, wirkte der oberste Nachtwächter der Schweiz, Ex-Präsident der EKR, der staatlichen Meinungszensurkommission, der die "freie Presse" überwachte, die sich ihm willfährig unterwarf. Basel wurde damit zum clandestinen Zentrum der Schweizer Pressezensur, die sich zur freiwilligen Selbstzensur ausgebaut hat. Dazu als Stadtpräsident der Grüne Muezzinfan Morin, der mit der Bergpredigt in der hand den Islam umschwärmt und als dessen willige Hilfskräfte die Meinungslageraufseherinnen im Dienst des Migrationslobby wirken, die ein geistig beschränktes borniertes Zensurklima verbreiten, in dem Gegenmeinung zur Islamisierung als „rassistisch“ verboten ist (wie die Plakate gegen die Scharia) und freie Berichterstattung zu Migrationsfolgen massiv behindert wird von Gesinnungsgouvernanten, denen Meinungsfreiheit kein Begriff und die Religion eine Rasse ist. Religiös legitimierte Frauenprügelpropaganda wird hingegen vom der Basler Justiz offiziell erlaubt. Justitia gerät vor die Hunde, wo man Schariarecht favorisiert und Islamkritik kriminalisiert. Wo „Respekt“ vor Kriminelle im linken Lager obligatorisch ist und die Opfer verhöhnt werden. Auf den Strassen herrscht Gewalt. In Basler den Gerichtssälen herrscht die Täterschutzjustiz. Die linken Bonzen schützen Gewaltkriminelle und setzen ihnen die Einheimischen schamlos aus. Übergriffe auf unbewaffnete wehrlose Bewohner, alte und Junge, Frauen und Männer, sind an der Tagesordnung im „sicheren“ Basel. Die Herkunft der Täter wird von der linken Meinungsmafia wo es geht verschleiert. Es geht nicht immer. Wir kommentieren die Kollaboration der Islamlobby mit der neuen Herrenmenschenmacht, die von linken Machos begrüsst wird, und das Kriminellenschutzprogramm des rotgrünen Migrationsgewerbes mit seinen willigen weiblichen Hilfskräften im Dienst des Gewaltrechts.
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Sunday, 20 November 2011

Abgesang auf den Abgang eines Aufsteigers

Ein McCarthy im Kleinformat der Basler Fasnacht

Es gab einmal einen über die Grenzen der Schweiz hinaus bekannten Historiker in Basel, aber den Namen des über die Basler Stadtgrenzen hinaus schweizweit bekannten Historikers Georg Kreis sollte man sich trotzdem merken, schliesslich gehört er in die Geschichte des Schweizer Schariarechts als einer seiner Wegbereiter, der schon den Anfängen des Widerstands gegen die Ausbreitung des islamischen Gesetzes in der Schweiz und in Europa  zu wehren wusste und allen Volksabstimmungen, die diese Ausbreitung gefährdeten, Widerstand leistete. Darob wurde er auch von einem Leser-Kommentator in der BaZ als „grosser Schweizer“ bejubelt. Obwohl er kaum das Format einer Fasnachtfigur hat, muss seinen Verehrern doch die Grösse bzw. die Masse der Moslems, deren Religionsregime der Kreis so mutig wie nur ein aufrechter und gut bezahlter Kollaborateur zu verteidigen weiss gegen alle Abtrünnigen und Ungläubigen, gegen die Kritiker und die Dissidenten, gewaltig eingefahren sein. Denn nichts geringeres als die mächtige OIC steht hinter dem Gesetz, genannt ARG, das die Kreiskommission an den  Unbotmässigen und Aufsässigen, an den Gottlosen und Gotteslästerern, die es wagen, Allahs Gesetz keinen Respekt zu erweisen, zu vollstrecken versteht. D.h. mit der Vollstreckung selbst hat der oberste Nachtwächter der Nation nichts zu tun, wie er versichtet, er versteckt sich nur wie jeder anständige Schreibtischtäter hinter dem Gesetz. Die Exekution ist nicht mehr Sache der Kommission, die nur ihre Denunziantenpflicht erfüllt. Was ein sauberer Denunziant, pardon, ein  ordentlicher Aufseher ist, der möchte sich doch die Finger nicht schmutzig machen.           

Zum Abgang des aufhaltsamen Aufsteigers Georg Kreis

http://widerworte.wordpress.com/2011/11/20/zum-abgang-des-aufhaltsamen-aufsteigers-georg-kreis/


Nachfolge im Nachtwächterrat – Kreis geht, der Kreislerhut bleibt

http://nebelhorn.myblog.de/nebelhorn/art/6649601/Nachfolge-im-Nachtwachterrat

Hier noch eine frühere Würdigung seitens des SVP-Strategen Mörgeli, die der Kapazität und Mentalität des masslos selbstgerechten Basler Meinungsaufsehers treffend charakterisiert: 

 

Wahrer der «wahren Situation»

Von Christoph Mörgeli
  • In der angeblich so stramm rechtskonservativen Basler Zeitung darf auch Georg Kreis Gastbeiträge schreiben. Regelmässig. In der Regel mässig. Über «Fremdenfeindlichkeit». Über den «Mythos Réduit». Über den «Zerfall der Schweiz». Über das Unwort «schwarze Flüchtlinge». Gleichzeitig klagt Kreis, die Basler Zeitung unter Chefredaktor Markus Somm lasse die «Symmetrie der Meinungen» vermissen. Was zu einer «unwahren Situation» führe.
  • Die «wahre Situation» vertritt hingegen Professor Kreis. Der linkste aller Freisinnigen. Aber längst nicht der freisinnigste aller Linken. Im neusten Gastbeitrag rügt der Wahrheitsprofessor unter anderen seine FDP, weil sie in Basel-Stadt einen SVP- statt einen SP-Vertreter für den Ständerat unterstützt. Sie habe durch diese Annäherung an die «rechtspopulistische Position» ihren «Kompass verloren». Wie steht’s denn bei der FDP um Populismus und Kompass? Bei plötzlichem Atomausstieg, Weissgeldstrategie oder EU-Nichtbeitritt?
  • Doch dann kommt’s knüppeldick. Wie ein rasender Wüterich bewirft Kreis die SVP mit Schimpfwörtern. Wie «Geringschätzung von Grundrechten». Derselbe Kreis, der die Minarett-Abstimmung nicht akzeptiert und das Grundrecht der demokratischen Meinungs­äusserung einschränken will. Er unterstellt der SVP «systematische Verächtlichmachung von Verantwortungsträgern der Exekutive». Derselbe Kreis, der Christoph Blocher in dessen Bundesratszeit als «sklerotisierten Sowjetboss» verächtlich machte und öffentlich zu Blochers Abwahl aufrief. Er wirft der SVP «Staatsfeindlichkeit» vor. Dabei ist Kreis in den siebziger Jahren einer FDP beigetreten, die damals bei viel tieferer Staatsquote in ihren Slogans «mehr Freiheit, weniger Staat» forderte.
  • Schliesslich bezichtigt Kreis die SVP des «Antiparlamentarismus». Damit greift der Historiker bewusst in die Jauchegrube der Weimarer Kampf- und Blutparolen. Schlimmeres kann man sich unter Demokraten kaum vorwerfen. Doch welches ist die von Kreis ­geforderte «wahre Situation»? Christoph ­Blocher wirkte 26 Jahre lang im Parlament und will jetzt wieder ins Parlament. Die SVP kämpft demokratisch um mehr Sitze im ­Nationalrat und will jetzt auch im Ständerat mehr Mandate gewinnen. «Antiparlamentarismus»? «Wahre Situation»? Wahr ist bei Kreis nur die Dummheit. Doch auch sie ist Gottesgabe.
Erschienen in der Weltwoche Ausgabe 16/11

Saturday, 19 November 2011

Nachfolge im Nachtwächterrat

Kreis geht - aber der Kreislerhut bleibt

Der Schreibtischtäter und oberste Nachtwächter der Schweiz, Prof. Georg Kreis, übergibt das berüchtigten Amt des Präsidenten der sogenannten Rassismuskommission, das der "freisinnige" Gesinnungsüberwacher in penetranter Selbstgerechtigkeit, in totaler Ignoranz gegenüber dem islamischen Geschlechtsrassimus und Antijudaismus viele Jahre zuviel ausgeübt hat, an eine Nachfolgerin, ebenfalls aus der FDP.

Der furchtbare Biedermann, der das politische Klima in der Schweiz in Richtung Nachtwächterstaat mit Maulkörben für die Medien angereichert hat (Medien, die sich in vorauseilendem Gehorsam dem Unwesen der Zensur fügten - freilich innerhalb der linken Meinungsdiktatur nichts Neues), - dieser professoral aufgelasene Zensor, dessen Europa-Institut zur Nazizeit vermutlich ein Deutschlandinstitut gewesen wäre, - der kleinkarierte Meinungsaufseher, der seine politischen Gegner als "Täter" zu kriminalisieren sich nicht entblödetet und in feudaler Selbstherrlich-keit dafür sorgte, dass öffentliche Diskussionen unter den stets im Hintergrund präsenten Strafandrohungen gegen gegnerische Meinungen stattfanden, erklärte zur Krönung seines Wirkens in der ihm eigenen ungebrochenen Selbstgefälligkeit von sich selber, er lasse sich keinen Maulkorb umhängen. No comment.

  • Das ist die Nachfolgerin von Georg Kreis

Unter den Kommentaren ist besonders der letzte, der über den "Grossen Schweizer" Georg Kreis, symptomatisch für die Kreisianersekte, der von Kreis selber verfasst sein könnte. Der "grosse Schweizer" will ja auch schon "Morddrohungen" erhalten haben - was bei einem Zeitgenossen, den Morddrohungen gegen alle terrorbedrohten Islamgegner so wenig interessieren wie die bereits verübten Morde an den Islamdissidenten, doch etwas abartig klingt. Auch erfunden? Eine weitere Person aus der Kreisianergarde, die die Kritik an Kreis arg konsterniert haben muss, meldete sich mit dem Empörungsruf Schämt euch! (inzwischen gelöscht, vielleicht wegen der allzu deutlichen Unterbelichtung, die die Schamlosig-keit der Gesinnungs-Blockwarte zu sehr entblösst). Kreis-Kritik ist etwas, was nicht nur der Zensurmeister selbst, der sich selber "keinen Maulkob umhängen" lässt (!), nicht verträgt (und nicht kapiert), - es irritiert auch den entsprechend schamlosen Kreis von Zensurgouvernanten, die sich als fleissige Meinungs-Wärterinnen wie eine weibliche Schutzgarde vor die professorale Mimose stellen und Ermahnung wie "Schämt Euch!" ihre Kindergarten-Qualifikation zur Schau stellen. So wie der Auftritt der selbsternannten selten dummbatzingen Zensurtante Roost Vischer, die einem TV-Team vorschreiben wollte, wen sie interviewen dürfen und wen nicht, mit Rückendeckung vom mental entsprechend ausgestatteten Muezzinfan Morin, musterhaft offenbarte.
Martine Brunschwig Graf ist vom Bundesrat zur Präsidentin der Kommission gegen Rassismus (EKR) ernannt worden. Sie tritt ab 1. Januar 2012 in die Fussstapfen von Georg Kreis.
http://bazonline.ch/schweiz/standard/Das-ist-die-Nachfolgerin-von-Georg-Kreis/story/30594370 - 46 Kommentare
Die freien Schweizer müssen also jetzt nicht mehr den Kreislerhut grüssen? Na, ob die Dame, die uns da so konsens-artig entgegenlächelt, dem bisherigen Treiben der mit Schariabefürwortern u.ä. besetzten Zensurkommission der bornierten Gesellschaft der Kreisianer etwas anderes entgegenzusetzen hat, bleibt zu bezweifeln. Das System Kreis, in dem Frauenprügler aus dem Moslemmilieu stets herzlich willkommen waren und niemals wegen Menschenrechtswidrigkeiten strafverfolgt wurden, wird sich allenfalls mit etwas verbesserter gutmenschlicher Tünche gefälliger 'friedensstiftend' geben als der plump selbstgefällige Kreis, aber an der Verachtung des Mehrheitswillen zugunsten einer demokratieresistenten Minderheit wird sich generell kaum etwas ändern, denn auch die Nachfolgerin, in den Fusstapfen des stadtbekannten Historikers, der die Menschenrechte des Islamunterworfenen mit Füssen getreten hat und die "Normalität" des Frauen- und Kinderprügelns im Moslemmilieu verteidigte, wird die Orientierung der EKR, sprich die Scharia-Ausrichtung der unseligen undurchsichtigen Kommission, kaum grundsätzlich zu beanstanden haben. Sonst hätte sie herausgefunden, dass die von dieser Kommision geschützte sog. "Religionsfreiheit" nicht demokratiekompatibel ist. Die Freisinnige Christine Egerszegi wusste noch, dass es absolute Religionsfreiheit nicht geben kann, wie sie in einer Rede in der Botschaft von Kuwait klarstellte. Ob die Kreis-Nachfolgerin dergleichen zu äussern wagt, bleibt abzuwarten. Ihre Äusserungen zum Abstimmungsergebnis der Ausschaffungsinitiative sind so kommissions-konform wie der gesamte "Antirassismusgesetz" OIC-kompatibel ist.

Monday, 29 August 2011

Von Meinungsstutzern und Spass mit aufblasbaren Islamisten

Kein Maulkorb für Kreis

 
Heute in der BaZ ein zweiseitiges Interview mit dem Präsidenten des Schweizer Religionswächterrates, der Eidgenössischen Kommission gegen Rassismus, in dem der Meinungsaufseher und Maulkorbverteiler Kreis von sich sagt, er lasse sich keinen Maulkorb umhängen (!!!) in Bezug auf Israel und die Palästinenser...

Natürlich lässt sich der Kleininquisitor und oberste Maulkorbverteiler unter den Schweizer Gesinnungswächtern, der Haupttäter Kreis, selber keinen Maulkorb umhängen, seine Ansichten geniessen bekanntlich Narrenfreiheit.

Kreis, der im Sinne des antisemitischen islamophilen Linksfaschismus die Moslems, die nebst Sonderrechten alle Freiheit zur geschlechtsrassistischen Frauenprügelprogaganda geniessen, mit naziverfolgten Juden vergleicht, kann sich jede Art dummdreister Holo-caustverhöhnung leisten. Aber die Kritiker der islamischen Menschenrechtswidrigkeiten werden strafverfolgt und von der sauberen Kreis-Kommission, in der mindestens ein Schariavertreter Einsitz hat, überwacht. Kreis sorgt seit Jahren für das Klima der Servilität gegenüber dem Islam, scheinheilig und verlogen streitet er sodann noch ab, etwas mit den Gerichtsverfahren gegen unerwünschte Meinungen zu tun zu haben. Die Kreiskommission liefert ja "nur" die Denunziationen (sprich „Hinweise“) für die Straf-verfolgung. Die Methode, jede Verantwortung für die von der EKR und Konsorten ausgelösten Meinungsverfolgungen abzustreiten, ist nur noch im Islam die Regel, der laut seinen Apologeten nicht mit seinen Barbareien, mit seinem Religionsterror und seinem Recht zu tun hat. Im trüben Dunstkreis der EKR florieren auch Figuren wie der Luzerner Hans Stutz, selbsternannter neuer Cincera, ein Denunziant vom Dienst an der totalitären Überwachung, der in eigenem oder wessen (?) Auftrag Listen über ihm (!) verdächtige Abweichler von den vorgeschriebenen linksislamophilen Meinungsrichtlinien anlegt und an gewisse von ihm ausgewählte offizielle Stellen weiterreicht. Dieser Typ wurde auch noch im Club von Christine Meier artig hofiert, statt nach seinem trüben Treiben verhört zu werden.
    
Das Interview von Marcolli und Schibli, das primär dem Europainstitut gilt, als dessen Direktor Georg Kreis seine Amtszeit beendet hat, ist in bezug auf die Rassismuskom-mission, der er noch vorsteht, und die Anwendung des ARG (Antirassismusgesetz) auch nur eine dieser scheinkritischen  Halbbatzigkeiten, wo keine der entscheidenden Fragen gestellt wird: weder eine nach dem islamischen Anti-Judaismus, der den Terror gegen Israel legitimiert, noch eine nach dem islamischen Geschlechtsapartheid, dem Sexualrassismus, den die EKR im Sinne von Kreis schützt. Man muss nur dessen hanebüchene Äusserungen zum normalen Frauenprügeln im Moslemmilieu in seiner Hauspostille gelesen haben, um zu wissen, wes Geistes Kinder dieser scheinheilig schamlose Islamumschleimer mit dem Mimosenhäutchen für seine eigne Person ist, der an den Menschenrechtsverletzungen dieses Religionsregimes keinen Anstoss nimmt, aber den Protest dagegen verfolgen lässt. Und die Schweizer Justiz macht das mit.

Es kann nicht Ignoranz  sein, was die Interviewer steuert; es ist schon viel zu viel publik geworden von den Inhalten der Islamkritik, die die EKR verfolgt. Bestbekannt ist sowohl der Rassismus gegen Schweizer in den gewissen Kulturbereicherungsmilieus (gegen einen Moslem, der einem Schwinger die Kehle schlitzt, unternimmt die EKR nichts, das lässt auch Keis eiskalt) wie der Sexualfaschismus im Moslemmilieu mit über 10000 Zwangsheiraten in der Schweiz, lauter kleinen SexKZ, in das Frauen lebensläng-lich eingesperrt werden können, was einen Kreis nicht tangiert, der mit zynisch selbst-gefälligem Grinsen über diese Verbrechen gegen Frauen und Kinder im Namen einer angeblich diskriminierten, in Wirklichkeit privilegierten Religion hinwegspaziert. Nein, das ist nicht Ignoranz. Es ist der übliche Kotau vor dem Religionsrecht.

Die Frauenprügelprogaganda, islamlegitimiert, als „Religion“ hofiert, wird auch im Männerhaus der BaZ respektiert. Der Rassismusbegriff des Georg Kreis wird überhaupt nicht hinterfragt.

Dieser Kreis hat keine Freunde unter echten Demokraten und Liberalen, und er weiss das. Er verdankt seine zweite Amtszeit als Zensor und Meinungs-Schulmeister dem Ex-BR Couchepin, was er sich noch zugute hält! Dabei war dieser Coup von Couchepin, der der öffentlichen Meinungen eine weitere Amtszeit Kreis zugemutet hat, nur ein Akt des Ressentiments gegen seine Konkurrenz, BR Blocher, an dessen Abwahl aus dem Bundesrat Kreis höchst interessiert war. 
     
Kreis ist nicht nur scheinheilig schamlos, er ist auch ein ziemlich dümmlicher Dhimmi;  dass der Mann kein geistiges Format hat, das ein anderes intellektuelles und moralisches Kaliber, als dieser furchtbare Biedermann es ist, davon abgehalten hätte, diesen peinlichen Posten der Meinungsüberwachung überhaupt zu übernehmen, ist allen klar, die wissen, in welchem Klima der Kuscher und Kriecher sie leben. Wenn er endlich von der politischern Bühne abgetreten ist, auf die ihn der Einheitsmeinungsterror der Linken hinaufgehievt hat, wird ihm kaum jemand eine Träne nachweinen ausser denen, die ihm ihre Karrieren verdanken mit den entsprechenden ideologischen Barrieren, die die BaZ aber nicht aufdeckt, weil sie durch dieselben ebenso beschränkt zu sein scheint. Kurswechsel? Ach woher. Ob der Chefredaktor schon eingeschläfert worden ist und erstickt im Einheitsbrei des Basler linken Filz? Hat er keine kritischeren Mitarbeiter zur Verfügung?

Die BaZ-Männer lassen auch jede Frage nach dem unsäglichen Anstands-Portal aus, mit dem der oberste Nachtwächter sich noch kurz vor seinem längst überfälligen Abgang von der EKR unsterblich zu machen versucht, indem er alle Stimmberechtigten, deren Stimmen er für berechtigt hält, vor den nächsten Wahlen auffordert, sich bei seinem Internetportal „für einen fairen Wahlkampf“ als die „Anständigen“ zu melden.
Alle, die unter Fairness etwas anderes verstehen als die Strafandrohung und –verfolgung von politischen Meinungsgegnern und Meinungskontrolle vor demokratischen Wahlen, gehören zu den Unanständigen.
Aber Marcolli und Schibli haben das offenbar gar nicht gemerkt, was das heisst.

Mit der islamischen Erdscheibe vorm Kopf kann man das auch nicht merken.
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Was die Schwei. Justiz betrifft, die im Sinn von Kreis&Konsorten von der Kriminellen-schutzgarde agiert, so sei nur an den letzten Fall von Doppelmord durch einen Koso-varen an zwei Frauen erinnert. Der Mann, der seine Frau und eine Sozialarbeiterin er-schossen hat, hatte zuvor die Ehefrau über Jahre schwer bedroht und seine Mordab-sichten deutlich bekanntgegeben. Er hatte Rayonverbot, aber das nützt bekanntlich nichts bei einem Mörder, den kein Kontaktverbot abschreckt. Der Gewalttäter, vor dem seine beiden Töchter schon vergeblich Schutz gesucht hatten beim Fürsorgeamt - es geschah nichts, nirgendwo von seiten der informierten Behörden -   hatte vor dem Mord an der Ehefrau diese schon mit einer Schere attackiert und verletzt.

Im Fernseh-"Club" v. 23.8.11 erklärte der Zürcher Staatsanwalt Brunner, ein Gemütsmensch besonderer Güte, der auf Fragen nach dem Nichteingreifen der Polizei und Staatsanwaltschaft nur mit den Händen wedelte, es habe sich nur um eine ganz leichte Verletzung gehandelt! - die Wunde war 10 cm tief. Hätte die Schere den Staatsanwalt erwischt, wäre ihm diese Attacke nicht als "ganz leichte Verletzung" erschienen.  

Und die Moral von der blutigen Geschichte? Ein Schwerverbrecher und Gewalttäter aus dem gewissen Machokulturkreis kann jahrelang in der Schweiz frei und unbehelligt durch die Strafbehörden herumlaufen und seine Frau über Jahre mit dem Tod bedrohen und verprügeln - es geschieht ihm nichts. Selbst wenn die Frau wie in diesem Fall Anzeige gegen ihn erstattet hat und ausdrücklich Schutz und Hilfe der Behörden sucht. Der Staatsanwalt suchte sich damit herauszureden, dass die Frauen oft nicht wünschten, dass der Mann eingesperrt wird. Aber hier war das Gegenteil der Fall, zudem ging es um  ein Offizialdelikt.   

Niemand von den Verantwortlichen wurde in der Runde gestellt, die jeden Zusammen-hang der Tat mit dem Kulturkreis, dem der Täter entstammte, abstritt.  Nur ein Opfer-vertreter stellte die nötigen Fragen nach der Verantwortung der Behörden und ihrer Untätigkeit. Antworten darauf gab es nicht, nur Verwedelungen und Abstreiten jeden
Zusammenhangs zwischen der Tat des Familienmonsters und seinem Machokulturhin-tergrund, in dem Zwangsheiraten und entsprechende Frauenbehandlung an der Tages-ordnung sind. Davon wollten weder die die Wedelweiber noch der Gemütsmorchel etwas wissen. Auch die Frauenhausvertreterin stellte sich dumm, als wisse sie nicht, in welcher Kultur die Gewalt gegen Frauen legal ist. Vorgeführt wurde ein klassisches Täterschutzszenario, in dem Gewalttäter sich sicher fühlen können. Niemand hindert sie an der Ausführung offen erklärter Mordvorhaben. Aber wehe, ein Schweizer macht einen harmlosen kleinen Witz über Minarette, dann schlägt die Zürcher Staatsanwaltschaft gewaltig zu und macht den Mann mundtot. Gewalt  und Morddrohungen sind erlaubt, Witze sind verboten unter der Schweizer Täterschutz-justiz. Messer und Scherenattacken sind laut dieser Staatsanwaltschaft nur "leichte Verletzungen", Witze sind schwere Verletzungen des Schweizer Gespürs für die Gefühle der Muslime. Da wedelte kein Staatsanwalt, es habe sich ja nur um eine "leichte Verletzung", eine lediglich verbale Respektlosigkeit gehandelt, von der niemand zu Schaden kam.   

Am 29. Oktober wird wieder für diese "Gefühle" demonstriert auf dem Bundeshaus-platz. Religion geht vor Demokratie! Und die Gefühle der Kritikverteufler gehen vor dem Recht auf Meinungsfreiheit und Religionskritik. 

Ich freue mich schon auf den respektvollen Bericht des "Islamexperten" Beat Stauffer über die Aktivitäten der "jungen Aktivisten" mit den eingesackten Frauen.
Dieser Witz, dass die nur im Stoffkäfig in der Öffentlichkeit auftretende Frau des Sekretärs des Islamistenvereins von Biel als Vertreterin der Frauenrecht (!) im Islam auftritt, ist ernst gemeint, und wehe der Frau, die ihren Zuchtmeister auslachen würde, wenn er sie einsperrt. - Die witzlosen Reporter von online.report können das Event (Spass im Freien mit Frauen im Stoffkäfig) vielleicht den Schweizerinnen mundgerecht aufbereiten und den Dhimmis erklären was ein echter Spass am Islam ist. Mit aufblasbaren Minaretten und aufgeblasenen Burschen aus Biel. 
rvc           

Tuesday, 1 March 2011

Was Georg Kreis nicht stört und was ihn empört

Kreis reicht keine Klage ein - gegen Dr. ex von und zu Guttenberg

                                       Das Bundesgericht in Lausanne
                                                     
In der Schweiz weiss man schon länger - auf den Adel ist kein Verlass. Aber der Basler Historiker Georg Kreis nimmt ihm das nicht übel. Ob Georg Kreiss weiss, wie der Freiherr aus Franken an seine Adelstitel gekommen ist? Laut Blick soll Guttenberg auf über 20 Seiten auch bei dem weltberühmten Historiker Georg Kreis gestohlen haben. Blick am Abend: 28.3.11: 
  • Der Basler Hisioriker zum Fakt, dass Guttenberg auch ihn „bestohlen“ hat:
  •  
  • Karl Theodor zu Guttenberg klaute auch bei einem Basler,...bei Georg Kreis.
O-Ton Kreis dazu:

„Ich habe keine persönliche Empörung dazu, in dem Sinne, dass mich Guttenberg als Privatmensch bestohlen hätte.“

Dieser Satz ist reiner Kreis, garantiert echt, nicht vom Ghostwriter, er hat keine persönliche Empörung dazu. Vielleicht hat er ja eine Empörung d a r ü b e r, dass ihn der Freiherr „bestohlen hat? Eine Empörung in dem Sinne, dass ihn einer bestohlen hätte, nein, das nicht, aber vielleicht in einem andern Sinne? Denn wozu Kreis empört ist, ja das ist die Frage. Wozu haben wir überhaupt einen Kreis, der für die Moslems beleidigt ist, die in der Schweiz immer rassistisch diskriminiert werden durch die direkte Demokratie und wie Juden verfolgt und vertrtireben werden, wozu!!! Kreis weiss auch, dass der Doktorvater von Guttenberg versagt hat, da er ihn zu stark geschont habe.
Man male sich aus, was geschähe, die Stimmbürger würden die Verlautbarungen des Prof. Kreis nicht zu stark schonen, sondern das ARG abschaffen... Ob Kreis etwas gedämmert istm, dass seine nicht allzu Texte keine Klage wert sind?

In einem andern Fall hat er sehr wohl geklagt, und zwar bis zum Bundesgericht. Es handelte sich zwar nicht um ein Plagiat, nur um ein Zitat:

http://de.wikipedia.org/wiki/Zitat
  • Art. 25 Zitate des Urheberrechtsgesetzes (URG) lautet:
  • 1. Veröffentlichte Werke dürfen zitiert werden, wenn das Zitat zur Erläuterung, als Hinweis oder zur Veranschaulichung dient und der Umfang des Zitats durch diesen Zweck gerechtfertigt ist.
  • 2. Das Zitat als solches und die Quelle müssen bezeichnet werden. Wird in der Quelle auf die Urheberschaft hingewiesen, so ist diese ebenfalls anzugeben.
  • Wenn es der Zitatzweck rechtfertigt, darf ein Zitat auch ein ganzes Werk (z. B. ein Gedicht) umfassen.[2] Dabei muss bei Sprachwerken ein inhaltlicher Bezug des zitierenden Textes auf das zitierte Werk bestehen.
  • „Dieser inhaltliche Bezug bestimmt auch über den zulässigen Umfang des Zitats. Soweit er fehlt, lässt sich die Übernahme des zitierten Werkes in den zitierenden Text nicht durch das Zitatrecht rechtfertigen. Zweck und Umfang des Zitats sind derart aufeinander bezogen, dass das Zitat im Vergleich zum zitierenden Text keine selbständige Bedeutung oder sogar die Hauptbedeutung beanspruchen darf.“
  • – Schweizerisches Bundesgericht[3]
  • Von Bedeutung für die Auslegung dieser Vorschrift war ein Rechtsstreit zwischen dem Historiker Georg Kreis und der Zeitung Schweizerzeit. Die Schweizerzeit druckte am 26. Juli 2002 einen zuvor im Tages-Anzeiger erschienen Beitrag des Zürcher Politikers Christoph Mörgeli und die einige Tage nach dem Beitrag von Mörgeli gleichfalls im Tages-Anzeiger veröffentlichte Entgegnung von Kreis zusammen mit einem „abschließenden Kommentar“ des Publizisten Eduard Stäuble ab.[2][3] Für den Abdruck des Artikels von Georg Kreis hatte dieser keine Erlaubnis erteilt. Das Obergericht des Kantons Zürich wies die Klage von Kreis am 9. September 2004 mit der Begründung ab, die Wiedergabe seines Artikels sei durch das Zitatrecht gemäß Art. 25 URG gerechtfertigt. Das Bundesgericht hingegen hieß mit Beschluss vom 22. Juni 2005 die Berufung von Georg Kreis gut und stellte fest, dass seine Urheberrechte mit der Publikation in der Schweizerzeit verletzt wurden. Neben einem Kasten der Redaktion rechtfertige auch der Text von Stäuble, in dem Bezug auf den Artikel von Kreis genommen wird, kein Zitat des vollständigen Artikels.
  • „Im Unterschied zum Text der Redaktion im «Kasten» findet im Text von Eduard Stäuble zwar eine inhaltliche Auseinandersetzung mit dem Inhalt des Artikels des Klägers statt. Die Bezugnahme beschränkt sich aber auf einzelne Teile des Artikels.“
  • – Schweizerisches Bundesgericht[3]
  • Das Bundesgericht hielt außerdem fest, „dass auch unter dem Aspekt der Meinungs- und Medienfreiheit keine Notwendigkeit bestand, den Artikel des Klägers wörtlich und in vollem Umfang abzudrucken.“[3] Es lehnte die Auffassung des Zürcher Obergerichts ab, welches eine Berechtigung zum vollständigen Abdruck aus der Medienfreiheit und der Meinungs- und Informationsfreiheit im Sinne der Art. 16 und 17 der Bundesverfassung ableitete:
  • „Schliesslich ist die Auffassung des Obergerichts auch grundsätzlich abzulehnen, denn damit wird im Ergebnis eine Einschränkung der urheberrechtlichen Nutzungsbefugnisse vorgenommen, wie sie im URG nicht vorgesehen ist. Sie würde bedeuten, dass die am öffentlichen politischen Meinungskampf Beteiligten die Nutzung ihrer in diesem Rahmen verwendeten, urheberrechtlich geschützten Sprachwerke durch Dritte ohne weiteres dulden müssten. Eine solche Regelung, wie sie im deutschen und österreichischen Urheberrecht unter einschränkenden Voraussetzungen in Form einer gesetzlichen Lizenz vorgesehen ist, fehlt im schweizerischen Recht und kann nicht einfach durch ein Gericht unter Berufung auf die verfassungsmässigen Grundrechte der Meinungs- und Medienfreiheit eingeführt werden.“
  • – Schweizerisches Bundesgericht[3]
_____________________________

Zitat Wiki Ende. Der Abdruck eines Kreistextes in der Schweizerzeit war dem obersten Nachtwächter der Schweiz also eine Klage wert. Er hielt seine Texte offenbar für soviel wert, dass sie durch einen Abdruck in der Schweizerzeit nur verunreinigt werden konnten. Mit so etwas wie der Schweizer Volkspartei will das Europa-Institut ja gar nicht in Berührung kommen. Aber ein Abdruck von original Kreis bei zu Guttenberg, das scheint schon etwas wert sein...

Oder wollte das Bundesgericht vielleicht sagen, ein Abdruck eines vollständigen Kreistextes für die lesende Öffentlichkeit sollte besser unterbleiben? Wollte das BG in Lausanne vielleicht die Leserschaft mit zuviel Kreis verschonen?