Die Figur über der Basler Rathausuhr trägt ein Schwert. Früher war sie die Maria mit Kind, das beseitigt wurde von den Bildersäuberern der Reformationszeit. Jetzt soll sie die Justitia darstellen. Die Entfernung des Kindes von der Mutterfigur scheint mir sehr symbolisch für das penetrant patriarchal böckelnde Klima der Stadt, die sich in Bebbispeuz beweihräuchert und dem Machokult der Islamlobby huldigt – ein rotgrüner Filz, der sich mit den bornierten Figuren aus Justiz und Religionspolizei zu einer klebrigen Masse verfestigt hat, mit der BaZ als Sprachrohr der Islamlobby, die über Jahre das Meinungsmonopol in der Stadt innehatte, und die auch nach dem kürzlichen Kurswechsel in Richtung Liberalität den Prototypen der linken Islamlobby weiterhin ein Forum bietet. Im Europa-Institut, einem Bollwerk der EU-Propaganda und Islamlobby, wirkte der oberste Nachtwächter der Schweiz, Ex-Präsident der EKR, der staatlichen Meinungszensurkommission, der die "freie Presse" überwachte, die sich ihm willfährig unterwarf. Basel wurde damit zum clandestinen Zentrum der Schweizer Pressezensur, die sich zur freiwilligen Selbstzensur ausgebaut hat. Dazu als Stadtpräsident der Grüne Muezzinfan Morin, der mit der Bergpredigt in der hand den Islam umschwärmt und als dessen willige Hilfskräfte die Meinungslageraufseherinnen im Dienst des Migrationslobby wirken, die ein geistig beschränktes borniertes Zensurklima verbreiten, in dem Gegenmeinung zur Islamisierung als „rassistisch“ verboten ist (wie die Plakate gegen die Scharia) und freie Berichterstattung zu Migrationsfolgen massiv behindert wird von Gesinnungsgouvernanten, denen Meinungsfreiheit kein Begriff und die Religion eine Rasse ist. Religiös legitimierte Frauenprügelpropaganda wird hingegen vom der Basler Justiz offiziell erlaubt. Justitia gerät vor die Hunde, wo man Schariarecht favorisiert und Islamkritik kriminalisiert. Wo „Respekt“ vor Kriminelle im linken Lager obligatorisch ist und die Opfer verhöhnt werden. Auf den Strassen herrscht Gewalt. In Basler den Gerichtssälen herrscht die Täterschutzjustiz. Die linken Bonzen schützen Gewaltkriminelle und setzen ihnen die Einheimischen schamlos aus. Übergriffe auf unbewaffnete wehrlose Bewohner, alte und Junge, Frauen und Männer, sind an der Tagesordnung im „sicheren“ Basel. Die Herkunft der Täter wird von der linken Meinungsmafia wo es geht verschleiert. Es geht nicht immer. Wir kommentieren die Kollaboration der Islamlobby mit der neuen Herrenmenschenmacht, die von linken Machos begrüsst wird, und das Kriminellenschutzprogramm des rotgrünen Migrationsgewerbes mit seinen willigen weiblichen Hilfskräften im Dienst des Gewaltrechts.
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Friday, 15 March 2013

Basel ist sicher

Die täglichen kleinen Vorfälle in "unserer kleinen Stadt"

 

Eine Auswahl aus den jüngsten Polizeimeldungen

Basel 10.3.13 http://polizei24.ch/basel-unvermittelte-gewalt-attacke-auf-dem-heimweg-jugendlicher-muste-in-notfallstation-eingeliefert-werden-2-junge-manner-serb-u-kosov-nationalitat-verhaftet-3-mann-fluchtig/

Basel 16.2.13 http://polizei24.ch/basel-frau-85-umgestosen-und-ausgeraubt-einer-ris-sogar-die-halskette-weg-der-andere-raubte-die-handtasche-3-junge-manner-tunesischer-und-marokkanischer-nationalitat-verhaftet/

Der in erschreckendem Maße ständig zunehmende Rassismus in der Schweiz macht auch vor älteren und schwachen Leuten keineswegs Halt. Im Gegenteil. Dies zeigen die täglich erschreckender werdenden Polizeimeldungen und auch die Kriminalitätsstatistik:
Am Samstag, 16.02.2013, um 2230 Uhr, wurde in an der Neubadstraße eine 85-jährige Frau Opfer eines Raubes. Sie wurde dabei leicht verletzt.
Die bisherigen Ermittlungen der Kriminalpolizei ergaben, daß das spätere Opfer an der Tramhaltestelle Bernerring ausgestiegen und in der Neubadstraße von drei Unbekannten angerempelt wurde. Während die Frau umfiel, raubte einer der Täter, der einen Kapuzenpulli trug, die Handtasche und einer riß der Frau die Halskette weg. Anschließend flüchteten die drei Täter Richtung Bundesplatz.
Der Polizei gelang es in der Folge drei Tatverdächtige, einen 23-jährigen Tunesier, einen 23-jährigen und einen 29-jährigen Marokkaner, festzunehmen.
Anm. d. Red. Polizei 24:
Aus nicht-genannten Gründen wurden zu den Verhafteten keine näheren Angaben gemacht. Namentlich gibt die Kapo Basel nicht den Aufenthaltsstatus an (verfolgte Asylsuchende, Unternehmer mit anderer Einreisebewilligung, Touristenvisa usw. usf.)
Basel   http://polizei24.ch/migros-mitarbeiterin-nach-arbeitsschlus-von-jungen-maskierten-umringt-und-ausgeraubt-4-gebrochen-deutsch-sprechende-tater-gesucht-zweifelt-die-kapo-an-den-angaben-des-opfers/
Am 10.03.2013 wurde kurz nach 0030 Uhr in der Claramatte ein 22- jähriger Mann Opfer eines Angriffs. Dabei wurde er verletzt.
Die bisherigen Ermittlungen der Kriminalpolizei ergaben, daß sich der 22- Jährige auf dem Weg nach Hause befand und die Claramatte durchqueren wollte. Auf Höhe Claragraben wurde er im Vorbeigehen von drei jungen Männern angesprochen.
Unvermittelt griffen diese den 22- Jährigen an, zogen ihm den Pullover über den Kopf und schlugen mehrmals, offenbar auch mit einem harten Gegenstand, auf ihn ein, sodaß er zu Boden stürzte. Anschließend rissen ihm die Täter den Pulli und die Jacke vom Leib. Diesen Moment konnte das Opfer zur Flucht nutzen. Ein Passant leistete erste Hilfe und verständigte die Polizei.
Der junge Mann mußte in die Notfallstation eingewiesen werden.

Es muss aber nicht nachts sein, am helllichten Tag fühlen die Täter sich ebenso sicher. 20minuten14.März 13::

Nicht am Abend oder frühen Morgen, sondern am helllichten Tag, an einer bekannten Kreuzung, keine einsame Gegend, nein, die kriminellen Herrschaften, die aus dem Ausland zuwandern, gern auch illegal, müssen keine Hemmungen haben, sie stehen im linken Täterschutzprogramm, das sie vor Ausweisung schützt und ihnen auch bei völlig fehlendem willen zur Integration ein jahreslanges bleiben in der Schweiz auf Kosten der arbeitenden Bevölkerung ermöglicht.

„Ein Unbekannter versuchte am Dienstag um 16 Uhr, an der Tramhaltestelle Kannenfeldplatz eine 48jährige Frau zu berauben. Der Mann griff die telefonierende Frau von hinten an und wollte ihr das Handy und die Handtasche entreissen, wie die Staatsanwaltschaft gestern mitteilte. Dabei stiess er sein Opfer in die Büsche und schlug auf es ein. Weil sich die Frau wehrte und ihr darauf ein Passant zur Hilfe kam, brach der Täter seinen Überfall erfolglos ab. Er rannte ohne Beute mit nur noch einem Schuh in Richtung Luzernerring davon.

Ein Fall, der noch glimpflich ausging, kann man denken. Die Frau wurde nicht wie viele ältere in der Stadt am laufenden Band, mit Kopftritten traktiert, sie hat keinen Schädelbruch wie der Rentner, der im Zug überfallen und anschliessend auf dem Bahnhof SBB weiter von einer Schlagerbande traktiert wurde und schwer verletzt. Sie musste nicht wie der neulich in einem Kleinbaseler Quartier überfallen junge Mann auf die Notfallstation Hier war der Täter „erfolglos“. Aber nicht ganz: Er hat immerhin erreicht, dass der Kreis der Personen, die von den zugereisten Gewaltkriminellen fast tagtäglich angefallen werden, erweitert worden ist und die linke Täterschutzcamarilla, deren zahlreiche Vertreter noch nicht zusammengeschlagen wurden, ihr Betätigungsfeld erweitern kann. Jeder neue Kriminelle ist ein Arbeitszuwachs für die Kriminellenbetreuungsindustrie. SB-Lüchinger würde sagen, die Medien verbreiten die „Ängste“, die ansonsten unbegründet sind. Und die linke Camarilla wird einmal mehr in ihrer Ansicht bestärkt, dass die Staatsanwaltschaft an den „Ängsten“ der Bevölkerung schuld ist, indem sie die Daten für die Fahndung herausgibt. Hier haben wir es mit einem unscharfen Täterbild zu tun, es ist nicht recht klar, ob es sich um einen Hominiden handelt oder einen  aus dem Zolli geflüchteten Primaten, der  zurück in die Büsche wollte. Vielleicht stösst er dabei das nächstemal auf den Guy Morin, der sich der Notsituation des raubenden Subjekts  an Ort und Stelle annehmen kann und ihm eine Stelle im Rathaus verschaffen. Da er jetzt nur noch einen Schuh hat, bedarf er dingend der staatlichen Unterstützung. Herr Lüchinger wird ihm gern einen zweiten stiften, damit er beim nächstemal schneller davon kommt und nicht erst durch einen Passanten aufgehalten wird. Ein Gratisbillet für alle Basler Verkehrsmittel liegt auch schon für ihn bereit, damit er auch komplikationslos zum nächsten Tatort gelangt.
Sollte er sein Tätigkeitsfeld ins Kleinbasel verlegen, sollte er sich bei Frau Soland und Frau Lachenmeier vorstellen, die beiden können er’s kaum erwarten ihn kennenzulernen, denn es ist ihnen noch nie etwas Überfallartiges passiert, wie sie sagen, sie schein es zu vermissen.
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Vorschläge zur Lösung des Basler Kriminalitätsproblems


SP-Lüchinger möchte erst „abklären“, was schon lange klar ist, und „Prioritäten“ setzen. Der Schutz der Bevölkerung vor dem ausländischen Kriminellenimport gehört nicht gerade zu den Prioritäten des linken Establishments 

Unsere Anregungen zum Thema Kriminalität. Prioritäten setzen mit Lüchinger!

> Die „Ängste“ der Basler Bevölkerung, die von den rechtsextremistischen Medien und der populistischen Polizei verursacht werden, sind tatorientierer zu behandeln.

> Alle Einheimischen sollten einen obligatorischen Therapiekurs besuchen, um den richtigen, den tätergerechten Umgang mit Gewaltverbrechern, Einbrechern, Messerstechern zu lernen.

> Die Opfer müssen sorgfältiger auf die Täter zugehen und dürfen nicht panisch reagieren. Der Dialog mit Räubern, Wegelagerern, Auflauerern, Sexualdelinquenten muss obligatorisch werden. Die Sensibilisierung für deren Bedürfnisse vor, während und nach der Tat hat dabei absolut  Priorität. Wer sich bedroht fühlt, sollte sich von linken Gewaltexperten nachschulen lassen,  damit er/sie die Täter nach der Tat über ihre Vorhaben und die wahren Ursachen der geplanten oder vollzogenen  Tat aufklären kann: Die „Ursachen“ sind im Spätkapitalismus, im amerikanischer Imperialismus, in der Existenz Israels, der Verfolgung von Ausländern in der Schweiz, dem generelles Misstrauen der Bevölkerung gegenüber allen Kriminellen u.drgl. legitimen Tatmotiven zu suchen. Erst wenn die Opfer das wahre Verständnis für die Täter-mentalität entwickelt hat  entwickelt haben, können letztere sich freier und undiskriminiert bewegen in der Gesellschaft, von der sie heute noch nicht genügend akzeptiert werden.

> Publikationen von Erfahrungsberichten der Einbruchs- oder Gewaltopfer sind als sinnlose Provokationen zu unterlassen und als Volksverhetzung zu ahnden. Der Versuch ist strafbar.

> Die Medien sollten sich ihrer Verantwortung zur Volksumerziehung sorgfältiger bewusst werden und die Bevölkerung über die Notlage der Gewaltdelinquenten im Sinne von Morin& Konsorten differenziert orientieren statt Respektlosigkeit zu schüren. Denn Respekt vor dem gewaltfreudigen  Mitmenschen ist ein prioritäres Menschenrecht. Es kommt noch vor dem Recht auf Religionsnarrenfreiheit.

>Die Abweisung sexueller Avancen von unbekannten dunkelhäutigen Männern durch eine Schweizerin sind als Fremdenfeindlichkeit zu büssen. Bei  Verdacht auf Gruppen-Abneigung sollte Anzeige erstattet werden. Die EKR sollte den Grund der geäusserten Ablehnung  im Einzelfall prüfen und kann bei unbegründeter Abweisung  einer plötzlich aufgetauchten Gruppe von fremden  Sexualaktivisten mit kulturspezifischen Vorlieben zur Frauenbenutzung verfügen, dass die Beschuldigte, die sich den Vorstössen der Gruppe entziehen will, nach Art. 261bis wegen  Rassendiskriminierung zu verurteilen ist mit der Auflage, sich nach Verbüssung der Strafe zu regelmässigen Gesprächen mit der beleidigten Gruppe unter Aufsicht linker Migrationshelferinnen zu treffen.

> Notfalls mithilfe des EGMR müsste das Strafrecht geändert werden, damit alle, die den Kriminellen nicht den von ihnen geforderten Respekt erweisen, denselben eine Entschädigung zu zahlen haben für den erlittenen Schaden an ihren Gefühlen (bei Verletzung moslemischer Gefühle ist Prof. Schulze als Gutachter beizuziehen) oder Schädigung durch Vorenthaltung der ihnen zustehenden Erfolgserlebnisse und der Früchte ihres Einsatzes bei ihren kriminellen Aktivitäten. Wenn z.B. ein Raubüberfall durch unglückliche Umstände vereitelt wurde durch einheimische Fremdenfeinde, wie den im oben geschilderten Fall herbeieilenden Passanten, der den Täter in der vollen Entfaltung seiner kriminellen Persönlichkeit behinderte, steht dem Täter ein Schmerzensgeld in Höhe der entgangenen Beute zu, die vom mutmasslichen Täter festzusetzen ist. Im Fall einer verhinderten Vergewaltigung kann der Täter klagen wegen  Einschränkung seiner Bewegungsfreiheit und hat Anspruch auf Wiedergutmachung durch das vorgesehene Opfer und Schadenersatz auf Grund von Persepektivlosigkeit.

> Wer einen Gewalttäter nicht ehrt, sondern Abneigung signalisiert, gehört strafrechtlich behandelt! Kriminellenverachtung gehört als Zusatz ins ARG. Der Rassismusartikel ist zu  verschärfen um den Straftatbestand „Anzeichen mangelnder Hochachtung vor Kriminellen“.

Wie sagt doch der grosse Logiker Lüchinger? Nicht auf Zahlen kommt es an, sondern man soll die wahren Zahlen „abwarten“!!! Und: Qualität vor Quantität - das meint einer, der es gut meint mit den Kriminellen. Nicht wahr, da braucht Kesslers, Gelzers und Wieners kleine Stadt doch eine verbesserte Qualitätsauslese an Kriminellen: Hochqualifizierte und mehrfach bewährte Gewaltverbrecher sollten zwecks Optimierung ihrer  Fähigkeiten bei den Genossen privat einquartiert werden, die Sexualqualitätsdelinquenten z.B.  könnten bei den Damen vom Kriminellenbetreuungsgewerbe Soland u.ä. sowie bei der sonderbegabten Zensurgouvernante „von der Integration“ Unterkunft finden, die diversen Raub- und Schlägertrupps liessen sich locker bei Lüchinger oder Lachenmeier einquartieren, die Kopftreter und Schädelbearbeiter bei den hochgeschätzten Nichtsnutzen und Muezzinfreunden vom Rathaus, die erfahrenen  Messerstecher bei den einfühlsamen Mediatorinnen. Wior sind zuversichtlich, dass„Baschi“ Dürr der alle Illegalen mit Stimmrecht versehen will, das Wirken von Gass, das sich so segensreich für das Kriminelleneldorado ausgewirkt hat, adäquat fortzusetzen versteht.



Monday, 29 August 2011

Von Meinungsstutzern und Spass mit aufblasbaren Islamisten

Kein Maulkorb für Kreis

 
Heute in der BaZ ein zweiseitiges Interview mit dem Präsidenten des Schweizer Religionswächterrates, der Eidgenössischen Kommission gegen Rassismus, in dem der Meinungsaufseher und Maulkorbverteiler Kreis von sich sagt, er lasse sich keinen Maulkorb umhängen (!!!) in Bezug auf Israel und die Palästinenser...

Natürlich lässt sich der Kleininquisitor und oberste Maulkorbverteiler unter den Schweizer Gesinnungswächtern, der Haupttäter Kreis, selber keinen Maulkorb umhängen, seine Ansichten geniessen bekanntlich Narrenfreiheit.

Kreis, der im Sinne des antisemitischen islamophilen Linksfaschismus die Moslems, die nebst Sonderrechten alle Freiheit zur geschlechtsrassistischen Frauenprügelprogaganda geniessen, mit naziverfolgten Juden vergleicht, kann sich jede Art dummdreister Holo-caustverhöhnung leisten. Aber die Kritiker der islamischen Menschenrechtswidrigkeiten werden strafverfolgt und von der sauberen Kreis-Kommission, in der mindestens ein Schariavertreter Einsitz hat, überwacht. Kreis sorgt seit Jahren für das Klima der Servilität gegenüber dem Islam, scheinheilig und verlogen streitet er sodann noch ab, etwas mit den Gerichtsverfahren gegen unerwünschte Meinungen zu tun zu haben. Die Kreiskommission liefert ja "nur" die Denunziationen (sprich „Hinweise“) für die Straf-verfolgung. Die Methode, jede Verantwortung für die von der EKR und Konsorten ausgelösten Meinungsverfolgungen abzustreiten, ist nur noch im Islam die Regel, der laut seinen Apologeten nicht mit seinen Barbareien, mit seinem Religionsterror und seinem Recht zu tun hat. Im trüben Dunstkreis der EKR florieren auch Figuren wie der Luzerner Hans Stutz, selbsternannter neuer Cincera, ein Denunziant vom Dienst an der totalitären Überwachung, der in eigenem oder wessen (?) Auftrag Listen über ihm (!) verdächtige Abweichler von den vorgeschriebenen linksislamophilen Meinungsrichtlinien anlegt und an gewisse von ihm ausgewählte offizielle Stellen weiterreicht. Dieser Typ wurde auch noch im Club von Christine Meier artig hofiert, statt nach seinem trüben Treiben verhört zu werden.
    
Das Interview von Marcolli und Schibli, das primär dem Europainstitut gilt, als dessen Direktor Georg Kreis seine Amtszeit beendet hat, ist in bezug auf die Rassismuskom-mission, der er noch vorsteht, und die Anwendung des ARG (Antirassismusgesetz) auch nur eine dieser scheinkritischen  Halbbatzigkeiten, wo keine der entscheidenden Fragen gestellt wird: weder eine nach dem islamischen Anti-Judaismus, der den Terror gegen Israel legitimiert, noch eine nach dem islamischen Geschlechtsapartheid, dem Sexualrassismus, den die EKR im Sinne von Kreis schützt. Man muss nur dessen hanebüchene Äusserungen zum normalen Frauenprügeln im Moslemmilieu in seiner Hauspostille gelesen haben, um zu wissen, wes Geistes Kinder dieser scheinheilig schamlose Islamumschleimer mit dem Mimosenhäutchen für seine eigne Person ist, der an den Menschenrechtsverletzungen dieses Religionsregimes keinen Anstoss nimmt, aber den Protest dagegen verfolgen lässt. Und die Schweizer Justiz macht das mit.

Es kann nicht Ignoranz  sein, was die Interviewer steuert; es ist schon viel zu viel publik geworden von den Inhalten der Islamkritik, die die EKR verfolgt. Bestbekannt ist sowohl der Rassismus gegen Schweizer in den gewissen Kulturbereicherungsmilieus (gegen einen Moslem, der einem Schwinger die Kehle schlitzt, unternimmt die EKR nichts, das lässt auch Keis eiskalt) wie der Sexualfaschismus im Moslemmilieu mit über 10000 Zwangsheiraten in der Schweiz, lauter kleinen SexKZ, in das Frauen lebensläng-lich eingesperrt werden können, was einen Kreis nicht tangiert, der mit zynisch selbst-gefälligem Grinsen über diese Verbrechen gegen Frauen und Kinder im Namen einer angeblich diskriminierten, in Wirklichkeit privilegierten Religion hinwegspaziert. Nein, das ist nicht Ignoranz. Es ist der übliche Kotau vor dem Religionsrecht.

Die Frauenprügelprogaganda, islamlegitimiert, als „Religion“ hofiert, wird auch im Männerhaus der BaZ respektiert. Der Rassismusbegriff des Georg Kreis wird überhaupt nicht hinterfragt.

Dieser Kreis hat keine Freunde unter echten Demokraten und Liberalen, und er weiss das. Er verdankt seine zweite Amtszeit als Zensor und Meinungs-Schulmeister dem Ex-BR Couchepin, was er sich noch zugute hält! Dabei war dieser Coup von Couchepin, der der öffentlichen Meinungen eine weitere Amtszeit Kreis zugemutet hat, nur ein Akt des Ressentiments gegen seine Konkurrenz, BR Blocher, an dessen Abwahl aus dem Bundesrat Kreis höchst interessiert war. 
     
Kreis ist nicht nur scheinheilig schamlos, er ist auch ein ziemlich dümmlicher Dhimmi;  dass der Mann kein geistiges Format hat, das ein anderes intellektuelles und moralisches Kaliber, als dieser furchtbare Biedermann es ist, davon abgehalten hätte, diesen peinlichen Posten der Meinungsüberwachung überhaupt zu übernehmen, ist allen klar, die wissen, in welchem Klima der Kuscher und Kriecher sie leben. Wenn er endlich von der politischern Bühne abgetreten ist, auf die ihn der Einheitsmeinungsterror der Linken hinaufgehievt hat, wird ihm kaum jemand eine Träne nachweinen ausser denen, die ihm ihre Karrieren verdanken mit den entsprechenden ideologischen Barrieren, die die BaZ aber nicht aufdeckt, weil sie durch dieselben ebenso beschränkt zu sein scheint. Kurswechsel? Ach woher. Ob der Chefredaktor schon eingeschläfert worden ist und erstickt im Einheitsbrei des Basler linken Filz? Hat er keine kritischeren Mitarbeiter zur Verfügung?

Die BaZ-Männer lassen auch jede Frage nach dem unsäglichen Anstands-Portal aus, mit dem der oberste Nachtwächter sich noch kurz vor seinem längst überfälligen Abgang von der EKR unsterblich zu machen versucht, indem er alle Stimmberechtigten, deren Stimmen er für berechtigt hält, vor den nächsten Wahlen auffordert, sich bei seinem Internetportal „für einen fairen Wahlkampf“ als die „Anständigen“ zu melden.
Alle, die unter Fairness etwas anderes verstehen als die Strafandrohung und –verfolgung von politischen Meinungsgegnern und Meinungskontrolle vor demokratischen Wahlen, gehören zu den Unanständigen.
Aber Marcolli und Schibli haben das offenbar gar nicht gemerkt, was das heisst.

Mit der islamischen Erdscheibe vorm Kopf kann man das auch nicht merken.
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Was die Schwei. Justiz betrifft, die im Sinn von Kreis&Konsorten von der Kriminellen-schutzgarde agiert, so sei nur an den letzten Fall von Doppelmord durch einen Koso-varen an zwei Frauen erinnert. Der Mann, der seine Frau und eine Sozialarbeiterin er-schossen hat, hatte zuvor die Ehefrau über Jahre schwer bedroht und seine Mordab-sichten deutlich bekanntgegeben. Er hatte Rayonverbot, aber das nützt bekanntlich nichts bei einem Mörder, den kein Kontaktverbot abschreckt. Der Gewalttäter, vor dem seine beiden Töchter schon vergeblich Schutz gesucht hatten beim Fürsorgeamt - es geschah nichts, nirgendwo von seiten der informierten Behörden -   hatte vor dem Mord an der Ehefrau diese schon mit einer Schere attackiert und verletzt.

Im Fernseh-"Club" v. 23.8.11 erklärte der Zürcher Staatsanwalt Brunner, ein Gemütsmensch besonderer Güte, der auf Fragen nach dem Nichteingreifen der Polizei und Staatsanwaltschaft nur mit den Händen wedelte, es habe sich nur um eine ganz leichte Verletzung gehandelt! - die Wunde war 10 cm tief. Hätte die Schere den Staatsanwalt erwischt, wäre ihm diese Attacke nicht als "ganz leichte Verletzung" erschienen.  

Und die Moral von der blutigen Geschichte? Ein Schwerverbrecher und Gewalttäter aus dem gewissen Machokulturkreis kann jahrelang in der Schweiz frei und unbehelligt durch die Strafbehörden herumlaufen und seine Frau über Jahre mit dem Tod bedrohen und verprügeln - es geschieht ihm nichts. Selbst wenn die Frau wie in diesem Fall Anzeige gegen ihn erstattet hat und ausdrücklich Schutz und Hilfe der Behörden sucht. Der Staatsanwalt suchte sich damit herauszureden, dass die Frauen oft nicht wünschten, dass der Mann eingesperrt wird. Aber hier war das Gegenteil der Fall, zudem ging es um  ein Offizialdelikt.   

Niemand von den Verantwortlichen wurde in der Runde gestellt, die jeden Zusammen-hang der Tat mit dem Kulturkreis, dem der Täter entstammte, abstritt.  Nur ein Opfer-vertreter stellte die nötigen Fragen nach der Verantwortung der Behörden und ihrer Untätigkeit. Antworten darauf gab es nicht, nur Verwedelungen und Abstreiten jeden
Zusammenhangs zwischen der Tat des Familienmonsters und seinem Machokulturhin-tergrund, in dem Zwangsheiraten und entsprechende Frauenbehandlung an der Tages-ordnung sind. Davon wollten weder die die Wedelweiber noch der Gemütsmorchel etwas wissen. Auch die Frauenhausvertreterin stellte sich dumm, als wisse sie nicht, in welcher Kultur die Gewalt gegen Frauen legal ist. Vorgeführt wurde ein klassisches Täterschutzszenario, in dem Gewalttäter sich sicher fühlen können. Niemand hindert sie an der Ausführung offen erklärter Mordvorhaben. Aber wehe, ein Schweizer macht einen harmlosen kleinen Witz über Minarette, dann schlägt die Zürcher Staatsanwaltschaft gewaltig zu und macht den Mann mundtot. Gewalt  und Morddrohungen sind erlaubt, Witze sind verboten unter der Schweizer Täterschutz-justiz. Messer und Scherenattacken sind laut dieser Staatsanwaltschaft nur "leichte Verletzungen", Witze sind schwere Verletzungen des Schweizer Gespürs für die Gefühle der Muslime. Da wedelte kein Staatsanwalt, es habe sich ja nur um eine "leichte Verletzung", eine lediglich verbale Respektlosigkeit gehandelt, von der niemand zu Schaden kam.   

Am 29. Oktober wird wieder für diese "Gefühle" demonstriert auf dem Bundeshaus-platz. Religion geht vor Demokratie! Und die Gefühle der Kritikverteufler gehen vor dem Recht auf Meinungsfreiheit und Religionskritik. 

Ich freue mich schon auf den respektvollen Bericht des "Islamexperten" Beat Stauffer über die Aktivitäten der "jungen Aktivisten" mit den eingesackten Frauen.
Dieser Witz, dass die nur im Stoffkäfig in der Öffentlichkeit auftretende Frau des Sekretärs des Islamistenvereins von Biel als Vertreterin der Frauenrecht (!) im Islam auftritt, ist ernst gemeint, und wehe der Frau, die ihren Zuchtmeister auslachen würde, wenn er sie einsperrt. - Die witzlosen Reporter von online.report können das Event (Spass im Freien mit Frauen im Stoffkäfig) vielleicht den Schweizerinnen mundgerecht aufbereiten und den Dhimmis erklären was ein echter Spass am Islam ist. Mit aufblasbaren Minaretten und aufgeblasenen Burschen aus Biel. 
rvc           

Tuesday, 22 February 2011

Deutsche Philosophie klärt auf über die Schweizer Demokratie

Der neue Kurs der BaZ oder kein neuer Wein in alten Flaschen 

Die alten linke Meinungsmonopolisten der BaZ geben offensichtlich Gegensteuer gegen den neu angesagten  liberalen Kurs. Jetzt erst recht, scheint sich die Camerilla der rotgrünen Gesinnungsaufseher und bisherigen Zensoren zu sagen, die anlässlich einer Demo nach der angenommenen Minarettinitiative eine hochgradig beschränkte Zensurgouvernante an die Front schickte, wo sie ein Interview von Radio DRS mit brachialer Intervention selbstgefällig dümmelnd und stammelnd („Ich bin von der Integration“ u.ä.) zu verhindern versuchte und vom Stadtpräsidenten gedeckt wurde.

Wer auf den neuen Kurs gehofft hat, sieht sich mit Verstärkung der alten Leierkästen konfrontiert. Nicht nur der ewige Leiermann Hollstein, der seit 40 Jahren immer denselben Klagegesang gegen den Feminismus anstimmt, den es schon lange nicht mehr gibt („meine Frau hat mich verlassen“), wird noch im Ruhestand wieder aufgewärmt, nachdem er über Jahrzehnte schon von Berlin aus in der früheren BaZ ein Dauerforum für sein spätpubertäres Selbstmitleid zur Verfügung hatte, das die Männerhäuser ihm weiterhin gern gewähren (ach wann erscheint denn der Hollstein endlich in der Weltwoche, um Köppels Knabenchor zu begleiten mit dem Refrain seiner ewigen Jeremiaden vom bitter frauenrechtsgeschädigten Manne, die so schön zur Tonart des neuen Ermannungsmarsch der Weltwoche passt.

Auch der zum Grünen Scharianwalt mutierte Altstalinist von der Basler POCH selig, der in Zürich in staatssubventionierter Wohnung sein nahrhaft belegtes Brot verzehrt, schaut neustens aus einer Kolumne die LeserInnen an, die schon gehofft hatte, der Vischer sei für immer wenigstens nach Zürich disloziert, damit ich  diesem linken Mullah au visage antisemite nicht noch in Basel begegnen muss, aber nichts da - mit dem neuen Kurs der BaZ kommt ausgerechnet diese Figur in die Fasnachtstadt zurück, nicht genug, dass er sich mit seinen Hamasfreunden an den grölenden Demos anti Israel  in Bern tummelt. War das nicht zu vermeiden? 

Und sieh da, in den Leserbriefseiten taucht auch Prof. Rauchfleisch auf, deutscher Emeritus in Basel (vom Fach Psychologie),  derselbe, der vor Jahren einer SVP-Politikerin, die vor dem Islam gewarnt hatte, im „Baslerstab“ eine öffentliche psychiatrische Ferndiagnose stellte, die ihr "Rassismus" bescheinigte aufgrund von Scheidung von einem Schwarzen (!!! UdSSR lässt grüssen); Rauchfleisch, der seinerzeit zusammen mit dem chronischen Täterschützer vom "Spiegel", Gerhard Mauz, ein brav lauschendes Schweizer Frauenpublikum  über Gewalt belehrte, begegnet uns hier wieder als Leserbriefschreiber, der zu einem Artikel von Markus Somm  in autoritärer Selbstherrlicheit dekretiert: „So etwas wollen wir nicht lesen.“ Wie bitte? Wer ist denn W i r? ,  der hier die Schweizer belehrt, was  e r  und seinesgleichen in Basel zu lesen wünscht und was nicht?!!! Der Herr aus Deutschland möchte vielleicht auch die Kavallerie schicken auf die Redaktion? Urbaniok ist da um einiges klüger und sensibler und tritt nicht so kasernenhofmässig gegenüber den Schweizern auf, die auch anders denken dürfen als er!

Und dann kommen gleich zwei deutsche Denkzuchtmeister zum Zuge, auf die auch „wir“ gerade noch gewartet haben, und belehren die Stimmbürger der direkten Demokratie über Menschenrechte und Leitkultur. Erwartungsgemäss (jedenfalls meine Erwartungen werden voll erfüllt) erklärt der erste Philosoph aus dem Ruhrpott, Wolfgang Rother, befragt zur Folter (zweimal raten was kommt!), dass die Deutschen infolge der Nazivergangenheit sehr sensibel seien und jede Art von Folter ablehnten, so auch die nur dem Kindesmörder (sdamals vom Polizisten Daschner) angedrohte.

Nun, die dt. Sensibilität erstreckte sich zwar nicht auf die Lage des Kindes, reichte aber allemal, um dem Verbrecher, der auch noch Jus studierte, in der Haft seine juristische Weiterbildung zu ermöglichen. Damit er demnächst als Richter in Deutschland wirken kann? Ansonsten wirkte sich die deutsche postfaschistische Sensibilität in der vom Spiegelberichterstatter Mauz über Jahrzehnte angeleierten Täterverstehermentalität  aus, die jede Sensibilität mit den Opfern vermissen liess und härtere Strafen als „Volkes Stimme“ verhöhnt.

Die deutsche Mauzschule (Mauz selber war kein Linker) wirkt fort in der linken Täterschutzjustiz der 68er, in der sentimental verkitschten "Sensibilität" für die Täter als „Opfer“ der Gesellschaft, und zwar in Forstsetzung faschistischer Gewaltfaszination, die den wahren Gewaltopfern zynisch  ins Gesicht schlägt. What next? Einmal raten: Guantanamo? Richtig. Guantanamo. Was denn sonst. Das Lieblingssujet der Terrorversteher als Dauerbrenner der Mainstreammedien, an dem die linken Kriminellenfreunde sich immer noch erlaben. Kein Sterbenswort von Folter in Arabien, Folter im Iran, Folter in Pakistan, Folter im Sudan, Folter in Libyen – nein nein, in Guantanamo! Folter mit Rother und Schibli von der BaZ. Es ist halt immer noch drin, was draufsteht. Keine einziger der Folterstaaten der Welt wird auch nur gestreift.
Sodann zur Todesstrafe:
            
Wie wär’s mit den Hinrichtungsarten im Iran? In moslemisch Nigeria? In Afghanistan? Nichts da. Es geht um die angeblich in der Schweiz mit Volkes Stimme drohende  Todesstrafe. Ach so. Die Volksabstimmungen sind gemeint mit den Menschenrechten, die sie angeblich verletzen. Eine perfide Konstruktion im Komplizen-verbund der Kriminalisierer der politischen demokratischen Gegner? Der Herr aus Gelsenkirchen ist Herrn Schibli gerade recht, um allen Schweizern, die nicht wie die rotgrüne Meinungsmafia von Basel oder Zürich abstimmt, nachsagt, dass sie die Menschenrechte verletzen, für die man in Deutschland so sensibel ist, während schweizerische Demokraten nicht wissen, was das ist, dazu brauchen sie einen Menschenrechts-lehrmeister aus Deutschland, und vielleicht noch die rote SA der kriminellen Gewalttouristen aus Deutschland dazu, die anlässlich der SVP-Kundgebung auf dem Bundesplatz in Bern den populistischen Schweizern eine Lektion deutscher rotbrauner Demokratie erteilten und klarmachten, was antifaschistische autonome Sensibilität ist, nicht wahr. Denn wenn die Schweizer Bürger schon nicht wissen, was deutsche Demokratie und Menschenrechte sind und wie sie nach Weisung der EU zu wählen haben, dann hat die linke Mafia von Basel immer noch einen deutschen Experten vorrätig, der ihnen erklärt, wo’s lang geht mit der Demokratie. Oder wie? Die Ausschaffungsinitiative ist wie die in der Schweiz drohende Todesstrafe, erfahren wir hier mit Nachhilfe von Herrn Schibli, der sogleich den sensiblen  Zusammenhang herstellt.

O –Ton Schibli: „Eine Mehrheit will, dass die Menschenrechte verletzt werden.“ Das könnte ein Slogan der Autonomen sein oder von der Moslemdemo vor dem Bundeshaus stammen oder von einem Massenauflauf der frommen Dauerbeleidigten in Biel stammen, die sich auf derselben Erdscheibe wie Schibli befinden und ein Ergebnis einer Schweizer Volksinitiative rückgängig machen lassen wollen. Es handelt sich schlicht um   verleumdnerische Diffamierung der Stimmbürger, die demokratisch abgestimmt haben, was nicht einmal der Bundesrat juristisch zu beanstanden hatte. Die Kriminalisierung der Initianten ist zutiefst demokatiefeindlich. Die Diffamierer und Denunzierer der Befürworter der Volksinitiative sind dann die ersten, die nach Einführung der Scharia die Kritiker kriminelleer Menchenrechtverletzungen durch ein totalitäres Religionssystem hängen lassen würden.

Als nächstes fällt das abgelutschte Schlagwort vom Populismus, den der deutsche Experte den Schweizern, die nicht nach der linken Peitsche tanzen, bescheinigt. O-Ton Rother:

Es ist natürlich eine sehr populistische Auffassung zu sagen, dass das Volk immer recht hat.“  

Die postfaschistische Denkdisziplin aus Deutschland muss es ja wissen, wer jeweils in der Schweizer Demokratie Recht hat und wer der deutschen Nachhilfe in Nachkriegs.Sensibilität bedarf. Deutsche sind nicht nur aufgrund ihrer Vergangeneheit besonders berufen zur Nachhilfe für Israel, wie Broder feststellte, sie sind auch zuständig fur die Schweizer Demokratie und wissen, wie die Volksabstimmungen auszufallen haben: “Wer garantiert dafür, dass das Volk nicht auch irren kann? fragt Wolfgang Rother tiefsinnuig.
Diese Frage ist nur von niemals Irrenden zu beantworten. Zum Glück hat das irrende Schweizervolk den deutschen Demokratieaufklärer, der es darüber unterrichten kann, wie es abzustimmen hat, die deutsche Politikkavallerie irrt nie! die weiss wo's lang geht! Gut zu wissen, wo die Marschmusik spielt bei Schibli. 

Zur Todesstrafe erklärt der Experte für Schweizer Populismus, dass sie nicht abschreckend wirke.
Nun ist aber die Ausschaffung bekanntlich sehr viel harmloser als die Todesstrafe und auch serh wohl abschreckender als die Gewissheit der ausländischen Kriminellen, nach einem Verbrechen in der Schweiz  feudal „therapiert“ und gepflegt zu werden. Aber die legalen Ausschaffungen gelten als Verletzung der Menschenrechte, so als gäbe es eine Pflicht des Gastlandes, ausländische Verbrecher zu beherbergen. Interessant, dass die beiden die Ausschaffung automatisch als Menschenrechtsverletzung einschätzen, aber die Todesstrafe zuerst mit der Abschreckung in Verbindung bringen, nicht so die Ausschaffung. Denn die zu kriminalisiern ist auch der Zweck des Interviews, in dem es sodann zu einer fulminanten Erkenntnis kommt. Schibli fragt den Meister aus Deutschland, ob es überhaupt möglich sei, „eine Skala von Verbrechen aufzustellen“. Denn  Schibli scheint es nicht recht klar zu sein, dass es Unterschiede zwischen den Taten geben soll, bzw. dass es gravierende Untaten gibt, für die die Ausschaffung gefordert wird! Vielleicht erträgt er die Vorstellung nicht, dass ein Sexualmord schwerer wiegen soll als ein Ladendiebstahl? Schon Gerhard Mauz ertrug es kaum, dass Sexualgewaltverbrecher überhaupt verurteilt wurden. Rother muss ihn da doch aufklären:

„Es ist durchaus plausibel, zwischen leichten Vergehen und schweren Verbrechen zu unterscheiden. Zwischen jemandem, der im Tram schwarzfährt, und einem Massenmörder besteht durchaus ein Unterschied“. 

Das muss man auskosten. Da versucht ein Philosoph, der sich mit Schibli einig scheint über den Unterschied zwischen den nach der Massenmordzeit besonders sensibel gewordenen Deutschen und den unsensiblen Schweizer Populisten, Schibli wenigstens klarzumachen, dass ein Tramfahrer ohne Billet nicht dasselbe ist wie ein Massenmörder. Wie muss die Scheibe vor einem Kopf beschaffen sein, dem man solches erläutern muss? Schibli möchte alle ausländischen schwerkriminellen Gewalttäter wie Tram-Schwarzfahrer behandelt wissen, die man ja auch nicht ausweist? Drum muss der Unterschied eingeebnet werden, damit die Ausschaffungs-initiative als schwerkriminelle Attacke auf Schwarzfahrer und Putzfrauen erscheint.

Rother weiss, das hätten „schon die Aufklärer gesehen“ (dass da ein Unterschied besteht, auch wenn sie noch keine Tramfahrer gesehen haben, aber immerhin, was eine grosse Denkleistung  ist, gehört anerkannt!)
Problematisch sei es aber, „wenn man Menschen in einem Staat unterschiedlichem Recht unterwirft“...              
Ob er jetzt sagen will, dass die Anwendung der Scharia in der Schweiz durch die Asylrekurskommission u.ä. juristische Instanzen, die sie dulden und  noch nie eine Zwangsheirat strafverfolgt haben, „problematisch“ sei? Mitnichten! Die Herren, die sich so einig sind über die Menschenrechtsverletzungen demokratischer  Volks-abstimmungen, meinen nicht das islamische Recht, wenn sie etwas problematisch finden, sondern tun so, als gäbe es ein Recht auf  Verbleib in einem Land, das gar nicht verpflichtet ist, ausländische Kriminelle mit Daueraufenthaltsrecht zu dulden. Die Verleihung des Aufenthaltsrechts liegt immer noch beim Aufnahmestaat und nicht bei allen, die bleiben wollen und denen, die an der Kriminellenbetreuungsindustrie verdienen. Auch Kriminalität ist kein Grund für Bleiberecht. Es gibt auch keine Verpflichtung eines Landes, alle Ausländer wie die eigenen Bürger zu behandeln und mit gleichen Rechten auszustatten. Dann kommt ein umwerfender Einfall des Deutschen, auf den so leicht kein Schweizer in Deutschland gekommen wäre, es muss am demokratischen Kulturunterschied liegen: Rother zu Schibli:

Würden wir beide als Komplizen ein Verbrechen begehen, bekämen Sie einfach die im Gesetz vorgesehene Strafe, während ich als Deutscher anschliessend auch noch ausgewiesen würde. Diese Ungleichbehandlung ist das Problem.“
 
Na hoffentlich, kann ich als Deutsche da nur sagen! Ich hätte nicht das geringste Problem mit der Ausweisung von Deutschen, die in der Schweiz ein Verbrechen begehen. Was für ein unsägliches Selbstmitleid klingt in dieser fiktiven Vorstellung mit, dass er nicht mal ein Verbrechen begehen darf er in der Schweiz, ohne dafür auch noch ausgewiesen zu werden! Welch ein Unrecht an dem sensiblen deutschen Philosophen! An was für ein Verbrechen mag er da denken? Mir fällt da nur spontan ein, dass die beiden Komplizen durchaus wissen, wer sie sind, wenn sie nicht die Schweizer Bevölkerung, die nicht beliebig viele Krimielle durchzupäppeln gedenkt, zu kriminalisieren versucht. Wer von beiden war der Anstifter zu diesem Interview? Schibli möchte von dem Mann, den er als Fachmann für die Schweizer Abstimmungen erkoren hat, auch noch wissen, was er der Kommission zur Umsetzung der Ausschaffungsinitiative  r ä t!!!  Wer hat den deutschen Fachmann für Folter und Todesstrafe und den Unterschied zwischen Massenmord und Tramschwarzfahren denn um Rat zu fragen in Sachen Schweizer Volksabstimmungen?! Sollen die jetzt mit EU-Beratung umgesetzt werden oder vielleicht verboten?  Ich weiss zwar nicht, wo Sigfried Schibli herkommt, aber ich weiss, nicht jede Scheibe vor dem Kopf so dicht ist wie diese. Wen hätte Rother da zu beraten?! Wissen die Schweizer nicht selber, was sie zu tun haben mit ihren Initiativen?

Nach der Ankündigung der Kavallerie kommt jetzt noch die Einladung zur Rechtsbelehrung der Schweiz in Sachen eigenen Rechts. Rother selbst scheint etwas zu merken und zögert mit der unerbetenen Belehrung,  als wäre ihm die Frage doch nicht ganz geheuer, mit der Schible ihm eine Rolle zuschiebt, die er noch gar nicht beansprucht hat. Die Antwort ist auch herzlich nichtssagend. Hätte er mehr Sensibilität und verständnis für die Schweizer Demokratie, könnte er Schiblis Frage zurechtrücken und ihm antworten, was Sache ist: Dass die Schweiz weder Schariarecht noch EU-Recht braucht, um keine menschenrechte zu verletzten.  Aber das dringt nicht durch die Scheibe. 
         

Monday, 21 February 2011

Die Meister der Sensibilität aus Deutschland als Lehrmeister der Schweizer Demokratie

Der neue Kurs der BaZ oder kein neuer Wein in alten Flaschen 

Die linke Meinungsmafia der BaZ gibt offensichtlich Gegensteuer gegen den neuen liberalen Kurs des Chefredaktors. Jetzt erst recht, scheint sich die Camerilla der rotgrünen Meinungs-diktatoren zu sagen, die anlässlich einer Demo nach der angenommenen Minarettinitiative schon eine hochgradig beschränkte Zensurgouvernante an die Front schickte, wo sie ein Interview von Radio DRS mit brachialer Intervention selbstgefällig dümmelnd und stammelnd („Ich bin von der Integration“ u.ä.) zu verhindern versuchte und vom Stadtpräsidenten gedeckt wurde.

Wer auf den neuen Kurs gehofft hat, sieht sich mit Verstärkung der alten Leierkästen konfrontiert. Nicht nur der ewige Hollstein, der seit 40 Jahren immer denselben Klagegesang  gegen den Feminismus anstimmt, den es nicht mehr gibt („meine Frau hat mich verlassen“), wird als Emeritus wieder aufgewärmt, nachdem er schon von Berlin aus in der früheren BaZ ein Dauerforum für sein spätpubertäres Selbstmitleid zur Verfügung hatte, das die Männerhäuser ihm weiterhin gern gewähren - auch Prof. Rauchfleisch, Deutscher Emeritus in Basel, der seinerzeit zusammen mit dem Täterschützer vom Spiegeldienst, Gerhard Mauz, ein braves Schweizer Frauenpublikum  über Gewalt belehrte und der einer SVP-Politikerin, die vor dem Islam gewarnt hatte, im „Baslerstab“ eine psychiatrische Ferndiagnose stellte, die ihr Rassismus bescheinigte aufgrund von Scheidung von einem Schwarzen (!!! UdSSR lässt grüssen),  begegnet man wieder als Leserbriefschreiber, der zu einem Artikel von Somm  in autoritärer Selbstherrlicheit dekretiert: „So etwas wollen wir nicht lesen.“ Wie bitte? Wer ist denn W i r? ,  der hier die Schweizer belehrt, was e r  und seinesgleichen in Basel zu lesen wünscht und was nicht?!!! Der Herr aus Deutschland möchte vielleicht auch die Kavallerie schicken auf die Redaktion? Urbaniok ist da um einiges klüger und sensibler und tritt nicht so kasernenhofmässig gegenüber den Schweizern auf, die auch anders denken dürfen als er!

Und dann kommen gleich zwei deutsche Denkzuchtmeister zum Zuge, auf die auch „wir“ gerade noch gewartet haben, und belehren die Stimmbürger der direkten Demokratie über Menschenrechte und Leitkultur. Erwartungsgemäss (jedenfalls meine Erwartungen werden voll erfüllt) erklärt der erste Philosoph aus dem Ruhrpott, Wolfgang Rother, befragt zur Folter (zweimal raten was kommt?), dass die Deutschen infolge der Nazivergangenheit sehr sensibel seien und jede Art von Folter ablehnten, so auch die nur dem Kindesmörder angedrohte. Nun, die dt. Sensibilität erstreckte sich zwar nicht auf die Lage des Kindes, reichte aber allemal, um dem Verbrecher, der auch noch Jus studierte, in der Haft seine juristische Weiterbildung zu ermöglichen. Damit er demnächst als Richter in Deutschland wirken kann? Ansonsten wirkte sich die deutsche postfaschistische Sensibilität in der vom Spiegelberichterstatter Mauz über Jahrzehnte angeheizten Täterschutzjustiz aus, die jede Sensibilität mit den Opfern vermissen liess und härtere Strafen als „Volkes Stimme“ verhöhnte. Die deutsche Mauzschule wirkt fort in der linken Täterschutzjustiz und Sensibilität für die Täter als „Opfer“ der Gesellschaft, und zwar in Forstsetzung faschistischer Gewaltfaszination, die den wahren Gewaltopfern zynisch  ins Gesicht schlägt. What next? Einmal raten: Guantanamo? Richtig, Guantanamo, was denn sonst. Das Lieblingssujet der Terrorversteher als Dauerbrenner der Mainstreammedien, an dem die linken Kriminellenfreunde sich immer noch erlaben. Kein Sterbenswort von Folter in Arabien, Folter im Iran, Folter in Pakistan, Folter im Sudan, Folter in Libyen – nein nein, in Guantanamo! Folter mit Rother und Schibli von der BaZ. Es ist halt immer noch drin, was draufsteht. Keine einziger der chronischen Folterstaaten der Welt wird auch nur gestreift.
Sodann zur Todesstrafe: 
            
Wie wär’s mit den Hinrichtungsarten im Iran? In moslemisch Nigeria? In Afghanistan? Nichts da. Es geht um die angeblich in der Schweiz mit Volkes Stimme drohende  Todes- strafe. Ach so. Die Volksabstimmungen sind gemeint mit den Menschenrechten, die sie angeblich verletzen. Eine perfide Konstruktion im Komplizenverbund der Kriminalisierer der politischen demokratischen Gegner? Der Herr aus Gelsenkirchen ist Herrn Schibli gerade recht, um allen Schweizern, die nicht wie die rotgrüne Meinungsmafia von Basel abstimmt, nachsagt, dass sie die Menschenrechte verletzen, für die man in Deutschland so sensibel ist, während schweizerische Demokraten nicht wissen, was das ist, dazu brauchen sie einen Menschenrechtszuchtmeister aus Deutschland, und vielleicht noch die rote SA der kriminellen Gewalttouristen aus Deutschland dazu, die anlässlich der SVP-Kundgebung auf dem Bundesplatz in Bern den populistischen Schweizern eine Lektion deutscher rotbrauner Demokratie erteilten und klarmachten, was deutsche linke autonome Sensibilität ist, nicht wahr. Denn wenn die Schweizer Bürger schon nicht wissen, was deutsche Demokratie und Menschenrechte sind und wie sie nach Weisung der EU zu wählen haben, dann hat die linke Mafia von Basel immer noch einen deutschen Experten vorrätig, der den Schweizern erklärt, wo’s lang geht mit der Demokratie. Oder wie? Die Ausschaffungsinitiative ist wie die Todesstrafe, erfahren wir hier mit Nachhilfe von Herrn Schibli, der sogleich den sensiblen  Zusammenhang herstellt.

O –Ton Schibli: „Eine Mehrheit will, dass die Menschenrechte verletzt werden.“ Das könnte ein Slogan der roten SA sein oder von der Moslemdemo vor dem Bundeshaus stammen oder von einem Massenauflauf der Dauerbeleidigten in Biel stammen, die sich auf derselben Erdscheibe wie Schibli befinden und ein Ergebnis einer Schweizer Volksinitiative rückgängig machen lassen wollen. Es handelt sich um eine  verleumdnerische Diffamierung der Stimmbürger, die demokratisch abgestimmt haben, was nicht einmal der Bundesrat juristisch zu beanstanden hatte. Die Kriminalisierung der Initianten ist zutiefst demokartiefeindlich. Die Diffamierer und Denunzierer der Befürworter der Volksinitiative sind die ersten, die nach Einführung der Scharia die Kritiker kriminelleer Menchenrechtverletzungen durch ein totalitäres religionssystem hängen lassen würden.

Als nächstes fällt das abgelutschte Schlagwort vom Populismus, den der deutsche Experte den Schweizern, die nicht nach der linken Peitsche tanzen, bescheinigt. O-Ton Rother:

Es ist natürlich eine sehr populistische Auffassung zu sagen, dass das Volk immer recht hat.“  

Der postfaschistische Denkzuchtmeister aus Deutschland muss es ja wissen, wer jeweils in der Schweizer Demokratie Recht hat und wer der deutschen Nachhilfe in postfaschistischer Sensibilität bedarf. Deutsche sind nicht nur aufgrund ihrer Vergangeneheit besonders berufen zur Nachhilfe für Israel, wie Broder schon feststellte, sie sind auch zuständig fur die Schweizer Demokratie und wissen, wie die Volksabstimmungen auszufallen haben: “Wer garantiert dafür, dass das Volk nicht auch irren kann? fragt Wolfgang Rother tiefsinnuig. Diese Frage ist nur von niemals Irrenden zu beantworten. Zum Glück hat das irrende Schweizer-volk den deutschen Demokratieaufklärer, der es darüber unterrichten kann, wie es abzustimmen hat, die Deutsche Politikkavallerie irrt nie! die weiss wo's lang geht! Gut zu wissen, wo die Marschmusik spielt bei Schibli. 

Zur Todesstrafe erklärt der deutsche Experte für Schweizer Abstimmungen, dass sie nicht abschreckend wirke. Nun ist aber die Ausschaffung bekanntlich sehr viel harmloser als die Todesstrafe und auch sehr viel abschreckender als die Gewissheit der ausländischen Kriminellen, nach einem Verbrechen in der Schweiz  „therapiert“ zu werden. Aber legale Ausschaffung gilt hier als Verletzung der Menschenrechte, so als gäbe es eine Pflicht des Gastlandes, ausländische Verbrecher zu beherbergen. Interessant, dass beide die Ausschaffung automatisch als Menschenrechtsverletzung einschätzen, aber die Todesstrafe zuerst mit der Abschreckung  
            
in Verbindung bringen, nicht so die Ausschaffung. Die ist auch der Zweck des Interviews, in dem es sodann zu einer fulminanten Erkenntnis kommt. Schibli fragt den Meister aus Deutschland, ob es überhaupt möglich sei, „eine Skala von Verbrechen aufzustellen“. Denn  Schibli ist es nicht klar, dass es Unterschiede zwischen den Taten geben soll, bzw. dass es gravierende Untaten gibt, für die die Ausschaffung gefordert wird! Vielleicht ertägt Schibli die Vorstellung nicht, dass ein Sexualmord schwerer wiegen soll als ein kleiner Ladendiebstahl? Schon Gerhard Mauz ertrug es kaum, dass Sexualgewaltverbrecher überhaupt verurteilt wurden. Rother muss ihn da doch aufklären:

„Es ist durchaus plausibel, zwischen leichten Vergehen und schweren Verbrechen zu unterscheiden. Zwischen jemandem, der im Tram schwarzfährt, und einem Massenmörder besteht durchaus ein Unterschied“. 

Das muss man auskosten. Da versucht der deutsche Experte, der sich mit Schibli einig scheint über den Unterschied zwischen den nach der Massenmordzeit besonders sensibel gewordenen Deutschen und den unsensiblen Schweizer Populisten, Schibli klarzumachen, dass ein Tramfahrer ohne Billet nicht dasselbe ist wie ein Massenmörder. Wie muss die Scheibe vor einem Kopf beschaffen sein, dem man solches erläutern muss? Schibli möchte alle ausländischen schwerkriminellen Gewalttäter wie Tram-Schwarzfahrer behandelt wissen, die man ja auch nicht ausweist. Der Unterschied scheint ihm nicht geläufig.
Rother weiss, das hätten „schon die Aufklärer gesehen“ (dass da ein Unterschied besteht, auch wenn sie noch keine Tramfahrer gesehen haben, aber immerhin, was eine Denkleistung  ist, gehört anerkannt!)
Problematisch sei es aber, „wenn man Menschen in einem Staat unterschiedlichem Recht unterwirft“...              
Ob er jetzt sagen will, dass die Anwendung der Scharia in der Schweiz durch die Asylrekurskommission u.ä. juristische Instanzen, die sie dulden und  noch nie eine Zwangsheirat strafverfolgt haben, „problematisch“ sei? Mitnichten! Die Herren, die sich so einig sind über die Menschenrechtsverletzungen legaler Volksabstimmungen, meinen nicht das islamische Recht, wenn sie etwas problematisch finden, sondern tun so, als gäbe es ein Recht auf  Verbleib in einem Land, das gar nicht verpflichtet ist, ausländische Kriminelle mit Daueraufenthaltsrecht zu dulden. Die Verleihung des Aufenthaltsrechts liegt immer noch beim Aufnahmestaat und nicht bei allen, die bleiben wollen und denen, die an der Kriminellenbetreuungsindustrie verdienen. Auch Kriminalität ist kein Grund für Bleiberecht. Es gibt auch keine Verpflichtung eines Landes, alle Ausländer wie die eigenen Bürger zu behandeln und mit gleichen Rechten auszustatten. Dann kommt ein umwerfender Einfall des Deutschen, auf den so leicht kein Schweizer in Deutschland gekommen wäre, es muss am demmokratischen Kulturunterschied liegen: Rother zu Schibli:

Würden wir beide als Komplizen ein Verbrechen begehen, bekämen Sie einfach die im Gesetz vorgesehene Strafe, während ich als Deutscher anschliessend auch noch ausgewiesen würde. Diese Ungleichbehandlung ist das Problem.“
 
Na hoffentlich, kann ich als Deutsche da nur sagen! Ich hätte nicht das geringste Problem mit der Ausweisung von Deutschen, die in der Schweiz ein Verbrechen begehen. Was für ein unsägliches sentimentales Selbstmitleid klingt in dieser fiktiven Vorstellung mit, dass er nicht mal ein Verbrechen begehen darf er in der Schweiz, ohne dafür noch ausgewiesen zu werden! Welch ein Unrecht an dem sensiblen deutschen Philosophen! An was für ein Verbrechen mag er da denken? Mir fällt da nur spontan ein, dass die beiden Komplizen durchaus wissen, wer sie sind, wenn sie nicht die Schweizer Bevölkerung, die nicht beliebig viele Krimielle durch- zupäppeln gedenkt, zu kriminalisieren versucht. Wer von beiden war der Anstifter zu diesem Interview? Schibli möchte von dem deutschen Fachmann für die Schweizer Abstimmungen zur Krönung auch noch wissen, was er der Kommission unter Prof. Koller zur Umsetzung der Ausschaffungsinitiative  r ä t!!!  Wer hat den deutschen Fachmann für Folter und Todesstrafe und den Unterschied zwischen Massenmord und Tramschwarzfahren denn um Rat zu fragen in Sachen Schweizer Volksabstimmung?! Sollen die jetzt mit EU-Beratung umgesetzt werden oder vielleicht verboten?  Ich weiss zwar nicht, wo Sigfried Schibli herkommt, aber ich weiss, dass nicht jede Scheibe vor dem Kopf so dicht ist wie diese. Wen hätte Rother da zu beraten?! Wissen die Schweizer nicht selber, was sie zu tun haben mit ihren Initiativen?

Nach der Ankündigung der Kavallerie kommt jetzt noch die Einladung zu Beratung in Sachen Demokratie. Rother selbst scheint etwas zu merken und zögert mit der unerbetenen Antwort. Er könnte sie verweigern, hätte er die nötige Sensibilität dazu, dass die Schweizer weder die deutsche Kavallerie noch die deutsche Rechtsbelehrung brauchen in Sachen eigenen Rechts. Sie brauchen weder Schariarecht noch EU-Recht. Aber das dringt nicht durch die Scheibe.      

Noch mehr solche Belehrungen aus dem EUsland, und die nächste Abstimmung könnte eine nützliche Lektion für das in Kriminellenrechten schwelgende rotgrüne Basel werden.